ANZEIGE

Warren Buffetts ETF-Tipp für die Vierzigjährigen: Kaufen und für immer halten

Buffett empfahl 2014 den Vanguard S&P 500 ETF – wegen niedriger Gebühren. Wer damals einstieg, fährt bis heute gut.

•• 5 Min
Warren Buffetts ETF-Tipp für die Vierzigjährigen: Kaufen und für immer halten

Der Kauf eines kostengünstigen Indexfonds gehört zu den einfachsten Strategien, um am Aktienmarkt langfristig Vermögen aufzubauen. Genau diesen Weg hat Warren Buffett dem Durchschnittsanleger immer wieder empfohlen. Der Starinvestor führte das Investmentunternehmen Berkshire Hathaway über 60 Jahre lang mit Renditen, die den Markt übertrafen – und rät dennoch zum breit gestreuten Fonds statt zur Auswahl einzelner Aktien.

Konkret nannte Buffett im Februar 2014 den Vanguard S&P 500 ETF. Als Begründung führte er die außergewöhnlich niedrigen Gebühren dieses Fonds an. Anleger, die diesem Rat damals gefolgt sind, schneiden bis heute sehr gut ab. Der US-Finanzdienst Motley Fool hat den Fall nun aufgegriffen und die Empfehlung aus der Perspektive eines Anlegers in den Vierzigern eingeordnet – mit der Schlussfolgerung, den Fonds zu kaufen und dauerhaft zu halten.

Für deutsche Privatanleger ist der Hinweis insofern von Interesse, als der Vanguard S&P 500 ETF zu den bekanntesten Instrumenten zählt, mit denen sich breit am US-Aktienmarkt partizipieren lässt. Der börsengehandelte Fonds bildet den S&P 500 ab, den Index der größten börsennotierten US-Unternehmen. Das Prinzip ist einfach: Statt einzelne Titel auszuwählen, erwirbt der Anleger einen ganzen Markt in einem einzigen Produkt.

Die Details

Im Zentrum der Empfehlung steht ein börsengehandelter Fonds, der einen diversifizierten Index wie den S&P 500 nachbildet. Nach Buffetts wiederholter Einschätzung ist der Kauf eines solchen ETF die beste Anlageoption für den Durchschnittsanleger. Ausschlaggebend für seine konkrete Nennung des Vanguard S&P 500 ETF im Februar 2014 waren die außergewöhnlich niedrigen Gebühren des Produkts.

Buffetts eigene Bilanz als Investor setzt den Maßstab: Über mehr als 60 Jahre führte er Berkshire Hathaway mit Renditen, die den Markt übertrafen. Dass ausgerechnet ein Mann, der sein Vermögen mit der Auswahl einzelner Aktien aufgebaut hat, dem Normalanleger einen Indexfonds nahelegt, macht den Rat bemerkenswert. Der Fonds bildet den S&P 500 nach – also jenen Index, den Buffett in seinen Äußerungen immer wieder als Referenz nennt.

Wie sich der Vanguard S&P 500 ETF (Ticker VOO) in der Praxis entwickelt hat, zeigt eine Auswertung des US-Finanzportals Motley Fool mit Stand vom 25. September. Demnach hätte, wer vor zehn Jahren 1.000 Dollar in den Fonds investiert hätte, heute ein Vermögen von nahezu 4.200 Dollar. Der Fonds erzielte in diesem Zeitraum eine Gesamtrendite von 318 Prozent. Diese Zahlen setzen den langfristigen Charakter der Empfehlung in konkrete Werte um.

Hintergrund: Was bisher geschah

Bereits am 30.07.2026 berichtete aktien.news, dass Warren Buffett als einer der erfolgreichsten Aktienanleger aller Zeiten gilt und sein Rat für den Durchschnittsanleger überraschend simpel ausfällt: Kaufe einen ETF, der den S&P 500 abbildet. Schon auf der Berkshire-Hathaway-Jahreshauptversammlung 2020 erklärte Buffett, dass „für die meisten Menschen das Beste ist, einen S&P 500 Indexfonds zu besitzen". Es war nicht das erste Mal, dass er sich so klar positionierte: Bereits 2013 gab er bekannt, dass nach seinem Tod 90 Prozent des Barvermögens für seine Frau in einen S&P 500 Indexfonds fließen sollen.

Am 28.09.2026 berichtete aktien.news auf Basis einer Analyse von Motley Fool, dass aus 1.000 Dollar, die vor zehn Jahren in den Vanguard S&P 500 ETF investiert wurden, heute nahezu 4.200 Dollar geworden wären. Der Fonds habe in diesem Zeitraum eine Gesamtrendite von 318 Prozent erzielt, hieß es unter Berufung auf die Wertentwicklung mit Stand vom 25. September.

