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Trump-Konten: IRS befreit Einzahlungen von der Schenkungsteuerpflicht

Das US-Finanzministerium und der IRS klären: Einzahlungen auf Trump-Konten lösen keine jährliche Schenkungsteuererklärungspflicht aus.

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Trump-Konten: IRS befreit Einzahlungen von der Schenkungsteuerpflicht

Das US-Finanzministerium und der Internal Revenue Service (IRS) haben am Montag neue Leitlinien veröffentlicht, die eine wichtige Klarstellung für Millionen amerikanischer Familien bringen. Demnach unterliegen Einzahlungen auf sogenannte Trump-Konten im Rahmen von Safe-Harbor-Regelungen nicht der Meldepflicht für die Schenkungsteuer. Dies beseitigt einen zentralen Unsicherheitsfaktor, der Experten zufolge bislang als potenzieller Knackpunkt für die Akzeptanz dieser Konten galt.

Konkret bedeutet das: Eltern, Vormünder, Großeltern und andere Personen können jährlich bis zu 5.000 US-Dollar aus versteuertem Einkommen auf ein Trump-Konto einzahlen, ohne eine Schenkungsteuererklärung abgeben zu müssen. Der IRS stuft diese Bareinzahlungen als „abgeschlossene Schenkungen" ein, die keine künftigen Eigentumsrechte darstellen und für die der jährliche Schenkungsteuer-Freibetrag pro Empfänger gilt.

Freibetrag und steuerliche Einordnung

Damit die Einzahlungen für den jährlichen Freibetrag infrage kommen, müssen sie als sogenannte „present interest"-Schenkungen gelten – also als unmittelbare Zuwendungen mit sofortigem Zugriff für den Empfänger. Genau diese Voraussetzung erfüllen die Einzahlungen auf Trump-Konten laut der neuen IRS-Regelung. Die Einzahlungen werden zudem auf den allgemeinen jährlichen Schenkungsteuer-Freibetrag angerechnet, der für das Jahr 2026 bei 19.000 US-Dollar pro Empfänger liegt.

Die neue Regelung hat auch erhebliche praktische Auswirkungen auf den Verwaltungsaufwand beim IRS selbst. Experte Pon erläuterte: „Der IRS erhält normalerweise etwa 300.000 Schenkungsteuererklärungen pro Jahr. Falls Einzahlungen auf Trump-Konten dieser Anforderung unterlägen, würde die Zahl der Erklärungen in die Millionen gehen." Die Klarstellung entlastet damit nicht nur die Steuerzahler, sondern auch die Steuerbehörde selbst erheblich.

Was sind Trump-Konten?

Trump-Konten, offiziell als 530A-Konten bezeichnet, stehen jedem US-Kind unter 18 Jahren mit einer Sozialversicherungsnummer offen. Sie sind ein vergleichsweise neues Instrument der amerikanischen Familienpolitik und beinhalten für Babys, die zwischen 2025 und 2028 geboren werden, eine einmalige Starteinzahlung des Finanzministeriums in Höhe von 1.000 US-Dollar im Rahmen eines Pilotprogramms.

Das Interesse an den Konten ist beträchtlich: Laut einer aktuellen Zählung des Finanzministeriums wurden bereits mehr als 6 Millionen amerikanische Kinder für ein solches Konto angemeldet. Der offizielle Start ist für den 4. Juli geplant. Im Vorfeld können Eltern und Vormünder bereits jetzt ein Konto für einen Begünstigten eröffnen – entweder über das IRS-Formular 4547, das zusammen mit der Steuererklärung eingereicht wird, oder direkt über die Webseite TrumpAccounts.gov.

Für deutsche Beobachter sind die Trump-Konten ein interessantes Beispiel staatlich geförderter Sparmodelle für Kinder, vergleichbar in ihrer Grundidee mit dem deutschen Kindergeldsparen oder Juniordepots – jedoch mit einer direkten staatlichen Anschubfinanzierung und klaren steuerlichen Rahmenbedingungen, die nun weiter präzisiert wurden.

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