Meta verschiebt neue Geschäftsbedingungen nach Kritik von Verlagen
Der US-Konzern reagiert auf Beschwerden bei EU- und UK-Kartellbehörden und verschiebt das Inkrafttreten auf den 20. November.

Meta Platforms verschiebt das Inkrafttreten seiner aktualisierten Geschäftsbedingungen in Europa. Statt wie ursprünglich geplant am 30. Oktober sollen die neuen Regeln erst am 20. November greifen. Das teilte das US-Technologieunternehmen am Freitag mit, wie aus einem Bericht aus Brüssel hervorgeht.
Mit dem Aufschub reagiert der Mutterkonzern von Facebook, Instagram und WhatsApp auf Bedenken von Verlagen und digitalen Werbetreibenden. Diese hatten sich bei den Kartellbehörden der Europäischen Union und des Vereinigten Königreichs über die neuen Geschäftsbedingungen beschwert.
Im Zentrum der Kritik steht der Vorwurf, die überarbeiteten Bedingungen würden Meta ein unbegrenztes Recht einräumen, die Inhalte von Verlagen und Werbetreibenden für die eigenen KI-Dienste zu nutzen. Meta hat diese Vorwürfe zurückgewiesen.
Die Details
Konkret verschiebt Meta zwei Regelwerke: die aktualisierten Geschäftsbedingungen sowie die Bedingungen für selbstbediente Werbung. Beide sollten ursprünglich am 30. Oktober greifen, nun ist der 20. November der neue Stichtag. Ein Meta-Sprecher begründete den Schritt mit dem Wunsch nach mehr Zeit für die Kommunikation.
„Wir verschieben das Inkrafttreten unserer aktualisierten Geschäftsbedingungen und der Bedingungen für selbstbediente Werbung auf den 20. November, um uns mehr Zeit zu nehmen, um unseren Partnern und Stakeholdern zu erläutern, was sich ändert und was nicht“, sagte der Meta-Sprecher in einer E-Mail.
Der Aufschub erfolgte nach Beschwerden bei den Kartellbehörden der EU und des Vereinigten Königreichs. Die Beschwerdeführer sehen in den neuen Regeln eine weitreichende Nutzung ihrer Inhalte für KI-Anwendungen von Meta. Das Unternehmen selbst weist diese Darstellung zurück.
Hintergrund: Was bisher geschah
Es ist nicht der erste Konflikt zwischen Meta und den europäischen Wettbewerbshütern. Bereits am 09.02.2026 berichtete aktien.news, dass die Europäische Kommission dem Mutterkonzern von Facebook und WhatsApp mitgeteilt habe, sie beabsichtige einstweilige Maßnahmen zu verhängen. Grund war der Vorwurf, Meta habe KI-Assistenten von Drittanbietern systematisch von WhatsApp ausgeschlossen und damit nach vorläufiger Einschätzung der Kommission gegen EU-Kartellvorschriften verstoßen. Die Untersuchung läuft noch, und die geplanten Maßnahmen stehen unter dem Vorbehalt der Stellungnahme von Meta.
Am selben Tag berichtete aktien.news zudem, dass die EU-Kommission Meta aufforderte, WhatsApp für KI-Chatbots von Drittanbietern zu öffnen. Die Brüsseler Behörde warf dem Konzern vor, durch den Ausschluss konkurrierender KI-Anbieter seine Marktmacht zu missbrauchen und kleinere Wettbewerber vom Markt zu verdrängen. Der Messenger habe sich längst zu einer profitablen Geschäftsplattform entwickelt, auf der KI-Chatbots Kundenanfragen bearbeiten.
Auch abseits des Kartellrechts geriet Meta in Europa unter Druck. Am 10.07.2026 berichtete aktien.news, dass die europäischen Regulierungsbehörden dem Konzern vorwarfen, mit Instagram und Facebook gegen das Gesetz über digitale Dienste der Europäischen Union verstoßen zu haben. Im Mittelpunkt standen sogenannte „süchtig machende“ Design-Merkmale, die Nutzer gezielt länger auf den Plattformen halten sollen. Später, am 27.08.2026, meldete aktien.news eine Einigung: Meta legte eine der bedeutendsten Rechtsstreitigkeiten seiner Unternehmensgeschichte bei und verpflichtete sich zu einer Zahlung von bis zu 18 Milliarden Dollar über zehn Jahre sowie zu strengeren Jugendschutzmaßnahmen auf Facebook und Instagram. Das Unternehmen bestreitet weiterhin jegliches Fehlverhalten.
Was das für Anleger bedeutet
Für Anleger zeigt der Vorgang, dass regulatorischer Druck in Europa ein wiederkehrender Faktor im Umfeld von Meta bleibt. Die aktuellen Beschwerden richten sich gegen die Nutzung von Verlags- und Werbeinhalten für KI-Dienste. Sollten die Kartellbehörden in der EU oder im Vereinigten Königreich tätig werden, könnte das die Ausgestaltung dieser Bedingungen beeinflussen.
Der Aufschub selbst ist zunächst kein finanzieller Einschnitt – Meta verschiebt lediglich den Stichtag für das Inkrafttreten. Beobachten lässt sich, wie das Unternehmen mit den Bedenken seiner Geschäftspartner umgeht. Verlage und Werbetreibende sind für Meta wichtige Partner im Anzeigengeschäft. Zugleich zeigt der Vergleich vom August, dass Meta bereit ist, langwierige Verfahren durch Einigungen zu beenden. Eine Kauf- oder Verkaufsempfehlung lässt sich daraus nicht ableiten.
Ausblick
Der nächste konkrete Termin ist der 20. November. An diesem Tag sollen die aktualisierten Geschäftsbedingungen und die Bedingungen für selbstbediente Werbung in Kraft treten. Bis dahin will Meta nach eigenen Angaben mehr Zeit nutzen, um Partnern und Stakeholdern zu erläutern, was sich ändert und was nicht. Ob die Beschwerden bei den Kartellbehörden der EU und des Vereinigten Königreichs bis dahin ausgeräumt sind, ist offen – der Quelltext nennt dazu keine Angaben. Der Ausgang der laufenden Verfahren bleibt abzuwarten.
Kurz erklärt
- Kartellbehörde: Staatliche Stelle, die den Wettbewerb überwacht und gegen den Missbrauch von Marktmacht vorgeht.
- Geschäftsbedingungen: Vertragliche Regeln, die ein Unternehmen seinen Geschäftspartnern und Nutzern vorgibt.
- KI-Dienste: Anwendungen auf Basis künstlicher Intelligenz, die Inhalte verarbeiten oder erzeugen.
- Selbstbediente Werbung: Werbeform, bei der Kunden Anzeigen ohne persönliche Betreuung selbst buchen und verwalten.
