ANZEIGE

Trump-Zölle: Ein Jahr später kämpfen viele Branchen noch immer

Einzelhandel, Automobil und Konsumgüter spüren die Folgen von Trumps „Tag der Befreiung" – mit Milliardenkosten und neuer Lieferketten-Realität.

•• 4 Min

Ein Jahr nach dem sogenannten „Tag der Befreiung" von Präsident Donald Trump sind die wirtschaftlichen Nachwirkungen der US-Zollpolitik in zahlreichen Branchen noch deutlich spürbar. Am 2. April 2025 hatte Trump im Rosengarten des Weißen Hauses umfassende länderspezifische Zölle sowie eine Basisabgabe von 10 % auf alle nicht explizit aufgeführten Länder verkündet. Was folgte, war eine Welle wirtschaftlicher und politischer Unsicherheit, die globale Lieferketten bis heute verändert.

Die Zollpolitik der Trump-Regierung war dabei alles andere als stabil. In den Monaten nach der Ankündigung schwankten die Abgaben erheblich – Trump schloss Abkommen, nahm extreme Zölle zurück und führte neue ein. Am 20. Februar entschied der Supreme Court, dass die länderspezifischen „reziproken" Zölle unter dem International Emergency Economic Powers Act von 1977 (IEEPA) verfassungswidrig seien. Nur Stunden später kündigte Trump jedoch einen neuen „globalen Zollsatz" von 10 % auf Basis einer anderen Rechtsgrundlage an – Abschnitt 122 des Trade Act von 1974 – und erhöhte diesen später auf 15 %. Zölle nach Abschnitt 232 des Trade Expansion Act von 1962, die nationale Sicherheitsinteressen schützen sollen und vor allem Stahl, Aluminium und Halbleiter betreffen, blieben weiterhin in Kraft.

Trotz aller Turbulenzen stiegen die US-Gesamtimporte im Jahr 2025 laut Branchenexperten sogar an – vor allem weil viele Unternehmen in den ersten Monaten des Jahres Lagerbestände vorzogen, um drohenden Zollkosten zuvorzukommen. „Das vergangene Jahr der Zölle hat die Arbeitsweise von US-Unternehmen kulturell verändert", so die Einschätzung von Branchenbeobachter Ramesh.

Einzelhandel: Große Konzerne überleben, kleine geraten unter Druck

Der Einzelhandel gehört zu den Sektoren, die überproportional stark von den Zöllen betroffen sind. Große Ketten wie Walmart verfügen über ausreichend Verhandlungsmacht und Einnahmequellen, um die Belastungen abzufedern. Kleinere Unternehmen hingegen geraten zunehmend unter Druck. Home-Depot-Finanzchef Richard McPhail erklärte gegenüber CNBC Ende Februar, dass das Unternehmen den Anteil eines einzelnen Landes an seinen Einkäufen auf maximal 10 % begrenzen wolle – mehr als die Hälfte der verkauften Waren stammt bereits aus den USA.

Einzelhändler wie Walmart, Best Buy und Macy's haben inzwischen die Preise für ausgewählte Artikel erhöht, um gestiegene Importkosten weiterzugeben. „Die Lieferkette im Einzelhandel war im vergangenen Jahr gezwungen, agiler zu werden", sagte Max Kahn, Präsident von Coresight Research. Bekleidungsunternehmen wie Abercrombie & Fitch bezogen die neuen 15-%-Zölle explizit in ihre Jahresprognose ein und schufen damit als einer der ersten Einzelhändler Klarheit. American Eagle Outfitters hingegen basierte seinen Ausblick noch auf den alten IEEPA-Zöllen. Dollar Tree erwartet keine signifikanten Einsparungen durch das Supreme-Court-Urteil, da das Unternehmen Zölle auf seinen aktuellen Lagerbestand bereits bezahlt hatte.

Automobilindustrie: Milliardenschwere Zusatzkosten

Besonders hart traf es die Automobilindustrie. Toyota prognostizierte für sein Geschäftsjahr eine Zollbelastung von 1,4 Billionen Yen – umgerechnet rund 9,5 Milliarden US-Dollar. Die drei großen Detroiter Hersteller General Motors, Ford und Stellantis (Mutterkonzern von Chrysler) mussten im vergangenen Jahr zusammen rund 6 Milliarden US-Dollar an Mehrkosten verkraften.

Allein General Motors zahlte 2025 zollbedingte Zusatzkosten von 3,1 Milliarden US-Dollar – weniger als die ursprünglich befürchteten 3,5 bis 4,5 Milliarden Dollar, auch weil die Trump-Regierung das sogenannte „De-Stacking" einführte: Unternehmen müssen keine sich überschneidenden Abgaben für Teile und fertige Fahrzeuge gleichzeitig zahlen. Ford erklärte gegenüber CNBC, man arbeite weiterhin mit der Trump-Regierung an einer Politik, die „einen starken und weltweit wettbewerbsfähigen US-Automobilsektor fördert". Japanische Hersteller wie Toyota, Nissan und Honda kündigten an, ihre Produktion in den USA auszuweiten und Fahrzeuge von dort nach Japan zu exportieren – auch um politischen Goodwill zu gewinnen.

Konsumgüter: Kaum Ausweichoptionen bei Rohstoffen

Die Konsumgüterbranche steht vor einem anderen Problem: Die meisten Hersteller produzieren zwar in den USA, sind aber auf importierte Rohstoffe angewiesen – etwa Zellstoff für Windeln und Toilettenpapier oder Aluminium für Getränkedosen. Lieferketten-Umleitung ist hier kaum möglich.

Gewürzhersteller McCormick warnte Anleger zunächst vor Zollkosten von 70 Millionen US-Dollar im Geschäftsjahr 2025. Durch Kostensenkungen, Preiserhöhungen und den Wechsel zu Lieferanten aus Ländern mit niedrigeren Zöllen gelang es dem Unternehmen jedoch, die Belastung auf rund 20 Millionen Dollar zu begrenzen. Procter & Gamble musste die Preise für 25 % seiner Produkte anheben – unter anderem wegen einer jährlichen Zollbelastung von insgesamt 1 Milliarde US-Dollar. Auch Bierbrauer Constellation Brands meldete spürbare Auswirkungen auf sein Geschäft.

Insgesamt zeigt das erste Jahr der Trump-Zölle: Die Branchenrealität hat sich dauerhaft verändert. Unternehmen investieren verstärkt in Szenariomodellierungen, diversifizieren ihre Lieferketten und kalkulieren Zölle als feste Größe in ihre Planungen ein. Die Unsicherheit bleibt – und mit ihr die Herausforderung, langfristige Entscheidungen in einem politisch volatilen Umfeld zu treffen.

Trump ZölleHandelskrieg UsaLieferketteAutomobilindustrie ZölleEinzelhandel ZölleImportzölleUs Handelspolitik

Meistgelesene News

  1. Galeria-Insolvenz: Schicksal von 12.000 Jobs hängt an BA-Entscheidung
  2. Gaming und Wetten: Krypto-Klage, GTA 6 und Aktivisten-Investor im Fokus
  3. SpaceX-Aktie: Könnte eine Investition von 5.000 Dollar Millionär machen?
  4. Take-Two-Aktie vor GTA-6-Release: Chance oder Risikofalle?
  5. Rheinmetall-Aktie legt 3 Prozent zu – Morgan Stanley beflügelt Rüstungssektor

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation:
Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London; SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung:
Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze.

Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen:
Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter.

In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten:
Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Stock Market Media Ltd. und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten:
Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde:
Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.