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US-Bundesstaaten wollen Private-Equity-Übernahmen bei Anwaltskanzleien verbieten

Kalifornien, Illinois und Colorado treiben Gesetzesentwürfe voran, um Buyout-Gesellschaften den Zugang zum Rechtsmarkt zu verwehren.

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US-Bundesstaaten wollen Private-Equity-Übernahmen bei Anwaltskanzleien verbieten

Gesetzgeber in drei US-Bundesstaaten wollen Private-Equity-Investoren künftig vom Erwerb von Anwaltskanzleien ausschließen. Wie das Wall Street Journal exklusiv berichtet, treiben Kalifornien, Illinois und Colorado entsprechende Gesetzesentwürfe voran. Im Fokus steht eine aufstrebende Anlagestrategie, die es Nicht-Anwälten ermöglicht, über sogenannte Management Services Organizations (MSOs) Einfluss auf den Kanzleibetrieb zu nehmen.

In Kalifornien passierte der Gesetzentwurf 2305 der California Assembly kürzlich das Unterhaus des Bundesstaates. Ziel ist es, „Schlupflöcher zu schließen", die von institutionellen Investoren genutzt werden. Sponsor des Entwurfs ist Ash Kalra, Mitglied der Assembly, der die Stoßrichtung des Gesetzes klar formuliert: „Wir haben gesehen, wie Private Equity in vielen verschiedenen Branchen agiert hat, um Gewinne abzuschöpfen, anstatt in die langfristige Stabilität der Branche zu reinvestieren."

Kalra betonte zudem, dass die Maßnahme sicherstellen solle, dass Anwälte Entscheidungen auf der Grundlage der „besten Interessen der Mandanten treffen und nicht im besten Interesse ihrer Investoren". Damit greift der Gesetzentwurf einen zentralen Konflikt auf, der in der US-Rechtswelt seit Jahren diskutiert wird: die Frage, ob externe Kapitalgeber die anwaltliche Unabhängigkeit gefährden.

Vergleich mit der Gesundheitsbranche

In Colorado brachte eine überparteiliche Gruppe ähnliche Maßnahmen durch den Justizausschuss des Repräsentantenhauses. Senatorin Lindsey Daugherty äußerte dabei deutliche Bedenken gegenüber unternehmerischen Investitionen von außerhalb des Bundesstaates. Ihr Vergleich ist eindeutig: „Ich möchte nicht, dass Private-Equity-Investitionen im Rechtswesen die gleichen Folgen haben, wie wir sie in der Gesundheitsbranche beobachten." Der Coloradoer Gesetzentwurf enthält zudem explizite Verbote für Anwaltskanzleien, Einnahmen mit Nicht-Anwälten zu teilen.

In Illinois hat die General Assembly bereits einen Gesetzentwurf verabschiedet, der die Einmischung von Private-Equity-Gesellschaften untersagt. Dieser wird derzeit im Senat geprüft. Damit haben alle drei Bundesstaaten im April konkrete gesetzgeberische Schritte unternommen, um die Kontrolle durch Nicht-Anwälte zu unterbinden.

Deal-Aktivität nimmt trotzdem zu

Trotz der wachsenden gesetzgeberischen Gegenwehr nimmt die Investitionstätigkeit von Private-Equity-Firmen im Rechtsmarkt weiter zu. Besonders aktiv sind Investoren bei verbrauchernahen Kanzleien und KI-fokussierten Start-ups. So hat Blackstone in die KI-Anwaltskanzlei Norm AI investiert, während Uplift Investors kürzlich eine Kanzlei für Personenschäden in Louisiana unterstützte.

Trisha Rich, Partnerin bei der Kanzlei Holland & Knight, verdeutlicht das Ausmaß der Aktivität: Sie habe kürzlich 15 MSO-Transaktionen abgeschlossen und arbeite an hundert weiteren. Rich deutet dabei an, dass die Befürworter der Gesetzentwürfe „zwar sagen, das Ziel sei der Schutz der Öffentlichkeit, sie aber in Wirklichkeit besorgt darüber sind, dass ihre Konkurrenten Zugang zu Kapital erhalten".

Die Entwicklung in den USA ist auch für europäische Beobachter relevant. In Deutschland und der EU ist die Beteiligung von Nicht-Anwälten an Kanzleien ebenfalls streng reguliert. Die amerikanische Debatte zeigt, wie das Vordringen von Private Equity in traditionell regulierte Branchen zunehmend politischen Widerstand erzeugt – ein Muster, das zuletzt auch im Gesundheits- und Pflegesektor zu beobachten war.

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