ANZEIGE

Wie Elon Musk Twitters Giftpille entschärfen könnte

Das Social Media-Unternehmen hat rechtliche Schritte eingeleitet, um die feindliche Haltung des Tesla-Milliardärs abzuwehren

•• 4 Min
Wie Elon Musk Twitters Giftpille entschärfen könnte

Die Entscheidung von Twitter, eine Giftpille zur Verteidigung einzusetzen, hat dem umkämpften Vorstand die Möglichkeit gegeben, den Versuch von Elon Musk zu vereiteln, das Unternehmen zu kaufen, das er als "de facto öffentlichen Marktplatz" bezeichnet hat.

Auch wenn der Mechanismus die feindliche Übernahme durch den Tesla-Milliardär nicht gänzlich verhindern kann, so bedeutet er doch, dass er dazu wahrscheinlich den Vorstand passieren muss, je nachdem, welchen Weg er wählt.

"Es wäre sehr schwierig für ihn, Twitter zu übernehmen, wenn die Giftpille nicht gehandhabt wird", sagte ein Anwalt für Unternehmensberatung.

Während einige seine anfängliche Annäherung an das Unternehmen als einen Trick abgetan haben, hat Musk seitdem seine Ernsthaftigkeit signalisiert, indem er ein Finanzierungspaket in Höhe von 46,5 Milliarden Dollar ankündigte, um sein Übernahmeangebot zu finanzieren.

"Es scheint klar zu sein, dass Musk mit der Vorlage seines Finanzierungsplans versucht, entweder den Vorstand zu überzeugen oder möglicherweise öffentlichen Druck auf den Vorstand auszuüben, damit dieser aufhört, ihn abzuwürgen, und sich hinsetzt und verhandelt", sagte Eric Talley, Co-Direktor des Millstein Center for Global Markets and Corporate Ownership an der Columbia Law School.

Pläne für Aktionärsrechte - gemeinhin als Giftpillen bekannt - wurden in den 1980er Jahren von Martin Lipton, Mitbegründer der New Yorker Anwaltskanzlei Wachtell, Lipton, Rosen & Katz, erfunden. Sie bieten Unternehmen Schutz vor Corporate Raiders, indem sie sie davon abhalten, große Aktienpakete zu besitzen.

Gemäß der Giftpille, die der Twitter-Vorstand letzte Woche, nur wenige Tage nach Musks Angebot, beschlossen hat, kann er den Markt mit neuen Aktien überschwemmen, indem er bestehenden Investoren erlaubt, Aktien mit einem 50-prozentigen Abschlag zu kaufen, wenn Musk - oder ein anderer Investor - eine Beteiligung von mehr als 15 Prozent am Unternehmen aufbaut.

Das würde Musks Anteile verwässern und es für ihn teurer machen, die Aktien anzuhäufen, die er benötigt, um die Macht über das Unternehmen auszuüben.

"Sie werden die Möglichkeit haben, Twitter-Aktien zum halben Preis zu kaufen, was für Musk eine erhebliche Verwässerung bedeuten würde", so Talley.

In der Vergangenheit wurden Giftpillen eher als Verteidigungs- und Verhandlungstaktik eingesetzt, als dass sie tatsächlich ausgelöst wurden. Es ist zu erwarten, dass der Twitter-Vorstand und Musk letztendlich eine Verhandlungslösung finden werden.

Twitter kann das Angebot von Musk annehmen oder entscheiden, dass es das Unternehmen unterbewertet und sich für Verhandlungen entscheiden. In diesem Fall würden Gespräche zur Einigung auf einen Preis stattfinden, woraufhin der Vorstand den Plan für Aktionärsrechte aufheben und den Verkauf einleiten würde.

Nimmt der Vorstand sein erstes Angebot nicht an, kann der Tesla-Chef ein Übernahmeangebot unterbreiten, was Musk angedeutet hat. Dies ist ein direkter Aufruf an die Aktionäre, ihre Aktien zu einem bestimmten Preis zu verkaufen - oder anzudienen - und wird in der Regel eingesetzt, wenn der Vorstand eines Zielunternehmens nicht auf ein Übernahmeangebot eingehen will.

Um jedoch tatsächlich Aktien von bestehenden Aktionären zu kaufen und die Unterstützung seiner Wall-Street-Banken zu erhalten, ist Musks potenzielles Übernahmeangebot auf die Aufhebung der Giftpille angewiesen. Die Wall-Street-Banken, darunter Morgan Stanley, die 25,5 Milliarden Dollar an Schulden für das Twitter-Geschäft aufgenommen haben, werden ein Übernahmeangebot nur unter der Bedingung unterstützen, dass der Plan für die Aktionärsrechte aufgehoben wird, und jede Änderung der Bedingungen würde ihre Zustimmung erfordern.

Um dies zu erreichen, wird Musk die Zustimmung des Vorstands benötigen, entweder durch direkte Verhandlungen oder indem er andere Wege findet, den Vorstand zur Zustimmung zu bewegen.

Sollte sich eine große Anzahl von Aktionären dafür entscheiden, ihre Aktien im Rahmen des offenen Übernahmeangebots an Musk zu verkaufen, könnte der Vorstand nachgeben und den Mechanismus abschaffen.

"Er kann die Aktien nicht kaufen, solange nicht alle Bedingungen erfüllt sind. Aber wenn genügend Aktionäre ein Angebot abgeben, kann das genug Druck auf den Vorstand ausüben, um ein Geschäft mit Musk abzuschließen", so ein M&A-Anwalt.

"Es wird ein bisschen mehr zu einem Überzeugungs- und Druckspiel", so Talley.

Alternativ könnte Musk versuchen, günstigere Aufsichtsratsmitglieder zu installieren, die sich für die Aufhebung der Giftpille einsetzen könnten - allerdings müsste er mit der Nominierung neuer Personen bis zum nächsten Jahr warten.

Bei einem feindlicheren Ausgang könnte Musk den Twitter-Vorstand verklagen, weil er nicht im besten Interesse der Aktionäre gehandelt hat. Twitter könnte auch die "Just say no"-Verteidigung anwenden und einen Verkauf kategorisch ablehnen, obwohl beide Optionen als unwahrscheinlich gelten.

"Jedes feindliche Geschäft wird letztendlich zu einem freundlichen Geschäft, weil man jedes dieser Instrumente einsetzen kann, einige in Kombination mit anderen, um genügend Druck von Seiten der Aktionäre zu erzeugen, damit der Vorstand einem Geschäft zustimmt", so der M&A-Anwalt.

TwitterElon MuskÜbernahme

Meistgelesene News

  1. Galeria-Insolvenz: Schicksal von 12.000 Jobs hängt an BA-Entscheidung
  2. Gaming und Wetten: Krypto-Klage, GTA 6 und Aktivisten-Investor im Fokus
  3. SpaceX-Aktie: Könnte eine Investition von 5.000 Dollar Millionär machen?
  4. Take-Two-Aktie vor GTA-6-Release: Chance oder Risikofalle?
  5. Rheinmetall-Aktie legt 3 Prozent zu – Morgan Stanley beflügelt Rüstungssektor

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation:
Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London; SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung:
Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze.

Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen:
Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter.

In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten:
Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Stock Market Media Ltd. und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten:
Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde:
Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.