ANZEIGE

Ofcom untersucht Pornhub: Altersverifikation über Apple unter Verdacht

Britische Aufsichtsbehörde prüft, ob Aylo mit dem Apple-basierten Verfahren Kinder nicht wirksam von Pornografie fernhält.

• 5 Min
Ofcom untersucht Pornhub: Altersverifikation über Apple unter Verdacht

Die britische Kommunikationsaufsichtsbehörde Ofcom hat eine Untersuchung gegen den Diensteanbieter von Pornhub eingeleitet. Im Zentrum steht die Frage, ob die Adult-Site ihrer Pflicht nach dem Online Safety Act nicht nachgekommen ist, Kindern den Zugang zu Pornografie zu untersagen. Betroffen ist das in Kanada ansässige Unternehmen Aylo, das die Plattform betreibt.

Ofcom gab am Mittwoch bekannt, dass sie eine Prüfung eingeleitet hat, um zu klären, ob Aylo sein Altersverifikationssystem wirksam implementiert und die erforderlichen Sorgfaltspflichten vor der Einführung erfüllt hat. Der Schritt folgt auf die Einführung strenger Auflagen für Adult-Sites durch die britische Regierung im vergangenen Jahr, um Kinder vor dem Zugriff auf Pornografie und andere schädliche Inhalte zu schützen.

Zu den zur Überprüfung des Alters eingesetzten Methoden zählen Gesichtsscans und Kreditkartenprüfungen. Im Mai 2026 führte Pornhub für einige Nutzer neue Tools zur Altersverifikation ein, die auf Signalen des iPhone-Herstellers Apple basierten, um festzustellen, ob die betreffende Person über 18 Jahre alt ist. Die Aufsichtsbehörde erklärte jedoch, sie sei besorgt, dass das Verfahren möglicherweise vor der Implementierung nicht ausreichend getestet wurde und daher unwirksam sein könnte, um Kinder vom Konsum von Pornografie abzuhalten.

Die Details

Die Untersuchung richtet sich ausschließlich gegen Aylo. Apple wird von Ofcom nicht untersucht, wie die Behörde klarstellte. Der iPhone-Hersteller liefert mit seinen Gerätesignalen lediglich die technische Grundlage, auf die sich das umstrittene Verifikationsverfahren stützt.

Die zeitliche Abfolge ist für die Behörde von Bedeutung: Die strengen Auflagen für Adult-Sites traten im vergangenen Jahr in Kraft, das Apple-basierte Verifikationsverfahren folgte im Mai 2026. Ofcom prüft nun, ob Aylo zwischen diesen Schritten die gebotenen Sorgfaltspflichten eingehalten hat. Der Vorwurf lautet nicht, dass gar keine Altersprüfung existiert, sondern dass das eingesetzte Verfahren nicht ausreichend getestet und damit möglicherweise unwirksam ist.

Aylo reagierte mit einer Stellungnahme. Alex Kekesi, Vice President of Brand and Community bei Aylo, sagte, das Unternehmen sei „bestrebt, konstruktiv mit Ofcom und Apple zusammenzuarbeiten, geteilt durch unser Engagement für den Kinderschutz", und werde die Untersuchung „vollumfänglich kooperieren". Weiter erklärte Kekesi: „Wir sind zuversichtlich, dass die Untersuchung zeigen wird, dass das Update zur altersbasierten Verifikation auf Geräteebene von Apple im Vereinigten Königreich... einen der stärksten und schwer zu umgehenden Schutzmechanismen bietet, die derzeit verfügbar sind, um Minderjährige vom Zugriff auf altersunangemessene Inhalte abzuhalten."

Sollte festgestellt werden, dass Aylo gegen das Gesetz verstoßen hat, drohen Bußgelder in Höhe von bis zu 18 Millionen Pfund oder 10 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Diese Sanktionsdrohung unterstreicht den Ernst, mit dem die britische Aufsicht die Einhaltung des Online Safety Act verfolgt.

Hintergrund: Was bisher geschah

Die aktuelle Untersuchung ist Teil einer längeren Auseinandersetzung um den Kinderschutz im britischen Internet. Bereits am 16.07.2026 berichtete aktien.news, dass sich die Nutzung von Virtual Private Networks (VPN) im Vereinigten Königreich nahezu verdoppelt hat, seit die verpflichtenden Altersprüfungen auf Pornografieseiten in Kraft traten. Laut einem Bericht von Ofcom nutzten damals täglich geschätzte 2,2 Millionen Briten ein VPN – gegenüber 1,2 Millionen vor Inkrafttreten der neuen Regeln im Juli 2025.

Auch andere Plattformen gerieten ins Visier der Aufsicht. Am 21.05.2026 berichtete aktien.news, dass Ofcom TikTok und YouTube scharf kritisierte, weil beide Plattformen keine wirksamen Maßnahmen zum Schutz von Kindern vor schädlichen Online-Inhalten eingeleitet hatten. Untersuchungen der Behörde ergaben damals, dass 73 Prozent der 11- bis 17-Jährigen innerhalb von vier Wochen schädlichen Inhalten ausgesetzt waren – überwiegend über personalisierte Algorithmus-Feeds.