Am 02.05.2026 berichtete aktien.news, dass Anleger, die für das Alter vorsorgen, vor einer kaum überschaubaren Auswahl an ETFs stehen. Der Bericht empfahl eine klare Strategie: Wer auf kostengünstige, breit diversifizierte Fonds eines etablierten Anbieters setze, finde rasch geeignete Kernbausteine für das Rentenportfolio. Vanguard gilt dabei als einer der beliebtesten ETF-Anbieter weltweit.

Am 04.08.2026 berichtete aktien.news über den Vanguard Total Stock Market ETF als möglichen idealen Einstiegs-ETF. Ausgangspunkt war die Beobachtung, dass viele Depots nach dem KI-Boom kaum noch dem ursprünglichen Plan entsprechen – gefüllt mit Tech-, KI- und Halbleiteraktien, Kryptowährungen, Hochzinsprodukten, Anleihen oder internationalen Aktien. Als eine Option nannte der Bericht, bestehende Positionen in einen einzigen, breit diversifizierten Fonds zu überführen.

Was das für Anleger bedeutet

Für deutsche Privatanleger, die in den Vierzigern sind und einen langen Anlagehorizont haben, veranschaulicht der Fall zwei Dinge. Erstens: Die Kosten eines Fonds sind ein zentraler Faktor, weshalb Buffett die niedrigen Gebühren des Vanguard S&P 500 ETF ausdrücklich hervorhob. Zweitens: Ein breit gestreuter Indexfonds ersetzt die Auswahl einzelner Aktien und bildet einen ganzen Markt ab.

Wer sich mit einem Investment in den US-Markt befasst, sollte beachten, dass der S&P 500 ausschließlich die größten börsennotierten US-Unternehmen umfasst. Der Vanguard S&P 500 ETF konzentriert sich damit auf diesen Markt und nicht auf ein globales Portfolio. Diese Einschränkung ergibt sich unmittelbar aus der Zusammensetzung des abgebildeten Index.

Zu bedenken ist auch, dass die genannten Renditen und Wertentwicklungen aus der Vergangenheit stammen. Die Analyse von Motley Fool bezieht sich auf einen konkreten Zehnjahreszeitraum mit Stand vom 25. September und auf eine Gesamtrendite von 318 Prozent. Daraus lässt sich keine Aussage über die künftige Entwicklung ableiten.

Ausblick

Konkrete Termine oder neue Ankündigungen nennt der Quelltext nicht. Buffett hat seine Empfehlung für einen breit gestreuten Indexfonds über viele Jahre hinweg bekräftigt – von seinem Bekenntnis im Jahr 2013 über seine Äußerung auf der Jahreshauptversammlung 2020 bis zu seiner konkreten Nennung des Vanguard S&P 500 ETF im Februar 2014. Der Rat ist damit kein kurzfristiger Hinweis, sondern eine über Jahre hinweg gleichbleibende Position. Die jüngste Einordnung von Motley Fool greift diese Linie auf und überträgt sie auf einen Anleger in den Vierzigern.

Kurz erklärt

  • ETF: Ein börsengehandelter Fonds, der wie eine Aktie an der Börse gekauft und verkauft werden kann.
  • Indexfonds: Ein Fonds, der die Wertentwicklung eines Index möglichst genau nachbildet, statt einzelne Werte aktiv auszuwählen.
  • S&P 500: Ein US-Aktienindex, der die größten börsennotierten Unternehmen der Vereinigten Staaten umfasst.
Warren BuffettVanguard S&P 500 EtfVOOIndexfondsETFMotley FoolBerkshire HathawayLangfristig Anlegen

Meistgelesene News

  1. Galeria-Insolvenz: Schicksal von 12.000 Jobs hängt an BA-Entscheidung
  2. Gaming und Wetten: Krypto-Klage, GTA 6 und Aktivisten-Investor im Fokus
  3. SpaceX-Aktie: Könnte eine Investition von 5.000 Dollar Millionär machen?
  4. Take-Two-Aktie vor GTA-6-Release: Chance oder Risikofalle?
  5. Rheinmetall-Aktie legt 3 Prozent zu – Morgan Stanley beflügelt Rüstungssektor

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation:
Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London; SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung:
Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze.

Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen:
Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter.

In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten:
Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Stock Market Media Ltd. und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten:
Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde:
Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.