ANZEIGE

Trump beschleunigt Zulassung von Psychedelika für psychische Gesundheitsversorgung

Ein Dekret von Präsident Trump soll die Forschung an psychedelischen Drogen für psychische Erkrankungen beschleunigen – ein bemerkenswerter Kurswechsel.

•• 3 Min
Trump beschleunigt Zulassung von Psychedelika für psychische Gesundheitsversorgung

Im April unterzeichnete US-Präsident Donald Trump ein Dekret, das die Forschung an psychedelischen Drogen für psychische Erkrankungen beschleunigen soll. Gleichzeitig vergab seine Regierung Gutscheine für eine vorrangige Prüfung an drei Unternehmen: Compass Pathways, Usona Institute und Transcend Therapeutics. Diese Gutscheine sollen Teile des FDA-Zulassungsprozesses für psychedelische und MDMA-ähnliche Therapien beschleunigen.

Das Dekret markiert einen bemerkenswerten Kurswechsel gegenüber Trumps erster Amtszeit, als seine Regierung eine härtere Haltung gegenüber Cannabis und anderen kontrollierten Substanzen einnahm. Das Weiße Haus erklärte nun, dass psychedelische Verbindungen „in klinischen Studien Potenzial zeigen, schwere psychische Erkrankungen bei Patienten zu behandeln, deren Zustand nach Abschluss einer Standardtherapie fortbesteht".

Investoren reagieren mit Kursgewinnen

Die Finanzmärkte reagierten prompt auf die Ankündigung. Die Aktien von Entwicklern psychedelischer Medikamente wie Compass Pathways und anderen Konkurrenten aus diesem Bereich legten nach der Bekanntmachung kräftig zu. Wall-Street-Analysten argumentierten, dass das Dekret eine Branche legitimieren könnte, die lange Zeit als Randerscheinung galt.

Die Wissenschaft bleibt jedoch stark umstritten. Das wirft Fragen darüber auf, wie viel Wachstumspotenzial das Segment tatsächlich hat. Nicht alle psychedelischen Verbindungen bergen dieselben Risiken oder verfügen über die gleiche Menge an Belegen, die ihre Anwendung stützen.

Historisch gesehen konzentrierte sich die Forschung zu Psychedelika auf bestimmte Krankheitsbilder. Psilocybin – der Wirkstoff in psychedelischen Pilzen – wurde mit der Behandlung von Depressionen in Verbindung gebracht, die MDMA-gestützte Therapie mit PTBS und LSD mit Angstzuständen. Ibogain, eine psychoaktive Verbindung aus einem westafrikanischen Strauch, wird von einigen Befürwortern als mögliche Behandlung bei Sucht und traumatischen Hirnverletzungen gesehen.

Vielversprechende Studienergebnisse, aber auch FDA-Ablehnung

Die klinische Forschung zu einigen dieser Verbindungen hat vielversprechende Ergebnisse gezeigt. In Spätphasen-Studien, die von der gemeinnützigen Organisation Multidisciplinary Association for Psychedelic Studies gesponsert wurden, erfüllten rund 71 Prozent der Teilnehmer mit schwerer PTBS nach MDMA-gestützten Therapiesitzungen nicht mehr die Diagnosekriterien für die Störung.

Die FDA lehnte 2024 jedoch einen früheren Antrag für eine MDMA-gestützte Therapie ab. Die Behörde verwies dabei auf Bedenken hinsichtlich des Designs der Spätphasen-Studie sowie auf die Notwendigkeit zusätzlicher Daten. Einige Psychedelika-Forscher sahen in dieser Entscheidung einen Beleg dafür, dass die Behörde trotz wachsender öffentlicher Begeisterung vorsichtig bleibt.

Dass der Bedarf an alternativen Behandlungen real ist, zeigt das Beispiel von Marie Phelan. Die Veteranin sagte, sie habe noch nie von MDMA gehört, bevor sie einen Flyer sah, der nach Veteranen mit posttraumatischer Belastungsstörung suchte. Heute sagt sie, dass die psychoaktive Droge, die gemeinhin als Ecstasy oder Molly bekannt ist, den Verlauf ihres Lebens verändert hat. Sie gehört zu einer kleinen Gruppe von Amerikanern, die sich im Rahmen klinischer Studien einer psychedelisch unterstützten Therapie unterzogen haben.

Internationale Entwicklungen und offene Fragen

Länder außerhalb der USA haben bereits damit begonnen, Beschränkungen zu lockern. Australien war 2023 das erste Land, das autorisierten Psychiatern erlaubte, MDMA und Psilocybin für bestimmte psychische Erkrankungen zu verschreiben. Forscher in Kanada, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich haben ebenfalls klinische Studien zur psychedelisch unterstützten Therapie ausgeweitet.

Besondere Vorsicht mahnen Forscher beim Thema Ibogain an. Im Gegensatz zu Psilocybin oder der MDMA-gestützten Therapie wurde Ibogain in den USA keinen groß angelegten klinischen Studien unterzogen und mit potenziell schwerwiegenden kardiovaskulären Nebenwirkungen in Verbindung gebracht. Das Weiße Haus-Dekret bezog sich ausdrücklich auf die Beschleunigung der Forschung zu dieser Substanz.

Die eigentliche Sorge einiger Forscher ist dabei nicht, dass psychedelische Therapien unwirksam seien, sondern dass die politische Dynamik den wissenschaftlichen Prozess überholen könnte. Für deutsche Anleger und Beobachter bleibt der US-Markt für psychedelische Medizin damit ein Bereich mit hohem Potenzial – aber auch erheblicher Unsicherheit.

Psychedelika TherapieTrump Dekret Psychische GesundheitMdma Ptbs BehandlungCompass PathwaysPsilocybin ZulassungFda Psychedelische DrogenPsychedelisch Unterstützte Therapie

Meistgelesene News

  1. Galeria-Insolvenz: Schicksal von 12.000 Jobs hängt an BA-Entscheidung
  2. Börsenkorrektur kommt unweigerlich: So bereiten sich Anleger richtig vor
  3. Gaming und Wetten: Krypto-Klage, GTA 6 und Aktivisten-Investor im Fokus
  4. Pieper sieht veränderte Marktstruktur als Treiber heftiger Kursausschläge
  5. Take-Two-Aktie vor GTA-6-Release: Chance oder Risikofalle?

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation:
Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London; SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung:
Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze.

Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen:
Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter.

In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten:
Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Stock Market Media Ltd. und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten:
Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde:
Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.