Der regulatorische Druck auf die Branche wächst auch international. Am 16.01.2026 meldete aktien.news, dass TikTok unter dem Druck europäischer Regulierungsbehörden ein neues System zur Altersfeststellung europaweit einführt, das auf künstlicher Intelligenz basiert. Am 13.02.2026 berichtete aktien.news zudem, dass Portugal einen Gesetzentwurf zur Regulierung des Social-Media-Zugangs für Kinder verabschiedete; das Parlament stimmte mit 148 zu 69 Stimmen bei 13 Enthaltungen zu.

Im Fall von Pornhub hatte Aylo zuletzt selbst auf die Folgen der Regulierung hingewiesen. Das Unternehmen schrieb im vergangenen Monat etwa 300 Abgeordnete an, um darzulegen, dass die Regierung anerkennen sollte, dass das Gesetz „gescheitert" sei, Kinder zu schützen, und Nutzer stattdessen zu Sites gedrängt habe, die nicht den neuen Vorschriften entsprächen. Neue, nicht konforme Sites – die keine Altersüberprüfungen der Nutzer durchführen – erschienen nun regelmäßig prominent in Suchergebnissen, so das Argument, und der Verkehr zu diesen Sites sei gestiegen. Im vergangenen Jahr gab Aylo an, der Traffic auf seiner Pornhub-Website sei seit der Einführung des Online Safety Act um 77 Prozent gefallen. Diese Zahlen berücksichtigen allerdings nicht Personen, die VPNs nutzen, um ihren Internetzugang in andere Länder umzuleiten und damit den gesetzlichen Beschränkungen im Vereinigten Königreich zu entgehen.

Was das für Anleger bedeutet

Für deutsche Privatanleger ist die Untersuchung vor allem ein Signal über die regulatorischen Risiken im Digital- und Plattformgeschäft. Der Online Safety Act zeigt, dass britische Behörden bereit sind, empfindliche Geldstrafen zu verhängen – bis zu 18 Millionen Pfund oder 10 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Solche Sanktionsrahmen können die Ertragslage betroffener Unternehmen erheblich belasten.

Bemerkenswert ist zudem die Rolle von Apple. Der iPhone-Hersteller wird zwar nicht untersucht, doch die Untersuchung dreht sich um ein Verfahren, das auf Signalen seiner Geräte basiert. Für Anleger, die in Technologieunternehmen investiert sind, verdeutlicht dies, wie stark Plattformregulierung und Gerätehersteller inzwischen miteinander verzahnt sind. Der Fall reiht sich ein in eine Serie von Regulierungswellen, die von Großbritannien über die EU bis nach Portugal reichen und den gesamten Sektor betreffen.

Ein weiterer Aspekt betrifft die Wirksamkeit von Regulierung insgesamt. Die von Ofcom dokumentierte nahezu verdoppelte VPN-Nutzung zeigt, dass Nutzer Beschränkungen technisch umgehen können. Für Investoren bedeutet das: Regulatorische Maßnahmen mögen den Traffic legaler Anbieter senken, ohne den Konsum insgesamt zu reduzieren – ein Risiko für Geschäftsmodelle, die auf Werbeeinnahmen und Nutzerzahlen basieren.

Ausblick

Ofcom hat die Prüfung eingeleitet, ein Ergebnis steht noch aus. Aylo hat angekündigt, vollumfänglich zu kooperieren, und zeigt sich zuversichtlich, dass die Untersuchung die Wirksamkeit des Apple-basierten Verfahrens bestätigen wird. Sollte die Behörde zu dem Schluss kommen, dass das Unternehmen gegen das Gesetz verstoßen hat, drohen die genannten Bußgelder. Ob und wann Ofcom eine Entscheidung trifft, geht aus den vorliegenden Informationen nicht hervor.

Kurz erklärt

  • Online Safety Act: Britisches Gesetz, das Online-Plattformen verpflichtet, Kinder vor schädlichen Inhalten zu schützen.
  • Altersverifikation: Verfahren, mit dem das Alter eines Nutzers überprüft wird, etwa per Gesichtsscan oder Kreditkartenprüfung.
  • VPN: Virtuelles privates Netzwerk, das den Internetzugang über einen anderen Standort leitet und so nationale Beschränkungen umgehen kann.
OfcomPornhubAyloOnline Safety ActAltersverifikationAppleKinderschutzGroßbritannien

Meistgelesene News

  1. Galeria-Insolvenz: Schicksal von 12.000 Jobs hängt an BA-Entscheidung
  2. Gaming und Wetten: Krypto-Klage, GTA 6 und Aktivisten-Investor im Fokus
  3. Börsenkorrektur kommt unweigerlich: So bereiten sich Anleger richtig vor
  4. Take-Two-Aktie vor GTA-6-Release: Chance oder Risikofalle?
  5. Rheinmetall-Aktie legt 3 Prozent zu – Morgan Stanley beflügelt Rüstungssektor

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation:
Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London; SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung:
Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze.

Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen:
Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter.

In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten:
Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Stock Market Media Ltd. und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten:
Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde:
Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.