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Bundestag stimmt über Milliardenpaket ab

Zweidrittelmehrheit nötig – Widerstand in Union und Grünen

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Bundestag stimmt über Milliardenpaket ab

Die geplante Regierungskoalition aus Union und SPD steht vor einer wichtigen Abstimmung im Bundestag. Mit Hilfe der Grünen soll ein schuldenfinanziertes Milliardenpaket beschlossen werden, das eine Grundgesetzänderung erfordert. Damit das Vorhaben umgesetzt werden kann, ist eine Zweidrittelmehrheit notwendig. Die Abstimmung findet noch im alten Bundestag statt, sodass auch Abgeordnete, die dem neuen Parlament nicht mehr angehören werden, darüber entscheiden. Dies könnte die Fraktionsdisziplin beeinflussen.

Bereits am Montag hatten die beteiligten Fraktionen die Bundestagssitzung vorbereitet, wobei eine Probeabstimmung stattfinden sollte. Union, SPD und Grüne verfügen gemeinsam über 31 Stimmen mehr, als für die erforderliche Mehrheit nötig wäre. Dennoch gibt es Unsicherheiten. So kündigte der ehemalige CDU-Generalsekretär Mario Czaja an, nicht für das Finanzpaket zu stimmen. Er bezeichnete die Grundgesetzänderung als nicht generationengerecht. Auch innerhalb der Grünen gibt es Vorbehalte. Die Abgeordnete Canan Bayram erklärte, sie werde gegen die Vorlage stimmen, da sie künftige Parlamente in ihrer Finanzpolitik zu stark einschränke. Weitere Mitglieder der Grünen-Fraktion enthielten sich oder waren unentschieden. Zudem war eine kleine Anzahl von Abgeordneten krankheitsbedingt abwesend.

Die Parteispitzen von Union und SPD zeigen sich dennoch optimistisch. CDU-Chef Friedrich Merz äußerte die Erwartung, dass nur wenige Fraktionsmitglieder gegen die Grundgesetzänderung stimmen werden. Auch SPD-Fraktionschef Lars Klingbeil sprach von einer weitgehenden Unterstützung innerhalb seiner Partei, wobei er weiterhin Gespräche mit einzelnen Abgeordneten führte, um eine möglichst hohe Zustimmung zu erreichen.

Das Finanzpaket sieht vor, dass Ausgaben für Verteidigung, Zivilschutz, Nachrichtendienste und Cybersicherheit nur bis zu einer bestimmten Grenze unter die Schuldenbremse fallen. Alles darüber hinaus soll durch Kredite finanziert werden. Zudem sollen die Bundesländer mehr Spielraum für eigene Verschuldung erhalten. Ein weiteres zentrales Element des Pakets ist die Einrichtung eines Sondervermögens für Infrastruktur und Klimaschutz in Höhe von 500 Milliarden Euro. Davon sind jeweils 100 Milliarden Euro für die Länder sowie für Klimaschutzmaßnahmen vorgesehen.

Parallel zur Bundestagsabstimmung müssen auch im Bundesrat die erforderlichen Mehrheiten erreicht werden. Dort sind 46 der 69 Stimmen für die Grundgesetzänderungen nötig. Die Länder, in denen CDU, SPD und Grüne regieren, verfügen über 41 Stimmen. Mit den sechs Stimmen aus Bayern wäre die Mehrheit gesichert.

Das Bundesverfassungsgericht hatte zuvor mehrere Eilanträge gegen die geplante Abstimmung zurückgewiesen. Die Anträge stammten von Bundestagsabgeordneten der AfD, der Linken, der FDP und des Bündnis Sahra Wagenknecht. Die Richter argumentierten, dass eine einstweilige Anordnung eine erhebliche Beeinträchtigung der Parlamentsautonomie darstellen würde. Ob das Gesetzgebungsverfahren tatsächlich die Rechte der Abgeordneten verletzt hat, soll in separaten Hauptsacheverfahren geprüft werden. Bereits am Freitag hatte das Gericht ähnliche Anträge abgelehnt.

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