ANZEIGE

Trump-Zölle nach Supreme-Court-Urteil: Gewinner und Verlierer im Überblick

Nach dem Scheitern der IEEPA-Zölle greift Trump auf ein neues Gesetz zurück – mit weitreichenden Folgen für den Welthandel.

•• 3 Min
Trump-Zölle nach Supreme-Court-Urteil: Gewinner und Verlierer im Überblick

US-Präsident Donald Trump hat nach dem Urteil des Obersten Gerichtshofs blitzschnell reagiert: Zunächst kündigte er einen globalen Importzoll von 10 Prozent an, korrigierte diesen jedoch noch am selben Tag auf 15 Prozent nach oben. Damit schöpft Trump die gesetzliche Höchstgrenze voll aus. Seit dem 24. Februar gilt dieser Aufschlag für nahezu alle Importe – sofern keine Ausnahmen greifen.

Rechtliche Grundlage ist nun Abschnitt 122 des US-Handelsgesetzes von 1974, das Zölle zur Bekämpfung "fundamentaler internationaler Zahlungsbilanzprobleme" erlaubt. Der Supreme Court hatte zuvor die auf dem Notstands-Sanktionsgesetz IEEPA basierenden Zölle für rechtswidrig erklärt. Der neue 15-Prozent-Zoll ist allerdings auf 150 Tage befristet – eine Verlängerung müsste der Kongress genehmigen, was Experten für unwahrscheinlich halten.

Vom neuen Zollregime ausgenommen sind laut Weißem Haus strategisch wichtige Güter: Energie und Energieprodukte, kritische Rohstoffe und Mineralien, Arzneimittel sowie bestimmte Elektronik- und Rüstungsgüter. Auch Waren aus Kanada und Mexiko bleiben verschont. Unberührt bleiben zudem die bestehenden Zölle nach Abschnitt 232 auf Stahl, Aluminium, Kupfer, Holz, Automobile und Autoteile.

Brasilien und China profitieren – Deutschland zahlt drauf

Die Verschiebung vom IEEPA-Regime hin zu Abschnitt 122 hat klare Gewinner und Verlierer. Länder, die bislang besonders hohe IEEPA-Zölle tragen mussten, stehen nun deutlich besser da. Brasilien führt die Gewinnerliste an: Der handelsgewichtete Durchschnittszollsatz sinkt laut der Forschungsinitiative Global Trade Alert um 13,6 Prozentpunkte. China folgt mit minus 7,1 Prozentpunkten, Indien mit minus 5,6 Prozentpunkten.

Auf der Verliererseite stehen hingegen Länder, die zuvor von niedrigen Zöllen profitierten. Großbritannien zahlt nun 2,1 Prozentpunkte mehr, Italien 1,7 Prozentpunkte mehr, Singapur 1,1 Prozentpunkte mehr. Auch Deutschland gehört zu den Verlierern: Der effektive Zollsatz steigt um 0,6 Prozentpunkte.

Für die EU verkompliziert das Urteil die Lage zusätzlich. Die sogenannte Turnberry-Vereinbarung zwischen der EU und den USA verliert durch das Supreme-Court-Urteil ihre rechtliche Grundlage. Das Europäische Parlament hat die Umsetzung des Zollabkommens bereits formell auf Eis gelegt. Die EU-Kommission fordert von Washington zunächst Klarheit über die genaue Ausgestaltung der Maßnahmen.

Unsicherheit als größtes Problem für deutsche Unternehmen

Experten sehen vor allem die gestiegene Planungsunsicherheit als zentrales Problem für deutsche Exporteure. "Wie ein angeschlagener Boxer dürfte Trump in den kommenden Tagen und Wochen unberechenbar in Sachen Handelspolitik bleiben", warnt Chris-Oliver Schickentanz vom Vermögensverwalter Capitell AG. Für milliardenschwere Investitionsentscheidungen brauchen Unternehmen verlässliche Rahmenbedingungen – die derzeit fehlen.

Volker Treier, Außenwirtschaftschef des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK), mahnt zusätzlich: "Es gibt weiterhin andere Instrumente für handelsbeschränkende US-Maßnahmen in Händen der US-Administration, auf deren Einsatz sich die deutsche Wirtschaft einstellen muss." Die Bandbreite möglicher Zollgesetze, auf die Trump zurückgreifen kann, ist erheblich.

Milliardenloch im US-Haushalt und mögliche Rückzahlungen

Das Supreme-Court-Urteil reißt gleichzeitig ein massives Loch in den US-Staatshaushalt. Experten des Penn-Wharton Budget Model beziffern mögliche Rückzahlungsansprüche auf bis zu 175 Milliarden Dollar – für betroffene Unternehmen wäre das ein positiver Einmaleffekt. Eine schnelle Erstattung ist jedoch wegen des enormen Verwaltungsaufwands nicht zu erwarten.

Darüber hinaus drohen die künftigen Zolleinnahmen laut Penn-Wharton um rund die Hälfte zu sinken, sofern keine Alternativen gefunden werden. Im laufenden Haushalt waren 420 Milliarden Dollar an Zolleinnahmen eingeplant – rund 350 Milliarden mehr als in den Vorjahren. Angesichts eines Haushaltsdefizits von bereits rund 6 Prozent des BIP und einer Staatsverschuldung von knapp 39 Billionen Dollar ist der Druck enorm. Finanzminister Scott Bessent geht dennoch davon aus, dass der kombinierte Einsatz von Abschnitt-122-Zöllen und weiteren Maßnahmen die Einnahmen weitgehend stabil halten wird.

Ob die neuen Zölle nach Abschnitt 122 rechtlich Bestand haben, ist unter Juristen und Ökonomen umstritten. Kritiker weisen darauf hin, dass die USA kein echtes Zahlungsbilanzdefizit aufweisen – bei flexiblen Wechselkursen ist ein solches strukturell ausgeschlossen. Ökonom Peter Berezin formuliert es pointiert: "Ein Zahlungsbilanzdefizit ist bei einem flexiblen Wechselkurs, wie er derzeit in den USA besteht, nicht möglich." Abschnitt 122 wurde ursprünglich für eine Welt fixer Wechselkurse konzipiert – die mit dem Ende des Goldstandards 1976 endgültig der Vergangenheit angehört.

Trump ZölleSupreme Court UrteilUs HandelspolitikImportzölle 2026Ieepa Zölle

Meistgelesene News

  1. Galeria-Insolvenz: Schicksal von 12.000 Jobs hängt an BA-Entscheidung
  2. Börsenkorrektur kommt unweigerlich: So bereiten sich Anleger richtig vor
  3. Gaming und Wetten: Krypto-Klage, GTA 6 und Aktivisten-Investor im Fokus
  4. Pieper sieht veränderte Marktstruktur als Treiber heftiger Kursausschläge
  5. Take-Two-Aktie vor GTA-6-Release: Chance oder Risikofalle?

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation:
Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London; SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung:
Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze.

Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen:
Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter.

In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten:
Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Stock Market Media Ltd. und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten:
Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde:
Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.