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Verbraucherzentrale klagt gegen Meta wegen Datenleck

Millionen Facebook-Nutzer fordern Schadensersatz nach massiver Veröffentlichung persönlicher Informationen im Darknet

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Verbraucherzentrale klagt gegen Meta wegen Datenleck

Die Verbraucherzentrale Bundesverband hat eine Musterfeststellungsklage gegen den Facebook-Konzern Meta eingereicht, um die Rechte von Millionen Betroffener nach einem massiven Datendiebstahl zu stärken. Ziel der Klage ist es, dass Nutzer einfacher Schadensersatz von der in Irland ansässigen Facebook-Muttergesellschaft verlangen können. Der Fall geht auf eine Datenpanne aus dem Jahr 2021 zurück, bei der Informationen von über 530 Millionen Facebook-Konten aus mehr als 100 Ländern im Darknet veröffentlicht wurden. Nach Angaben der Verbraucherschützer sind in Deutschland rund sechs Millionen Menschen betroffen.

Der Datendiebstahl wurde durch eine Funktion ermöglicht, mit der sich Nutzerprofile über Telefonnummern auffinden ließen. Dabei wurden personenbezogene Daten wie Nutzer-ID, Name, Land und Geschlecht mit Telefonnummern verknüpft. Diese Schwachstelle bestand zwischen Januar 2018 und September 2019. Die Verbraucherzentrale wirft Meta vor, gegen das Datenschutzrecht verstoßen zu haben, weil das Unternehmen die Nutzer nicht ausreichend vor dem Missbrauch ihrer Daten schützte und nicht rechtzeitig über das Sicherheitsleck informierte.

Nach Einschätzung der Verbraucherschützer sollen Geschädigte je nach Umfang des Datenabflusses zwischen 100 und 600 Euro erhalten. Je mehr persönliche Informationen abgegriffen wurden, desto höher solle der Ausgleich ausfallen. Meta war in den vergangenen Jahren wiederholt wegen Datenschutzverstößen in die Kritik geraten. Bereits 2022 hatte die irische Datenschutzbehörde eine Strafe in Höhe von 265 Millionen Euro gegen Meta Platforms Ireland Limited verhängt.

Die Musterfeststellungsklage, die seit 2018 gesetzlich möglich ist, dient als Sammelverfahren, um Ansprüche zahlreicher Betroffener zu bündeln. Im Erfolgsfall können sich Verbraucher auf das Urteil berufen, ohne selbst klagen zu müssen. Bis Anfang Oktober haben sich mehr als 14.000 Menschen der Klage angeschlossen. Wer sich beteiligen möchte, kann sich über das Verbandsklageregister des Bundesamts für Justiz eintragen lassen. Die Anmeldung ist bis drei Wochen nach Ende der mündlichen Verhandlung möglich.

Der Bundesgerichtshof hatte im vergangenen Jahr entschieden, dass Betroffene allein durch den Nachweis, vom Datendiebstahl betroffen zu sein, Anspruch auf Schadensersatz geltend machen können. Das Hanseatische Oberlandesgericht wird nun prüfen, ob es für das Verfahren zuständig ist. Eine Entscheidung wird am ersten Verhandlungstag nicht erwartet, der Verkündungstermin soll später bekanntgegeben werden. Die Sitzung ist öffentlich, das Verfahren könnte richtungsweisend für künftige Datenschutzklagen in Europa werden.

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