ANZEIGE

Motley Fool: Google-Aktie zu günstig, um sie zu ignorieren

Der US-Dienst Motley Fool hält Google für zu günstig zum Ignorieren und behandelt Meta, Nebius und Palantir.

•• 4 Min
Motley Fool: Google-Aktie zu günstig, um sie zu ignorieren

In einem am 9. September 2026 veröffentlichten Video nimmt der US-Anlagedienst Motley Fool mehrere Entwicklungen im KI-Sektor in den Blick. Behandelt werden das neue Produkt Muse von Meta, die jüngsten Entwicklungen beim KI-Infrastrukturanbieter Nebius mit dem Ticker NBIS sowie Partnerschaftsneuigkeiten rund um das Datenanalyseunternehmen Palantir. Im Zentrum steht allerdings eine klare Bewertungseinschätzung zu Google: Der Dienst hält die Aktie derzeit für zu günstig, um sie zu ignorieren.

Der Beitrag selbst bleibt knapp. Motley Fool veröffentlichte das kurze Video am 9. September 2026; sämtliche darin verwendeten Aktienkurse beziehen sich auf den Handelstag am 9. September 2026. Wer die Aussagen heute liest, blickt also auf eine Momentaufnahme der Bewertungen von Anfang September zurück. Der Quelltext enthält über diese vier Themenblöcke hinaus keine weiteren Zahlen, Zitate oder Unternehmensangaben.

aktien.news greift die im Video genannten Punkte auf und ordnet sie für deutsche Anleger ein. Dabei bleibt der Rahmen bewusst eng: Der Motley-Fool-Beitrag liefert vor allem Stichworte, keine ausformulierten Begründungen. Umso wichtiger ist der Blick auf die Vorgeschichte, die aktien.news bereits dokumentiert hat.

Die Details

Der Beitrag lässt sich in vier Punkte zerlegen. Erstens das neue Produkt Muse von Meta. Zweitens die Entwicklungen bei Nebius, im Video mit dem Kürzel NBIS und einem Minus von 1,54 Prozent versehen – eine Angabe, die sich auf die Kursentwicklung der Aktie am genannten Handelstag bezieht. Drittens Partnerschaftsneuigkeiten von Palantir. Viertens die Einschätzung zu Google.

Bemerkenswert ist die Gewichtung: Während Meta, Nebius und Palantir als laufende Entwicklungen eingeführt werden, formuliert Motley Fool bei Google eine ausdrückliche Bewertungsthese. Die Aktie sei gegenwärtig zu günstig, um sie zu ignorieren. Das ist keine Kaufempfehlung im engeren Sinne, sondern eine Einschätzung zur Bewertung – ein Unterschied, den Anleger kennen sollten.

Das Video richtet sich an Abonnenten und Interessenten des Dienstes. Motley Fool weist im Umfeld des Beitrags auf ein Abonnement sowie ein Sonderangebot hin. Der eigentliche Inhalt ist damit Teil eines redaktionellen Formats, das regelmäßig einzelne Aktien und Trends aufgreift. Veröffentlicht wurde der Beitrag am 25. September 2026.

Hintergrund: Was bisher geschah

Bereits am 6. Juni 2026 berichtete aktien.news, dass Nebius sich als einer der Investmentstars der KI-Infrastrukturbranche herauskristallisiert habe. Der sogenannte „Neocloud“-Anbieter stellt Kunden alles bereit, was sie für den Aufbau, das Training und den Betrieb von KI-Modellen und -Anwendungen benötigen. Nach nur fünf Monaten hatte die Aktie dem Bericht zufolge rund 175 Prozent zugelegt. Der Begriff „Neocloud“ bezeichnet Unternehmen, die ihre Infrastruktur gezielt auf die Anforderungen von KI-Workloads ausgerichtet haben; Nebius gehört in diesem Segment zu den führenden Anbietern.

Bereits am 4. Juni 2026 berichtete aktien.news, dass Palantir auf seiner zehnten jährlichen KI-Konferenz, der AIPCon 10, eine Marketing-Partnerschaft mit Google Cloud bekanntgegeben hatte – dem Cloud-Computing-Geschäft von Alphabet (GOOGL). Die Aktie des Datenanalyse-Spezialisten legte im Zuge der Ankündigungen zu. Damit verbindet sich eine der im aktuellen Video genannten Entwicklungen mit einem Unternehmen, das dort ebenfalls eine Rolle spielt: Google beziehungsweise Alphabet.

