ANZEIGE

Pons Kryptowährung: Rekordgebühren, aber Vorsicht vor Subventionsende

Pons erzielt Rekordgebühren, doch das Ende der Robinhood-Subvention droht.

•• 3 Min
Pons Kryptowährung: Rekordgebühren, aber Vorsicht vor Subventionsende

Die Krypto-Launchpad-Plattform Pons (PONS-14,47%) sorgt für Aufsehen im Kryptomarkt – und das, obwohl sie noch nicht einmal ein volles Quartal existiert. Allein am 5. September generierte die Plattform Gebühren in Höhe von 11,4 Millionen US-Dollar. Damit ist Pons gemessen an den täglichen Einnahmen die umsatzstärkste Launchpad-Plattform im gesamten Kryptomarkt. Diese Spitzenposition hält sie ununterbrochen seit dem 29. August.

Ein wesentlicher Treiber dieses raschen Erfolgs ist die enge Verbindung zu Robinhood Markets. Die Plattform operiert auf der neuen Blockchain von Robinhood, die erst Anfang Juli gestartet wurde. Pons ist mittlerweile die größte und am aktivsten genutzte Launchpad-Plattform im Ökosystem der Robinhood Chain und profitiert entsprechend vom künftigen Wachstum des Netzwerks.

Ein Drittel des Angebots bereits vernichtet

Eine Launchpad-Plattform ermöglicht es jedem, ohne Programmierkenntnisse innerhalb kürzester Zeit eine neue Kryptowährung zu erstellen und dafür einen Markt zu eröffnen. Bei Pons zahlen Nutzer eine Gebühr von rund einem US-Dollar, um einen neuen Token auf der Robinhood Chain zu lancieren. In den meisten Fällen handelt es sich dabei um Meme-Coins. Seit dem Start wurden auf diese Weise bereits mehr als 255.000 neue Coins erstellt.

Das Geschäftsmodell von Pons geht jedoch über die reine Launch-Gebühr hinaus. Die Plattform behält einen Anteil an den Gebühren aus jedem Handel mit diesen Assets nach deren Launch. Dies stellt eine wichtige Innovation gegenüber früheren Launchpad-Projekten dar, da sich dieser Einnahmestrom über Monate oder Jahre hinweg entfalten kann, sobald sich erfolgreiche Tokens etabliert haben.

Rund 80 Prozent des 30-prozentigen Anteils der Protokolle an diesen Handelsgebühren werden verwendet, um Pons am offenen Markt zu kaufen und anschließend zu vernichten. Bis zum 3. September führte dies dazu, dass 288 Millionen der ursprünglich 1 Milliarde Token aus dem Umlauf genommen wurden. Statt einer Verwässerung des Wertes durch ein aufgeblähtes Angebot tritt hier das Gegenteil ein: Die zunehmende Knappheit stützt den Wert des Coins.

Sollten Anleger jetzt einsteigen?

Trotz dieser beeindruckenden Kennzahlen gibt es gewichtige Gründe zur Vorsicht. Ein Großteil des Wachstums von Pons ist darauf zurückzuführen, dass die Robinhood Chain die Nachfrage subventioniert, um weitere Nutzer und Kapital anzuziehen. Robinhood hat bisher die Netzwerktransaktionsgebühren für seine Wallet-Nutzer übernommen – doch diese Subvention endet am 29. September.

Die eigenen Gebühren von Pons bleiben zwar unverändert, doch sobald die zugrunde liegenden Transaktionen nicht mehr kostenlos sind, wird die günstigste Spekulation im Kryptobereich teurer. Dies wird mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einem geringeren Launch-Volumen und damit zu weniger Gebühren für Pons führen.

Hinzu kommt die starke Konkurrenz im Segment der Krypto-Launchpads. Stets tritt ein neuer Akteur auf den Plan. Auch wenn die Plattformen auf unterschiedlichen Chains operieren, konkurrieren sie aufgrund ihrer primären Nutzung zur Einführung von Meme-Coins um denselben Pool hochspekulativen und mobilen Kapitals.

Da die Plattform zudem brandneu ist, fehlt ihr eine ausreichende Historie an Nutzungsverhalten, damit Investoren sicher investieren können – insbesondere bevor die Subvention ausläuft und sich die Plattform mit noch nicht gestarteten Wettbewerbern konfrontiert sieht.

Fazit: Abwarten statt blind kaufen

Aus Anlegersicht ist Pons derzeit kein dringender Kauf. Die Plattform muss sich erst in puncto Resilienz bewähren, wofür ihr schlichtweg noch keine Zeit blieb. Die entscheidende Bewährungsprobe steht unmittelbar bevor: Wenn Ende September die Subventionen der Robinhood Chain auslaufen, wird sich zeigen, ob Pons auch ohne künstliche Nachfrageförderung bestehen kann. Erst dann lässt sich seriös beurteilen, ob das Geschäftsmodell nachhaltig ist oder ob es sich um ein kurzfristiges Phänomen handelt.

PonsKryptowährungRobinhood ChainLaunchpadMeme-CoinsToken-VernichtungKrypto-InvestmentGebühren

Meistgelesene News

  1. Galeria-Insolvenz: Schicksal von 12.000 Jobs hängt an BA-Entscheidung
  2. Gaming und Wetten: Krypto-Klage, GTA 6 und Aktivisten-Investor im Fokus
  3. Take-Two-Aktie vor GTA-6-Release: Chance oder Risikofalle?
  4. Rheinmetall-Aktie legt 3 Prozent zu – Morgan Stanley beflügelt Rüstungssektor
  5. Nvidia, Datadog und Goldminen glänzen auf IBD-Bestenlisten

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation:
Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London; SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung:
Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze.

Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen:
Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter.

In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten:
Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Stock Market Media Ltd. und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten:
Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde:
Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.