ANZEIGE

Nach Goldman-Absage: John Waldron soll CEO von Goldman Sachs werden

Der einst abgelehnte Bewerber John Waldron steht bereit, den Wall-Street-Riesen Goldman Sachs zu führen.

•• 5 Min
Nach Goldman-Absage: John Waldron soll CEO von Goldman Sachs werden

John Waldron wurde nach seinem College-Abschluss für eine Stelle bei Goldman Sachs abgelehnt. Nun steht der heutige Präsident der US-Investmentbank kurz davor, ausgerechnet jenen Wall-Street-Riesen zu führen, der ihn einst abwies. Wie das „Wall Street Journal“ am Montag berichtete, hat der Aufsichtsrat von Goldman Sachs einen Plan erörtert, wonach Waldron David Solomon als CEO ablösen soll – und zwar so bald wie Ende 2027.

Für Waldron wäre es die Krönung einer Karriere, die auf einer ausgeprägten Fähigkeit zum Abschluss von Deals und zur Pflege von Beziehungen aufbaut und dem Unternehmen zugutekam. Es ist ein weiter Weg von dem, was er sich als Englischstudent vorgestellt hatte: Eigentlich wollte er Autor werden. Stattdessen ist er heute eine der zentralen Figuren im Machtgefüge einer der bekanntesten Investmentbanken der Welt.

Die Nachricht hat auch den Aktienmarkt erreicht. Die Goldman-Aktie (Ticker: GS) notierte im Zusammenhang mit dem Bericht 1,73 Prozent im Minus. Bei Personalien an der Spitze großer Banken reagieren Investoren traditionell sensibel, weil sie die künftige strategische Ausrichtung des Instituts betreffen.

Die Details

Im Zentrum des Berichts stehen drei Namen und ein Zeitplan. John Waldron ist der Präsident von Goldman Sachs und soll dem Plan zufolge die Nachfolge von CEO David Solomon antreten. Der Aufsichtsrat hat diese Möglichkeit nach Angaben des „Wall Street Journal“ vom Montag erörtert. Als möglicher Zeitpunkt für den Wechsel an der Spitze nennt der Bericht „so bald wie Ende 2027“.

Wichtig ist die Formulierung des Quelltextes: Es handelt sich um einen diskutierten Plan, nicht um eine vollzogene Entscheidung. Der Bericht spricht ausdrücklich davon, dass der Aufsichtsrat einen Plan diskutiert habe. Ein verbindlicher Beschluss, ein festes Datum oder eine offizielle Bestätigung des Unternehmens werden nicht genannt. Solche Personalentscheidungen an der Spitze großer Investmentbanken sind komplex und werden üblicherweise erst dann öffentlich kommuniziert, wenn die Gremien sie final abgesegnet haben.

Bemerkenswert ist die Vorgeschichte Waldrons: Er wurde nach seinem College-Abschluss von Goldman Sachs abgelehnt. Dass ausgerechnet ein einst abgelehnter Bewerber nun an der Spitze des Instituts stehen könnte, macht die Personalie zu einer ungewöhnlichen Karrieregeschichte. Der Bericht hebt hervor, dass Waldrons Aufstieg auf seiner Fähigkeit zum Abschluss von Deals und zur Pflege von Beziehungen beruht – Eigenschaften, die dem Unternehmen zugutekamen.

Hintergrund: Was bisher geschah

Die aktien.news-Berichterstattung hat sich zuletzt mehrfach mit der Führungsebene und der Governance von Goldman Sachs beschäftigt. Bereits am 24.01.2026 berichtete aktien.news, dass David Solomon für das Geschäftsjahr 2025 eine deutliche Gehaltserhöhung erhalten hat: Seine Gesamtvergütung stieg um 20,5 Prozent auf 47 Millionen Dollar. Das Paket setzte sich aus einem festen Grundgehalt von 2 Millionen Dollar und einer variablen Vergütung von 45 Millionen Dollar zusammen. 2023 hatte Solomon dem Bericht zufolge noch 31 Millionen Dollar erhalten, 2024 waren es 39 Millionen Dollar. Mit dieser Vergütung zählte der damals 64-Jährige zu den bestbezahlten Führungskräften an der Wall Street und übertraf die Bezahlung von JPMorgan-Chef Jamie Dimon.

Am 28.01.2026 folgte ein weiterer Bericht von aktien.news zu demselben Thema. Darin wurde die Erhöhung der Gesamtvergütung von Solomon für 2025 um 20,5 Prozent auf 47 Millionen Dollar erneut bestätigt und darauf hingewiesen, dass er damit mehr erhielt als sein Konkurrent Jamie Dimon von JPMorgan Chase, dessen Vergütungspaket bei 43 Millionen Dollar lag. Auch hier wurden das Grundgehalt von 2 Millionen Dollar und die variable Vergütung von 45 Millionen Dollar genannt. Zusätzlich verwies der Bericht auf die zuvor gezahlten Beträge von 31 Millionen Dollar (2023) und 39 Millionen Dollar (2024) und ordnete die Erhöhung als Spiegel eines erfolgreichen Geschäftsjahres ein.

