ANZEIGE

Trumps Kaliumdünger-Plan mit Belarus: BMO sieht begrenzte Auswirkungen

Trumps Vorschlag für belarussisches Kaliumdüngemittel schreckt Anleger ab, doch BMO sieht kaum echte Bedrohung für kanadische Produzenten.

•• 3 Min
Trumps Kaliumdünger-Plan mit Belarus: BMO sieht begrenzte Auswirkungen

Der von US-Präsident Donald Trump vorgeschlagene „massive“ Kaliumdüngemittel-Deal mit Belarus hat die Aktien der Düngemittelhersteller erschüttert. Doch BMO Capital Markets ist der Ansicht, dass begrenzte Liefermengen und kostspielige Exportrouten Belarus zu einer unwahrscheinlichen Bedrohung für kanadische Produzenten machen.

Trump sagte am Montag, die USA seien dabei, belarussisches Kaliumdüngemittel zu kaufen, das „wesentlich günstiger“ sei als das, was sie derzeit an Kanada zahlen. Kanada liefert etwa 80 Prozent der US-Kaliumdüngemittelimporte. Konkrete Angaben zu Mengen, Zeitplänen oder vorgeschlagenen Preisen machte Trump jedoch nicht.

BMO: Marktpreise statt Rabatte

Belarus könnte die Lieferung einiger Kaliumdüngemittel an die USA wieder aufnehmen, während sich die Beziehungen zwischen Washington und Minsk entspannen. Diese Tonnen würden jedoch wahrscheinlich zu den geltenden Marktpreisen und nicht zu tiefen Rabatten verkauft, sagte Joel Jackson, Analyst für Düngemittel und Chemikalien bei BMO, in einem Bericht.

„Wir erwarten, dass diese Tonnen zu marktbasierten Preisen und nicht zu tiefen Rabatten verkauft werden, und in Volumina, die die Dynamik des nordamerikanischen Kaliumdüngemittelangebots wahrscheinlich nicht wesentlich verändern“, so Jackson.

Die bloße Aussicht darauf traf nordamerikanische Düngemittelaktien nach Trumps Ankündigung. Nutrien fiel am Montag um etwa 2,3 Prozent, während Mosaic um etwa 0,4 Prozent sank.

Lieferbegrenzungen

Belarus zählt zu den größten Kaliumdüngemittelproduzenten der Welt und hat einen Großteil seines Exportgeschäfts seit den westlichen Sanktionen wiederaufgebaut, die seine traditionellen Routen nach Russlands Invasion der Ukraine im Jahr 2022 unterbrachen. Das Binnenland bleibt jedoch aufgrund der EU-Sanktionen, die den Zugang zum litauischen Hafen Klaipeda einschränken, auf teurere russische Logistik angewiesen.

Dies macht Belarus zu einem schwierigen Ersatz für kanadisches Kaliumdüngemittel, das von etablierten nordamerikanischen Transportinfrastrukturen und der enormen Produktionsbasis in Saskatchewan profitiert. Laut BMO produziert Belarus jährlich etwa 12 Millionen Tonnen, aufgeteilt auf granuläre und Standardqualitäten, während die USA rund 10 Millionen Tonnen verbrauchen, überwiegend granuläres Produkt.

Auch die Wirtschaftlichkeit spricht gegen Trumps Vorschlag, dass Belarus große Mengen zu steilen Rabatten verkaufen könnte. Die US-Kaliumdüngemittelpreise von etwa 350 bis 360 US-Dollar pro Short Ton in New Orleans sind aufgrund der starken Nachfrage gestiegen und bieten belarussischen Lieferanten wettbewerbsfähige Renditen im Vergleich zu anderen wichtigen Märkten, sagte Jackson.

Belarus hat daher wenig Anreiz, eine seiner wichtigsten Quellen für Deviseneinnahmen zu rabattieren, nur um Marktanteile in den USA zu gewinnen. Möglicherweise steht zudem kaum ungebundene Ware zur Verfügung.

Der belarussische Präsident Alexander Lukaschenko sagte am Montag, das Land habe seine Exporte nach Osten umgelenkt und seine Kaliumdüngemittelproduktion sei bereits durch bestehende Verträge gebunden. Selbst wenn die westlichen Märkte vollständig wieder geöffnet würden, fehle Belarus an zusätzlichen Volumina, um diese zu beliefern.

Litauen zeigt derweil keinerlei Anzeichen dafür, die günstigere baltische Exportroute wieder zu öffnen. Die EU-Beschränkungen für belarussisches Kaliumdüngemittel bleiben bestehen, was bedeutet, dass zusätzliche Sendungen an die USA wahrscheinlich über russische Häfen abgewickelt werden müssten.

Preisdruck bleibt psychologisch

Das unmittelbarere Risiko für kanadische Produzenten könnte eher psychologischer als physischer Natur sein, schrieb Jackson. Die Aussicht auf zusätzliche belarussische Tonnen könnte dazu führen, dass Nutrien und Mosaic zweimal überlegen, bevor sie die nordamerikanischen Kaliumdüngemittelpreise deutlich in die Höhe treiben – selbst wenn Belarus nicht genug Produkte liefern kann, um den Markt grundlegend zu verändern.

Die US-Nachfrage bleibt robust, und BMO sieht weiterhin Spielraum für weitere Preissteigerungen bei Kaliumdüngemitteln. Trumps Ankündigung bringt jedoch eine weitere potenzielle Konkurrenzquelle in einen Markt, in dem kanadische Produzenten seit Langem eine dominante Position genießen.

Um diese Dominanz ernsthaft herauszufordern, müsste Belarus erheblich größere Exportkapazitäten, wettbewerbsfähige Logistik und genügend ungebundenes granuläres Kaliumdüngemittel haben, um US-Käufer zu bedienen. Diese Bedingungen sind laut der Analyse von BMO derzeit nicht gegeben.

KaliumdüngemittelBelarusTrumpBmo Capital MarketsNutrienMosaicDüngemittelaktienKanada

Meistgelesene News

  1. Galeria-Insolvenz: Schicksal von 12.000 Jobs hängt an BA-Entscheidung
  2. Gaming und Wetten: Krypto-Klage, GTA 6 und Aktivisten-Investor im Fokus
  3. Take-Two-Aktie vor GTA-6-Release: Chance oder Risikofalle?
  4. Rheinmetall-Aktie legt 3 Prozent zu – Morgan Stanley beflügelt Rüstungssektor
  5. Nvidia, Datadog und Goldminen glänzen auf IBD-Bestenlisten

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation:
Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London; SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung:
Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze.

Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen:
Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter.

In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten:
Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Stock Market Media Ltd. und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten:
Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde:
Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.