ANZEIGE

USA bereit zu Iran-Gesprächen bei UN-Generalversammlung, sagt Rubio

US-Außenminister Marco Rubio signalisiert Dialogbereitschaft mit Teheran am Rande der UN-Vollversammlung.

•• 4 Min
USA bereit zu Iran-Gesprächen bei UN-Generalversammlung, sagt Rubio

Die Vereinigten Staaten sind weiterhin bereit, während der Generalversammlung der Vereinten Nationen mit iranischen Beamten in Gespräche zu treten. Dies erklärte US-Außenminister Marco Rubio am Dienstag in einem Interview mit NBCs „Today“-Show. Ein formelles Treffen wurde nach seinen Angaben jedoch noch nicht vereinbart.

Rubio machte deutlich, dass die Regierung zur Aufnahme eines Dialogs bereit sei, sofern dieser produktive Ergebnisse liefern könne. „Wir sind offen dafür. Ich glaube nicht, dass derzeit etwas geplant ist, aber wir stehen einem solchen Schritt durchaus positiv gegenüber, insbesondere wenn die Aussicht besteht, dass er zu positiven Ergebnissen führt und letztlich das übergeordnete Ziel erreicht wird“, sagte der Außenminister.

Im Kern gehe es bei einer potenziellen Einbindung des Iran um ein einziges, nicht verhandelbares Ziel. „Und das ist die Tatsache, dass der Iran niemals eine Nuklearwaffe besitzen darf. Das kommt einfach nicht infrage“, so Rubio wörtlich.

Die Details

Die Ankündigung erfolgte im Rahmen eines Interviews mit dem US-Frühstücksfernsehen. Rubio nannte keinen konkreten Termin für ein mögliches Treffen mit iranischen Vertretern. Die Generalversammlung der Vereinten Nationen findet jährlich im September in New York statt. Hochrangige Delegationen aus aller Welt nutzen das Treffen traditionell für bilaterale Gespräche am Rande der offiziellen Sitzungen.

Der Außenminister betonte die Offenheit seiner Regierung für einen Dialog, stellte jedoch zugleich klar, dass derzeit keine konkrete Planung für ein Treffen existiere. Die Bedingung für Gespräche sei die Aussicht auf positive Ergebnisse – insbesondere mit Blick auf das iranische Atomprogramm.

Hintergrund: Was bisher geschah

Bereits am 18. September 2026 berichtete aktien.news, dass die Trump-Regierung führenden iranischen Beamten die Teilnahme an der UN-Generalversammlung in New York gestatten werde. Das US-Außenministerium bestätigte damals, dass eine „Kerndelegation des iranischen Regimes“ gemäß den Verpflichtungen der USA als Gastgeberstaat zugelassen werde. Dies bedeutete, dass hochrangige Vertreter wie der iranische Präsident Masoud Pezeshkian und Außenminister Abbas Araqchi Visa erhielten.

Schon am 5. Februar 2026 zeichneten sich grundlegende Differenzen über die Verhandlungsagenda ab. Rubio forderte damals eine umfassende Agenda, die neben dem Atomstreit auch die Reichweite der ballistischen Raketen des Iran, dessen Unterstützung für Gruppen im Nahen Osten und den Umgang mit der eigenen Bevölkerung umfassen müsse. Teheran bestand hingegen auf eine Beschränkung auf die Atomfrage. „Wenn die Iraner sich treffen wollen, sind wir bereit“, erklärte Rubio damals.

Am 8. Mai 2026 erwartete Rubio eine iranische Antwort auf einen US-Friedensvorschlag noch am selben Tag. Laut iranischen Staatsmedien prüfte Teheran damals Botschaften der USA, die über pakistanische Vermittler eingegangen waren. Medien berichteten von einer Annäherung an ein 14-Punkte-Memorandum of Understanding zur Beendigung des Krieges.

Am 25. Juni 2026 sicherte Rubio den Golfstaaten bei einem Pressegespräch in Kuwait-Stadt zu, dass Washington im Umgang mit Teheran nichts unternehmen werde, was die Sicherheit der langjährigen Partner in der Region gefährden könnte. „Wir werden uns vollständig mit unseren Partnern am Golf abstimmen“, betonte der US-Chefdiplomat damals.

Was das für Anleger bedeutet

Die anhaltenden diplomatischen Signale zwischen Washington und Teheran sind für Anleger an den Finanzmärkten von Bedeutung. Der Iran-Konflikt hat in der Vergangenheit immer wieder für Volatilität an den Rohstoffmärkten gesorgt, insbesondere beim Ölpreis. Eine mögliche diplomatische Lösung könnte zu einer Entspannung der geopolitischen Risikoprämie führen.

Die wiederholte Bereitschaftserklärung der USA zu Gesprächen deutet auf ein grundsätzliches Interesse an einer Deeskalation hin. Allerdings zeigen die historischen Verhandlungen, dass die Positionen in zentralen Fragen – insbesondere beim Atomprogramm und den ballistischen Raketen – weit auseinanderliegen. Anleger sollten die Entwicklung der Gespräche im Auge behalten, da eine Einigung oder ein Scheitern direkte Auswirkungen auf die Energiepreise und die Stimmung an den internationalen Finanzmärkten haben könnte.

Ausblick

Ob und wann ein konkretes Treffen zwischen US-amerikanischen und iranischen Vertretern am Rande der UN-Generalversammlung stattfinden wird, ist derzeit offen. Rubio selbst räumte ein, dass derzeit nichts geplant sei. Die Generalversammlung der Vereinten Nationen in New York bietet jedoch das traditionelle Forum für derartige Begegnungen. Beobachter rechnen mit weiteren Signalen aus Washington und Teheran im Laufe der kommenden Tage.

Kurz erklärt

  • UN-Generalversammlung: Das jährliche Haupttreffen der Vereinten Nationen in New York, bei dem Vertreter aller Mitgliedsstaaten zusammenkommen, um über internationale Fragen zu beraten und bilaterale Gespräche zu führen.
  • Nuklearwaffe: Eine Massenvernichtungswaffe, deren explosive Energie durch Kernspaltung oder Kernfusion freigesetzt wird. Die Verhinderung ihrer Weiterverbreitung ist ein zentrales Ziel der internationalen Sicherheitspolitik.
  • Ballistische Raketen: Flugkörper, die nach dem Abschuss eine ballistische Flugbahn durchlaufen und aufgrund ihrer Reichweite und Geschwindigkeit als strategische Waffensysteme gelten.
Usa Iran GesprächeMarco RubioUn-GeneralversammlungIran AtomprogrammNuklearwaffen IranAußenpolitik UsaDiplomatische BeziehungenGeopolitik

Meistgelesene News

  1. Galeria-Insolvenz: Schicksal von 12.000 Jobs hängt an BA-Entscheidung
  2. Gaming und Wetten: Krypto-Klage, GTA 6 und Aktivisten-Investor im Fokus
  3. Take-Two-Aktie vor GTA-6-Release: Chance oder Risikofalle?
  4. Rheinmetall-Aktie legt 3 Prozent zu – Morgan Stanley beflügelt Rüstungssektor
  5. Nvidia, Datadog und Goldminen glänzen auf IBD-Bestenlisten

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation:
Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London; SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung:
Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze.

Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen:
Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter.

In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten:
Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Stock Market Media Ltd. und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten:
Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde:
Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.