Bereits am 31. Juli 2026 berichtete aktien.news über vier KI-Aktien, die Motley Fool als besonders aussichtsreiche Kaufkandidaten identifiziert hatte. Im Mittelpunkt stand die Frage, welche Unternehmen langfristig vom wachsenden KI-Investitionszyklus profitieren können – die Antwort liege in Unternehmen mit starker Marktstellung, soliden Wachstumsaussichten und moderaten Bewertungen. Genau dieses Muster findet sich nun bei der Google-Einschätzung wieder.

In einem weiteren Bericht vom 17. September 2026 ging aktien.news auf die Nio-Aktie ein, die nach einem Minus von 91 Prozent seit ihren Höchstständen als möglicherweise unterbewertet diskutiert wurde. Dieser Beitrag steht in keinem inhaltlichen Zusammenhang mit dem aktuellen Video, zeigt aber, wie breit das Themenspektrum ist, mit dem sich Anleger derzeit auseinandersetzen.

Was das für Anleger bedeutet

Für deutsche Privatanleger ist die Botschaft zweigeteilt. Einerseits liefert der Beitrag eine klare Bewertungsaussage zu Google: zu günstig, um ignoriert zu werden. Andererseits bleibt sie unbegründet – der Quelltext nennt weder Kennzahlen noch Kursziele oder Zeiträume. Wer daraus eine Anlageentscheidung ableiten will, sollte die Aussage als Ausgangspunkt für eigene Recherche verstehen, nicht als fertige Empfehlung.

Hinzu kommt der zeitliche Abstand. Die verwendeten Kurse stammen vom 9. September 2026, der Beitrag wurde am 25. September 2026 veröffentlicht. Bewertungsaussagen können in diesem Zeitraum an Aussagekraft verlieren, weil sich Kurse und Erwartungen verändern. Der Hinweis auf ein Sonderangebot ist zudem ein Hinweis darauf, dass es sich um werblich begleitetes redaktionelles Material handelt.

Interessant ist die Kombination der Themen. Meta, Nebius, Palantir und Google gehören unterschiedlichen Segmenten des KI-Ökosystems an: von Plattformen über Datenanalyse bis zur Infrastruktur. Wer in diesen Bereichen investiert, ist denselben Treibern ausgesetzt – und damit auch denselben Risiken, wenn der Investitionszyklus an Dynamik verliert. Der Hinweis auf eine „zu günstige“ Bewertung ist vor diesem Hintergrund immer relativ zu den Wachstumserwartungen zu lesen.

Ausblick

Konkrete Termine oder Prognosen nennt der Quelltext nicht. Das Video verweist lediglich auf ein Abonnement und ein Sonderangebot; weitere Schritte oder angekündigte Ereignisse bei Meta, Nebius, Palantir oder Google werden nicht aufgeführt.

Beobachten sollten Anleger daher die Entwicklungen, die bereits in der Berichterstattung von aktien.news angelegt sind: den weiteren Ausbau von Nebius im Neocloud-Segment, den Verlauf der Palantir-Partnerschaft mit Google Cloud sowie die Frage, ob sich die Bewertung von Google den Erwartungen entsprechend entwickelt. Neue Fakten lassen sich erst mit künftigen Berichten einordnen.

Kurz erklärt

  • Neocloud: Anbieter, deren Infrastruktur gezielt auf die Anforderungen von KI-Anwendungen ausgerichtet ist.
  • Bewertung: Verhältnis zwischen dem Aktienkurs eines Unternehmens und seinen Kennzahlen.
  • Partnerschaft: Kooperation zwischen zwei Unternehmen, häufig zu Vertrieb, Marketing oder Technologie.
Google-AktieMotley FoolMeta MuseNebiusPalantirKi-InfrastrukturBewertung

Meistgelesene News

  1. Galeria-Insolvenz: Schicksal von 12.000 Jobs hängt an BA-Entscheidung
  2. Gaming und Wetten: Krypto-Klage, GTA 6 und Aktivisten-Investor im Fokus
  3. Take-Two-Aktie vor GTA-6-Release: Chance oder Risikofalle?
  4. Rheinmetall-Aktie legt 3 Prozent zu – Morgan Stanley beflügelt Rüstungssektor
  5. Nvidia, Datadog und Goldminen glänzen auf IBD-Bestenlisten

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation:
Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London; SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung:
Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze.

Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen:
Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter.

In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten:
Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Stock Market Media Ltd. und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten:
Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde:
Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.