Ein dritter, am 26.01.2026 veröffentlichter Bericht von aktien.news befasste sich ebenfalls mit der Vergütung von Solomon. Er nannte erneut die Gesamtsumme von 47 Millionen Dollar, die Steigerung um 20,5 Prozent, das Grundgehalt von 2 Millionen Dollar sowie die variable Vergütung von 45 Millionen Dollar. Der Bericht verwies zudem auf die 43 Millionen Dollar von JPMorgan-Chef Jamie Dimon und darauf, dass Goldman Sachs im vierten Quartal die Gewinnerwartungen der Analysten übertraf – getrieben von einem starken Investment Banking und Handelsgeschäft. Außerdem sicherte sich die Bank dem Bericht zufolge erneut den Spitzenplatz im globalen M&A-Geschäft.

Auch abseits der Vergütung gab es Schlagzeilen zur Führung des Instituts. Am 18.02.2026 berichtete aktien.news, dass Goldman Sachs plant, Diversitäts-, Gleichstellungs- und Inklusionskriterien (DEI) aus den Anforderungen für die eigene Vorstandsbesetzung zu streichen. Nach Angaben mit der Angelegenheit vertrauter Personen sollten Faktoren wie Ethnie, Geschlechtsidentität, sexuelle Orientierung und weitere Diversitätsmerkmale nicht länger bei der Identifizierung potenzieller Board-Kandidaten berücksichtigt werden. Der Schritt erfolgte dem Bericht zufolge nur ein Jahr, nachdem Goldman Sachs seine Selbstverpflichtung aufgegeben hatte, die Diversität in den Aufsichtsräten von Kunden zu fördern, die das Unternehmen an die Börse brachte. Die Entscheidung markierte dem Bericht zufolge einen weiteren Rückzug von DEI-Initiativen im US-Finanzsektor.

Was das für Anleger bedeutet

Für deutsche Privatanleger ist die Personalie vor allem deshalb relevant, weil ein Wechsel an der Unternehmensspitze die strategische Ausrichtung einer Bank beeinflussen kann – von der Geschäftsfeldpriorisierung bis zur Kapitalallokation. Die Meldung ist bislang jedoch ein Bericht über einen diskutierten Plan und keine bestätigte Entscheidung. Anleger sollten daher beachten, dass sich Zeitpunkt und tatsächliche Umsetzung noch ändern können.

Kontext liefert auch die zuvor dokumentierte Vergütungsentwicklung: Goldman Sachs hat seinen CEO für 2025 mit 47 Millionen Dollar entlohnt, nach 31 Millionen Dollar im Jahr 2023 und 39 Millionen Dollar im Jahr 2024. Solche Größenordnungen zeigen, welchen Stellenwert der Markt und der Aufsichtsrat der Führung beimessen. Zugleich verdeutlicht die DEI-Entscheidung vom Februar 2026, dass sich das Institut auch bei Governance-Fragen bewegt. Für Anleger sind das Einordnungen – keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung.

Ausblick

Der einzige im Quelltext genannte Zeitrahmen für einen möglichen Führungswechsel ist „so bald wie Ende 2027“. Ob und wann der Aufsichtsrat von Goldman Sachs den Wechsel von David Solomon zu John Waldron tatsächlich beschließt, lässt der Bericht offen. Beobachten dürften Marktteilnehmer künftig offizielle Mitteilungen des Unternehmens sowie weitere Berichte zur Nachfolgeplanung.

Kurz erklärt

  • CEO: Ein Chief Executive Officer ist der oberste Geschäftsführer eines Unternehmens und verantwortet die operative Leitung.
  • Aufsichtsrat: Ein Kontrollgremium, das die Unternehmensführung überwacht und über zentrale Personalien entscheidet.
  • Investmentbank: Ein Finanzinstitut, das Unternehmen bei Kapitalmaßnahmen, Fusionen und Übernahmen berät.
  • Nachfolgeplanung: Die strukturierte Vorbereitung der Besetzung von Spitzenpositionen in einem Unternehmen.
Goldman SachsJohn WaldronDavid SolomonCeo-NachfolgeWall StreetInvestmentbankGoldman Sachs Aktie

Meistgelesene News

  1. Galeria-Insolvenz: Schicksal von 12.000 Jobs hängt an BA-Entscheidung
  2. Gaming und Wetten: Krypto-Klage, GTA 6 und Aktivisten-Investor im Fokus
  3. Take-Two-Aktie vor GTA-6-Release: Chance oder Risikofalle?
  4. Rheinmetall-Aktie legt 3 Prozent zu – Morgan Stanley beflügelt Rüstungssektor
  5. Nvidia, Datadog und Goldminen glänzen auf IBD-Bestenlisten

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation:
Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London; SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung:
Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze.

Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen:
Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter.

In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten:
Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Stock Market Media Ltd. und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten:
Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde:
Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.