ANZEIGE

NHS-Manager lobbyierten gegen Kritik an Palantir-Datenprojekt

NHS-Manager drängten Datenschutzbeauftragte zur Überarbeitung einer kritischen Erklärung vor Palantir-Vergabe.

• 3 Min
NHS-Manager lobbyierten gegen Kritik an Palantir-Datenprojekt

Die britische Datenschutzbeauftragte Nicola Byrne hat im August 2023 eine kritische Erklärung zum umstrittenen Gesundheitsdatenprojekt Federated Data Platform (FDP) auf Druck von NHS-Managern „umfassend überarbeitet“. Dies geht aus E-Mails hervor, die die Financial Times (FT) im Rahmen eines Informationsfreiheitsgesetzes erhalten hat. Drei Monate später erhielt der US-Technologiekonzern Palantir den Zuschlag für das milliardenschwere Projekt.

Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die Frage, wie unabhängig die Aufsicht über sensible Patientendaten in Großbritannien tatsächlich ist. Die National Data Guardian ist offiziell dafür verantwortlich, die vertraulichen Informationen der Patienten zu schützen und arbeitet mit „Unabhängigkeit, Autonomie und der Freiheit, die Regierung in Datenfragen herauszufordern“. Genau diese Unabhängigkeit geriet nun ins Wanken.

NHS-Manager intervenierte vor Palantir-Vergabe

Die E-Mails vom August 2023 zeigen, dass Ming Tang, damalige Chief Data Officer von NHS England, Byrne davor warnte, dass die Veröffentlichung der Erklärung „erhebliche Probleme“ für sie und das Programm schaffen würde. Tang äußerte Bedenken bezüglich der als „aufreizend“ empfundenen Sprache und des fehlenden Gleichgewichts in dem Dokument.

Byrne hatte Tang einen Entwurf zur Vorabprüfung zugesandt. Daraufhin folgte ein Telefonat, nach dem Tang eine Reihe von „hochrangigen Feedbackpunkten“ und spezifische Formulierungsvorschläge übermittelte. Dazu gehörten Aufforderungen, die als „sehr aufreizend“ eingestufte Sprache bezüglich des Fehlens einer Kommunikationsstrategie für die FDP abzumildern.

In der ursprünglichen Fassung schrieb Byrne: „Am deutlichsten im öffentlichen Diskurs ist die Beteiligung eines potenziellen Lieferanten, Palantir, besonders umstritten.“ Die veröffentlichte Version wurde daraufhin umformuliert: „Einige dieser Bedenken sind entstanden, weil der öffentliche Diskurs über einen der potenziellen kommerziellen Lieferanten, Palantir, besonders kontrovers war.“

Byrne erklärte in ihrer Antwort an Tang: „Wir haben die Veröffentlichung verzögert, um eine umfassende Überarbeitung der Rahmung des Blogs angesichts Ihrer geäußerten Bedenken zu ermöglichen, und nachdem wir gesehen haben, dass nun ein Kommunikationsplan vorliegt.“

Wachsender Druck auf die Regierung

Das FDP-Projekt ist seit seiner Vergabe von Kontroversen begleitet. Die FT berichtete zuvor, dass NHS England heimlich GP-Daten (Allgemeinmedizin) in die Plattform aufgenommen und retrospektiv einen Vorbehalt zu weithin zitierten Aussagen über deren Wirksamkeit hinzugefügt hatte. Dies zog eine Untersuchung durch den Statistik-Wächter nach sich.

Minister stehen unter wachsendem Druck, eine Ausstiegsklausel im Vertrag mit Palantir für das Jahr 2027 auszulösen. Der US-Konzern wird zunehmend wegen seiner Verbindungen zum US-Verteidigungssektor und zur Migrationspolitik der Trump-Administration kritisiert.

Byrne hat NHS-Beamte in den letzten Monaten zudem angeschrieben, um Klarheit darüber zu erlangen, warum ihr fälschlicherweise mitgeteilt worden war, dass nur Personal des Gesundheitswesens mit einem „berechtigten Bedürfnis“ auf identifizierbare Patienteninformationen in der FDP zugreifen könne. Die FT hatte zuvor aufgedeckt, dass Palantir-Mitarbeiter Zugang zu diesen Daten hatten.

Scharfe Kritik aus der Politik

Ben Coleman, Labour-Abgeordneter im Gesundheitsausschuss, zeigte sich besorgt: „Es beunruhigt mich, dass NHS England versuchte, Kritik an der FDP-Einführung zu unterdrücken und die Datenschutzbeauftragte dies geschehen ließ.“ Er fügte hinzu: „Diese Verzweiflung, Kritiker zum Schweigen zu bringen, während Ergebnisse übertrieben dargestellt werden, wirft Fragen nach der Objektivität der Beamten auf.“

Layla Moran, Vorsitzende des Gesundheitsausschusses der Liberal Democrats, ergänzte: „Es ist zutiefst besorgniserregend, dass ein unabhängiger Berater auf diese Weise übergangen wurde.“

Das Büro der National Data Guardian verteidigte das Vorgehen. Es sei „übliche Praxis“, Dokumente vor der Veröffentlichung zu teilen. Man habe die redaktionelle Kontrolle über den Inhalt behalten und Byrne habe „ihre Unabhängigkeit und Unparteilichkeit gewahrt“. Die veröffentlichte Fassung sei „ebenso robust und umfassend wie der Entwurf“. Allerdings räumte das Büro ein: „Zwei Jahre später könnte man argumentieren, dass die Bereitstellung von Informationen, wichtig wie sie ist, nicht ausreichend war, um die öffentlichen Bedenken zu zerstreuen. Nicht alle Probleme sind Kommunikationsprobleme.“

Ein NHS-Sprecher betonte, die nationale Datenschutzbeauftragte arbeite „völlig unabhängig von NHS England, und es gab keine Erwartung, dass Änderungen an dem Blog vorgenommen würden, außer um faktische Ungenauigkeiten zu korrigieren“. Ming Tang, der nicht mehr für NHS England tätig ist, reagierte nicht auf eine Anfrage zur Stellungnahme.

PalantirNHSGesundheitsdatenDatenschutzFederated Data PlatformGroßbritannienVergabeskandalNational Data Guardian

Meistgelesene News

  1. Galeria-Insolvenz: Schicksal von 12.000 Jobs hängt an BA-Entscheidung
  2. Gaming und Wetten: Krypto-Klage, GTA 6 und Aktivisten-Investor im Fokus
  3. Take-Two-Aktie vor GTA-6-Release: Chance oder Risikofalle?
  4. Rheinmetall-Aktie legt 3 Prozent zu – Morgan Stanley beflügelt Rüstungssektor
  5. Nvidia, Datadog und Goldminen glänzen auf IBD-Bestenlisten

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation:
Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London; SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung:
Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze.

Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen:
Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter.

In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten:
Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Stock Market Media Ltd. und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten:
Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde:
Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.