ANZEIGE

Paramount ernennt Mattel-Chef Kreiz zum Co-CEO für Warner-Deal

Der Spielzeugmanager Ynon Kreiz soll die Integration von Paramount und Warner Bros. Discovery leiten. Die Mattel-Aktie fällt deutlich.

•• 3 Min
Paramount ernennt Mattel-Chef Kreiz zum Co-CEO für Warner-Deal

Paramount hat den Mattel-Chef Ynon Kreiz zum Co-CEO der künftigen Hollywood-Gruppe ernannt, die durch die 110 Milliarden US-Dollar teure Übernahme von Warner Bros. Discovery (WBD) entsteht. Unter der ungewöhnlichen Führungsstruktur würde Kreiz, der den Hersteller hinter Barbie seit 2018 leitet, bei Abschluss des WBD-Deals zum Co-Chef aufsteigen. Das teilte das Unternehmen am Mittwoch mit. David Ellison bleibt demnach Vorsitzender und Co-CEO.

Laut den Unternehmen wird Kreiz die täglichen Geschäfte und die Integration der beiden Gesellschaften überwachen. Ellison konzentriert sich dagegen auf Strategie, kreative Ausrichtung, Technologie, Talentbeziehungen und die Kapitalallokation. Mit dieser Aufteilung versucht der 43-jährige Ellison, zwei der traditionsreichsten Unterhaltungsstudios Hollywoods zusammenzuführen – eine Aufgabe, die als außergewöhnlich komplex gilt.

Die Ernennung erfolgt vor dem Hintergrund, dass Paramount eifrig daran arbeitet, seine Übernahme von WBD abzuschließen. In der vergangenen Woche hatte das Unternehmen eine Einigung mit den zwölf US-Bundesstaaten erzielt, die geklagt hatten, um den Deal zu blockieren. Die Fusion wird eine der größten Unterhaltungsgruppen der Welt schaffen und Warner Bros., HBO und CNN mit Paramount Pictures und dem Sender CBS vereinen.

Milliardenschwere Einsparungen und drohende Entlassungen

Für die Mitarbeiter beider Konzerne bedeutet der Zusammenschluss eine ungewisse Zukunft. Sie bereiten sich auf Tausende von Entlassungen vor. Paramount hatte angekündigt, nach dem Übernahmepreis jährliche Kosteneinsparungen von mehr als 6 Milliarden US-Dollar realisieren zu wollen. Wie diese Einsparungen konkret erzielt werden sollen, geht aus der Mitteilung nicht hervor.

Kreiz bringt für die Aufgabe erhebliche Branchenerfahrung mit. Er leitete zuvor Endemol sowie Maker Studios, das von Disney übernommene YouTube-Videounternehmen. Bei Mattel trieb er die Vertiefung der Spielzeuggruppe in den Unterhaltungsbereich voran. Diese Strategie gipfelte im Film „Barbie“, der von Warner Bros. produziert wurde und der erfolgreichste Film des Jahres 2023 war.

Es wird erwartet, dass die Fusion von Paramount und Warner Bros. die Konturen Hollywoods neu zeichnet. Sie vereint einige der wertvollsten und kulturell bedeutendsten Film- und Fernsehfranchises, darunter Harry Potter, DC Comics, Batman und Top Gun. Kreiz verbrachte Jahrzehnte in der Fernsehindustrie, bevor er 2018 zu Mattel wechselte. Dort bemühte er sich, den Hersteller von Barbie-Puppen und Hot-Wheels-Autos durch Kooperationen mit Filmen in ein Entertainmentunternehmen zu verwandeln. Der gemeinsam mit Apple und Paramount Skydance produzierte Film „Matchbox The Movie“ ist für nächste Woche zur Veröffentlichung geplant.

Zweifel an Ellisons Erfahrung

Mit nur 43 Jahren hat sich Ellison in weniger als zwei Jahren an die Spitze Hollywoods katapultiert, unterstützt durch die finanzielle Rückendeckung seines Vaters, des Oracle-Milliardärs Larry Ellison. Kritiker bezweifeln jedoch, ob er die Erfahrung für die Führung so großer Unternehmen mitbringt. Gegner, darunter prominente Schauspieler, haben zudem Bedenken geäußert, Ellisons Verbindungen zu Präsident Donald Trump könnten CNN schaden – dem Nachrichtennetzwerk, das er mit dieser Akquisition kontrollieren wird. Die Ernennung von Kreiz bringt Ellison nun einen erfahrenen Vorstandsvorsitzenden eines börsennotierten Unternehmens an die Seite.

Ellison sagte am Mittwoch: „Mit Ynon füge ich einen Partner hinzu, der über starke Führungsqualitäten und die operative Stärke verfügt, die diese Integration erfordert.“

Für die Aktionäre von Mattel zahlte sich die Personalie nicht aus. Die Aktien schlossen am Mittwoch mit einem Minus von 4,2 Prozent, nachdem bekannt wurde, dass Kreiz durch Roger Lynch ersetzt wird, den CEO des Verlags Condé Nast. Die Papiere waren in diesem Jahr bereits um ein Drittel gefallen, da Mattels Gewinne infolge von Zöllen, Inflation und höheren Lizenzgebühren geschwächt wurden. Im Mai hatten die Aktionäre von Southeastern Asset Management Mattel gedrängt, einen Verkauf zu erwägen.

Lynch habe den Eigentümern von Condé Nast, der Milliardärsfamilie Newhouse, erst am Montag mitgeteilt, dass er den Verlag verlasse, berichtet Steve Newhouse. Dies unterstreicht, wie kurzfristig die Serie der Führungskräfteverschiebungen zustande kam. Für deutsche Anleger ist die Entwicklung vor allem deshalb relevant, weil sie zeigt, wie stark die Konsolidierung in der globalen Medien- und Unterhaltungsbranche an Fahrt aufnimmt – mit entsprechenden Folgen für Wettbewerber und Zulieferer.

ParamountYnon KreizMattelWarner Bros DiscoveryDavid EllisonCo-CeoÜbernahme HollywoodCNN

Meistgelesene News

  1. Galeria-Insolvenz: Schicksal von 12.000 Jobs hängt an BA-Entscheidung
  2. Gaming und Wetten: Krypto-Klage, GTA 6 und Aktivisten-Investor im Fokus
  3. Take-Two-Aktie vor GTA-6-Release: Chance oder Risikofalle?
  4. Rheinmetall-Aktie legt 3 Prozent zu – Morgan Stanley beflügelt Rüstungssektor
  5. Nvidia, Datadog und Goldminen glänzen auf IBD-Bestenlisten

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation:
Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London; SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung:
Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze.

Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen:
Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter.

In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten:
Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Stock Market Media Ltd. und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten:
Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde:
Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.