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Rechnungshof sieht Milliardenpotenzial bei Steuervorteilen

Bericht fordert Abbau von Subventionen und bessere Bekämpfung von Steuerbetrug

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Rechnungshof sieht Milliardenpotenzial bei Steuervorteilen

Der Bundesrechnungshof hat in einem Sonderbericht 22 Maßnahmen vorgeschlagen, mit denen sich der Bundeshaushalt deutlich entlasten ließe. Die Behörde sieht insbesondere bei steuerlichen Subventionen erhebliches Potenzial für zusätzliche Einnahmen. Demnach könnten allein durch die Streichung oder Reform bestimmter Steuervergünstigungen jährlich bis zu 30 Milliarden Euro in die Staatskasse fließen. Konkret genannt werden unter anderem die Steuervergünstigungen für Handwerkerleistungen sowie das sogenannte Dieselprivileg, bei dem Dieselkraftstoff im Vergleich zu Benzin steuerlich begünstigt wird.

Rechnungshofpräsident Kay Scheller kritisierte, dass einige dieser Subventionen nicht nur ineffizient seien, sondern auch den umweltpolitischen Zielen der Bundesregierung widersprächen. Als Beispiele nannte er Vergünstigungen im Energiesektor sowie Pläne zur Erhöhung der Pendlerpauschale, die als ökologisch schädlich gelten. Der Rechnungshof forderte, die Einnahmenbasis des Staates zu stärken und wies darauf hin, dass ein handlungsfähiger Staat stabile und nachhaltige Finanzen benötige, gerade auch im Hinblick auf künftige Generationen.

Ein weiterer Kritikpunkt betrifft den ermäßigten Mehrwertsteuersatz, der laut Bericht ein Volumen von 35 Milliarden Euro erreicht. Scheller sprach von einem „Wildwuchs“ an Steuererleichterungen, der sich im Laufe der Jahrzehnte angesammelt habe – teils auch für Luxusgüter. Die Forderung des Rechnungshofs: eine Beschränkung des ermäßigten Steuersatzes auf die Grundversorgung. Pläne zur weiteren Ausweitung von Vergünstigungen, etwa in der Gastronomie, lehnt die Behörde ausdrücklich ab. Auch Mehrfachförderungen und Mitnahmeeffekte sollen unterbunden werden, etwa beim Familienleistungsausgleich.

Zudem mahnt der Bericht eine entschlossenere Bekämpfung von Steuerbetrug an. Besonders im Bereich der Bargeldeinnahmen in Kassensystemen sieht der Rechnungshof ein hohes Schadenspotenzial. Dieses wird auf bis zu 70 Milliarden Euro jährlich geschätzt. Durch intensivere Nutzung der Kassen-Nachschau und den Erhalt der Bonpflicht – zumindest in elektronischer Form – könnten diese Verluste begrenzt werden. Gleichzeitig wird eine umfassende Digitalisierung der Finanzverwaltung gefordert, um die bestehenden Steuergesetze effektiver durchsetzen zu können.

Kritik äußert die Behörde auch an aktuellen politischen Plänen, die neue Steuervergünstigungen vorsehen. Laut dem Sonderbericht seien solche Bestrebungen kontraproduktiv. Stattdessen sei es erforderlich, die vorhandenen Mittel effizienter einzusetzen und die Einnahmenbasis zu stärken.

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