ANZEIGE

US-Kongress berät Änderungsantrag zu medizinischem Cannabis für Veteranen

Ein parteiübergreifender Vorstoß soll US-Militärveteranen den Zugang zu medizinischem Cannabis über VA-Ärzte ermöglichen.

•• 3 Min
US-Kongress berät Änderungsantrag zu medizinischem Cannabis für Veteranen

Die Abgeordneten Brian Mast (R-FL), Dave Joyce (R-OH) und Dina Titus (D-NV) haben im US-Kongress einen Änderungsantrag eingebracht, der Militärveteranen den Zugang zu medizinischen Cannabis-Empfehlungen über ihre Ärzte des Department of Veterans Affairs (VA) ermöglichen würde. Der Vorstoß ist parteiübergreifend und könnte für hunderttausende Kriegsveteranen in den USA eine bedeutende Erleichterung darstellen, da VA-Ärzte bislang keine solchen Empfehlungen aussprechen dürfen.

Ebenfalls auf Bundesebene aktiv: Eine Koalition aus 32 Kongressmitgliedern richtete einen Brief an die US-amerikanische Lebens- und Arzneimittelbehörde FDA. Darin fordern die Abgeordneten, die Zulassung psychedelischer Therapien zu beschleunigen und dabei mit „Transparenz, Dringlichkeit und wissenschaftlicher Strenge" vorzugehen. Psychedelika wie Psilocybin und MDMA stehen seit Jahren im Fokus der Forschung als potenzielle Behandlungsmethoden für psychische Erkrankungen.

Streit um Cannabis-Legalisierung in Indiana

Auf Staatsebene sorgt Indiana für Aufsehen: Senator Jim Banks (R-IN) forderte in einem Brief den Gouverneur des Bundesstaates, Mike Braun (R), auf, „die Verbote des Staates für den Marihuana-Konsum beizubehalten". Hintergrund ist eine Aussage Brauns, wonach eine Neueinstufung von Cannabis auf Bundesebene eine Legalisierung auf Staatsebene „wahrscheinlicher" mache. Banks stellt sich damit klar gegen eine mögliche Liberalisierung in Indiana.

In Kalifornien hingegen schreitet die Cannabis-Regulierung weiter voran: Der Haushaltsausschuss der California Assembly billigte einen Gesetzentwurf, der es lizenzierten Marihuana-Fachgeschäften erlauben würde, Drive-thru-Fenster zur Bedienung von Kunden anzubieten – vorausgesetzt, die lokale Genehmigung liegt vor. Damit würde Kalifornien als bevölkerungsreichster US-Bundesstaat einen weiteren Schritt in Richtung Normalisierung des Cannabis-Einzelhandels gehen.

Psilocybin zeigt Wirkung bei Kokainsucht

Besondere Aufmerksamkeit verdient eine neue Studie, die von der American Medical Association veröffentlicht wurde. Die Ergebnisse zeigen, dass „Psilocybin vielversprechend als neuartige Behandlung für Kokainkonsumstörungen ist". Konkret wiesen mit Psilocybin behandelte Teilnehmer signifikant höhere Prozentsätze an kokainabstinenten Tagen auf, erzielten höhere Raten vollständiger Abstinenz und zeigten im Zeitverlauf ein verringertes Rückfallrisiko. Die Studie dürfte die laufende Debatte über die medizinische Nutzung von Psychedelika weiter befeuern.

Auf der wirtschaftlichen Seite meldeten zwei der größten börsennotierten Cannabis-Unternehmen ihre Quartalszahlen: Trulieve Cannabis Corp. erzielte einen Quartalsumsatz von 286,8 Millionen US-Dollar. TerrAscend Corp. verzeichnete einen Quartalsnettoumsatz von 65,5 Millionen US-Dollar bei einem Nettoverlust aus fortgeführten Geschäftsbereichen von 6,8 Millionen US-Dollar.

Weitere Entwicklungen in den US-Bundesstaaten

Die politische Landschaft in den USA bleibt in Bewegung. In Connecticut haben Gesetzgeber Gouverneur Ned Lamont (D) einen Gesetzentwurf vorgelegt, der THC-Obergrenzen für Cannabisblüten wieder einführen soll – und damit eine kürzlich verabschiedete Reform rückgängig machen würde. In Ohio hörte ein Richter mündliche Argumente zu einem Antrag auf einstweilige Verfügung, um die Durchsetzung eines neuen Gesetzes zu stoppen, das den Verkauf von Hanf-THC-Produkten einschränkt.

In Texas legten Behörden Berufung gegen eine einstweilige Verfügung zu Hanfprodukt-Beschränkungen ein, woraufhin die Durchsetzung kurzzeitig wieder aufgenommen wurde – bis ein Gericht die Verfügung erneut in Kraft setzte. Pennsylvania, Kansas und New York meldeten ebenfalls Fortschritte bei der Cannabis-Gesetzgebung: Pennsylvania diskutiert Gerechtigkeitsbestimmungen für die Legalisierung, Kansas hat medizinisches Cannabis in seine legislativen Prioritäten aufgenommen, und New York genehmigte zusätzliche Lizenzen für Marihuana-Unternehmen.

Für deutsche Anleger und Beobachter verdeutlicht die Nachrichtenlage einmal mehr, wie dynamisch und vielschichtig der US-Cannabis-Markt bleibt. Regulatorische Unsicherheiten auf Bundes- und Staatsebene prägen weiterhin das Umfeld für Unternehmen und Investoren gleichermaßen.

Medizinisches Cannabis VeteranenPsilocybin KokainsuchtCannabis Legalisierung UsaFda PsychedelikaTrulieve QuartalszahlenCannabis Bundesstaaten UsaThc Regulierung

Meistgelesene News

  1. Galeria-Insolvenz: Schicksal von 12.000 Jobs hängt an BA-Entscheidung
  2. Gaming und Wetten: Krypto-Klage, GTA 6 und Aktivisten-Investor im Fokus
  3. SpaceX-Aktie: Könnte eine Investition von 5.000 Dollar Millionär machen?
  4. Take-Two-Aktie vor GTA-6-Release: Chance oder Risikofalle?
  5. Rheinmetall-Aktie legt 3 Prozent zu – Morgan Stanley beflügelt Rüstungssektor

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation:
Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London; SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung:
Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze.

Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen:
Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter.

In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten:
Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Stock Market Media Ltd. und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten:
Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde:
Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.