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Tarifstreit eskaliert vor Gericht

GDL und Deutsche Bahn kämpfen um Tariffähigkeit und Interessenkonflikte – Streiks absehbar

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Tarifstreit eskaliert vor Gericht

Die Deutsche Bahn hat einen neuen rechtlichen Schritt im anhaltenden Tarifstreit mit der Lokführergewerkschaft GDL unternommen. Vor Gericht wird nun geprüft, ob die Gewerkschaft überhaupt noch tariffähig ist. Der Konflikt zwischen beiden Parteien hat sich in den letzten Monaten verschärft, und die Bahn wirft der GDL vor, keine Tarifverträge mehr abschließen zu dürfen. Dieser Streitpunkt hat nun den Weg vor die Justiz gefunden.

Der Hauptgrund für die Klage liegt in der Gründung der Leiharbeiter-Genossenschaft "Fair Train" durch die GDL. Die Deutsche Bahn argumentiert, dass diese Genossenschaft die Tariffähigkeit der Gewerkschaft beeinträchtigen könnte. Der Bahn-Personalvorstand Martin Seiler betonte, dass es personelle Verflechtungen und schwere Interessenkonflikte zwischen GDL und Fair Train gebe. Die Gewerkschaft habe praktisch mit sich selbst einen Tarifvertrag abgeschlossen, was die Deutsche Bahn als unzulässiges In-sich-Geschäft ansieht.

Die Klage wurde beim Hessischen Landesarbeitsgericht eingereicht, und das Gericht hat den Eingang bestätigt. Die GDL selbst hat sich bisher nicht zur Klage geäußert, da der konkrete Inhalt ihr nicht vorliegt. Dieser juristische Schritt der Deutschen Bahn wirft jedoch die Frage auf, welche Rolle die Gewerkschaft GDL genau einnimmt. Martin Seiler bemerkte, dass die GDL gleichzeitig als Arbeitgeber und als Gewerkschaft agiere, was die Klärung ihrer Tariffähigkeit dringend erforderlich mache.

Die Konsequenzen könnten erheblich sein, sollte das Gericht die Auffassung der Deutschen Bahn bestätigen. In diesem Fall wäre die GDL nicht mehr in der Lage, wirksame Tarifverträge abzuschließen, weder mit der Deutschen Bahn noch mit anderen Eisenbahnverkehrsunternehmen. Darüber hinaus könnte die Gewerkschaft dann auch nicht mehr streiken, da das Hauptziel eines Streiks, nämlich der Abschluss eines Tarifvertrags, nicht mehr umsetzbar wäre.

Die Deutsche Bahn argumentiert weiterhin, dass schwere Interessenkonflikte durch personelle und organisatorische Verflechtungen zwischen GDL und Fair Train entstünden. Die Gewerkschaft fungiere nicht nur als Tarifpartner, sondern gleichzeitig als Arbeitgeber und habe somit mit sich selbst einen Tarifvertrag verhandelt und abgeschlossen. Dieser Vorwurf der unzulässigen Interessenkonflikte könnte den Ausgang des Verfahrens maßgeblich beeinflussen und hat bereits zu Spannungen in den Tarifverhandlungen geführt. Die GDL fordert eine Arbeitszeitverkürzung von 38 auf 35 Stunden pro Woche für Schichtarbeiter bei vollem Lohnausgleich, eine Forderung, die die Deutsche Bahn ablehnt und die zu unbefristeten Streiks geführt hat.

Die Entscheidung des Gerichts wird daher mit Spannung erwartet und wird wahrscheinlich weitreichende Auswirkungen auf die Tarifverhandlungen und den Arbeitskampf zwischen der GDL und der Deutschen Bahn haben. Reisende müssen sich ab dem 8. Januar auf möglicherweise längere Streiks und Zugausfälle einstellen.

Deutsche BahnStreik GdL

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