ANZEIGE

Straße von Hormus: Asiatische Reedereien passieren vor westlichen Konkurrenten

Höhere Risikotoleranz und Sanktionsfreiheit verschaffen asiatischen Schiffseigern einen entscheidenden Vorteil in der Hormus-Krise.

•• 3 Min
Straße von Hormus: Asiatische Reedereien passieren vor westlichen Konkurrenten

Asiatische Schiffseigner könnten schon bald wieder die Straße von Hormus durchqueren – und damit westlichen Reedereien einen erheblichen Wettbewerbsvorteil verschaffen. Das erklärten führende Branchenvertreter am Mittwoch auf dem FT Commodities Global Summit in Lausanne. Während westliche Unternehmen an US-Sanktionen gebunden sind, verfügen asiatische Akteure über eine höhere Risikotoleranz und können anfallende Gebühren stemmen.

Seit Ende Februar stecken hunderte Tanker und andere Schiffe im Persischen Golf fest und können die strategisch wichtige Meerenge nicht passieren. Die Blockade gilt als die bisher größte Störung der weltweiten Energieversorgung und beeinträchtigt die globale Versorgung mit Öl und Flüssiggas erheblich. Einige Tanker und Frachtschiffe schafften am vergangenen Samstag zwar die Ausfahrt aus dem Golf, doch der Iran unterband diese Bewegung rasch durch Warnschüsse und forderte andere Schiffe zur Umkehr auf. Am Mittwoch wurden zudem mindestens drei Containerschiffe in der Meerenge unter Beschuss genommen.

Staatseigene Schiffe mit Vorteil durch zwischenstaatliche Kommunikation

Larry Johnson, Global Head of Freight beim Rohstoffhändler Mercuria, erläuterte die Lage: „Für Unternehmen, die bereit sind, die OFAC-Sanktionen nicht einzuhalten, bleibt der Sicherheitsaspekt bestehen. Aber wenn dies durch zwischenstaatliche Kommunikation geklärt wurde – kann die indische Marine dann einen Konvoi durchschicken, kann ein chinesischer Konvoi passieren? Ja, wahrscheinlich schon." Das OFAC ist das Office of Foreign Assets Control des US-Finanzministeriums und überwacht die Einhaltung amerikanischer Sanktionsregimes.

Johnson betonte, dass die Schiffe, welche die Passage bislang nutzten, tendenziell staatseigene Schiffe gewesen seien. Diese profitierten von direkter zwischenstaatlicher Kommunikation mit dem Iran oder von militärischer Unterstützung – Vorteile, über die private Handelsschifffahrtsunternehmen schlicht nicht verfügen.

Peter Weernink, CEO von SwissMarine, bestätigte diese Einschätzung und nannte konkrete Beispiele: „Bestimmte Teile der Welt werden in der Lage sein, die Passage zu durchqueren, und die Chancen stehen gut, dass man in den nächsten Wochen mehr davon sehen wird, während wir dazu nicht in der Lage sein werden." Er verwies dabei ausdrücklich auf indische, irakische und chinesische Schiffe als jene Akteure, die von der aktuellen Lage profitieren könnten.

Iran verschärft Kontrolle – Gebühren und Sicherheitsrisiken bleiben

Teheran versucht unterdessen, seine Kontrolle über die Meerenge weiter auszubauen. In Zusammenarbeit mit der Iranischen Revolutionsgarde – einer sanktionierten Organisation – erhebt der Iran Gebühren für die Durchfahrt. Dies stellt westliche Reedereien vor ein doppeltes Dilemma: Wer zahlt, riskiert einen Verstoß gegen Sanktionsvorschriften; wer nicht zahlt, kommt schlicht nicht durch.

Andrew Jamieson, Co-Leiter der Gunvor-Schifffahrtssparte Clearlake, warnte vor weiteren Belastungen. Erhöhte Kosten und anhaltende Sicherheitsbedenken könnten den Verkehr in der Straße von Hormus weiterhin beeinträchtigen. Die Kriegsrisikoprämien dürften kurzfristig steigen, und Besatzungen seien möglicherweise nicht bereit, das Risiko einzugehen – oder forderten dafür deutlich höhere Bezahlung. „Wenn Ihre Crew nicht fahren will, muss sie nicht fahren, wenn sie sich unsicher fühlt", sagte Jamieson.

Roger Horton, Chief Commercial Officer des Schifffahrtsanalysehauses Clarkson, zeigte sich dennoch optimistisch, was die Reaktionsfähigkeit der globalen Flotte betrifft. Die weltweite Schifffahrtsflotte könnte schnell auf eine Wiedereröffnung der Straße von Hormus reagieren. Allerdings haben viele Schiffe den Nahen Osten infolge der Krise bereits verlassen, um angesichts hoher Frachtraten Geschäfte im Atlantikbecken zu übernehmen – eine Rückverlagerung würde also Zeit und Koordination erfordern.

Straße Von HormusSchifffahrt SanktionenIran BlockadeTanker Persischer GolfOfac SanktionenEnergieversorgung StörungAsiatische Reedereien

Meistgelesene News

  1. Galeria-Insolvenz: Schicksal von 12.000 Jobs hängt an BA-Entscheidung
  2. Gaming und Wetten: Krypto-Klage, GTA 6 und Aktivisten-Investor im Fokus
  3. Börsenkorrektur kommt unweigerlich: So bereiten sich Anleger richtig vor
  4. Take-Two-Aktie vor GTA-6-Release: Chance oder Risikofalle?
  5. Rheinmetall-Aktie legt 3 Prozent zu – Morgan Stanley beflügelt Rüstungssektor

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation:
Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London; SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung:
Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze.

Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen:
Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter.

In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten:
Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Stock Market Media Ltd. und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten:
Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde:
Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.