ANZEIGE

Steigende Schlichtungsfälle: Reisen im Chaos

Luftverkehr dominiert Beschwerden, Bahnprobleme auf dem Vormarsch - Aussichten für 2024 trüb

•• 3 Min
Steigende Schlichtungsfälle: Reisen im Chaos

Das vergangene Jahr war für viele Reisende eine wahre Herausforderung. Die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) hat einen alarmierenden Anstieg von Beschwerden verzeichnet. Bei Konflikten bezüglich Erstattungen und Entschädigungen können sich Passagiere und Fahrgäste an die SÖP wenden. Im letzten Jahr taten dies rund 39.700 Betroffene, wie die SÖP kürzlich bekannt gab. Damit verzeichnete die Stelle fast ein Drittel mehr Anträge als im Vorjahr und fast genauso viele wie im Rekordjahr 2020, als über 41.000 Beschwerden eingegangen waren. Es ist zu erwarten, dass sich diese hohe Anzahl von Fällen auch im Jahr 2024 auf einem hohen Niveau einpendeln wird.

Besonders der Luftverkehr dominierte die Beschwerden, wobei etwa 84 Prozent der Anträge auf diesen Sektor entfielen. Passagiere sahen sich vor allem mit annullierten oder nicht angetretenen Flügen, Flugverspätungen sowie verlorenen, verspäteten oder beschädigten Gepäckstücken konfrontiert. Etwa 14 Prozent der Schlichtungsanträge bezogen sich auf die Bahn, insbesondere auf Zugausfälle und Verspätungen. In diesem Zusammenhang wurden auch vermehrt Fälle im Zusammenhang mit dem Deutschlandticket gemeldet.

Der deutliche Anstieg im vergangenen Jahr ist vor allem auf die chaotischen Zustände an deutschen Flughäfen im Jahr 2022 zurückzuführen. Insbesondere personelle Engpässe führten angesichts des anziehenden Passagierverkehrs im Sommer zu zahlreichen Flugausfällen und Verspätungen. Diese Probleme zeigten sich auch im ersten Halbjahr 2023, da es einige Wochen dauerte, bis sich die betroffenen Reisenden bei der Schlichtungsstelle meldeten. In den Monaten bis einschließlich Juli gingen deutlich mehr Schlichtungsanträge ein als im Vorjahr. Auch in der zweiten Jahreshälfte blieben die Zahlen hoch, erreichten aber nicht mehr das Niveau des Vorjahres.

Positiv ist zu vermerken, dass in etwa 85 Prozent der Fälle eine Einigung im Sinne der Reisenden erzielt werden konnte. Viele Unternehmen zeigten sich im vergangenen Jahr besonders kulant und erkannten mehr als jede dritte Forderung sofort an, was zu einer schnellen Beilegung der Streitigkeiten führte.

Nicht nur im Luftverkehr, sondern auch im Bahnverkehr gab es vermehrt Probleme im letzten Jahr. Der Anteil der Schlichtungsanträge mit Bezug zur Bahn stieg von zwölf Prozent im Jahr 2022 auf 14 Prozent im vergangenen Jahr. Die Zahl der Bahn-Streitfälle erhöhte sich von rund 3.600 auf mehr als 5.500. Die SÖP verweist auf neue Fälle aufgrund des Deutschlandtickets. Genauere Analysen dazu sollen im Jahresbericht Ende März veröffentlicht werden. Sowohl im Regional- als auch im Fernverkehr gab es viele Probleme, wobei im November fast jeder zweite Fernzug zu spät ans Ziel kam und nahezu jeder dritte Fahrgast von Verspätungen betroffen war. Der Hauptgrund für die hohe Unzuverlässigkeit auf der Schiene liegt im schlechten Zustand der Infrastruktur. Hinzu kamen im Jahr 2023 insgesamt vier Warnstreiks aufgrund unterschiedlicher Tarifauseinandersetzungen bei der Bahn.

Die Aussichten für das Jahr 2024 sind ebenfalls düster. Der Tarifstreit mit der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer wird fortgesetzt, und die Behebung der Infrastrukturprobleme wird voraussichtlich noch Jahre dauern. Zahlreiche stark frequentierte Strecken sollen ab diesem Sommer umfassend saniert werden, was zu kompletten Sperrungen und erheblichen Unannehmlichkeiten für die Fahrgäste führen wird. Die SÖP erwartet, dass im Jahr 2024 ähnlich viele neue Schlichtungsanträge eingehen werden wie im Vorjahr, da immer mehr Reisende die SÖP in Anspruch nehmen und der Fachkräftemangel sowie die Infrastrukturprobleme weiterhin eine Herausforderung darstellen. Die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr kümmert sich seit 2010 um Probleme bei Flug-, Bus-, Bahn- und Schiffsreisen und spielt eine entscheidende Rolle bei der Entschädigung von Passagieren bei Verspätungen und Ausfällen. Rund 400 Verkehrsunternehmen beteiligen sich an diesem Schlichtungsverfahren, das sie selbst finanzieren.

MobilitätDienstleistungenLuftverkehrBeschwerde

Meistgelesene News

  1. Galeria-Insolvenz: Schicksal von 12.000 Jobs hängt an BA-Entscheidung
  2. Gaming und Wetten: Krypto-Klage, GTA 6 und Aktivisten-Investor im Fokus
  3. SpaceX-Aktie: Könnte eine Investition von 5.000 Dollar Millionär machen?
  4. Take-Two-Aktie vor GTA-6-Release: Chance oder Risikofalle?
  5. Rheinmetall-Aktie legt 3 Prozent zu – Morgan Stanley beflügelt Rüstungssektor

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation:
Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London; SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung:
Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze.

Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen:
Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter.

In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten:
Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Stock Market Media Ltd. und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten:
Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde:
Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.