ANZEIGE

Massachusetts: Gouverneurin Healey wirbt für Erhalt des Cannabis-Marktes

Maura Healey stellt sich gegen die November-Initiative zur Rücknahme der Marihuana-Legalisierung und verweist auf die Bedeutung der Cannabis-Branche.

•• 7 Min
Massachusetts: Gouverneurin Healey wirbt für Erhalt des Cannabis-Marktes

Die Gouverneurin von Massachusetts, Maura Healey (D), lehnt die Volksinitiative ab, die im November zur Abstimmung steht und das Marihuana-Legalisierungsgesetz des Bundesstaates zurückdrehen würde. In einem Interview bei „On The Record“ des Senders WCVB-TV am Sonntag sagte sie: „Ich würde dagegen stimmen.“ Damit bezieht die Demokratin klar Position gegen die als Frage 8 bekannte Maßnahme.

„Wir müssen den Freizeitmarihuana-Konsum in Massachusetts beibehalten“, betonte Healey. „Es ist eine wichtige Branche, die Cannabis-Branche. Und ich hoffe, dass die Wähler den Cannabis-Markt erhalten.“

Die Haltung der Gouverneurin deckt sich mit der Stimmung in der Bevölkerung. Eine in der vergangenen Woche veröffentlichte Umfrage zeigt, dass eine Mehrheit der Wähler die Rücknahme der Legalisierung ablehnt – ein Ergebnis, das mit der Position Healeys übereinstimmt.

Die Details

Die vom CommonWealth Beacon veröffentlichte und von der MassINC Polling Group (MPG) durchgeführte Umfrage ergibt, dass 61 Prozent der wahrscheinlichsten Wähler der Initiative ablehnend gegenüberstehen. Nur 27 Prozent befürworten die Anti-Cannabis-Maßnahme, 11 Prozent sind unentschlossen, und 1 Prozent gab an, keine Aussage treffen zu wollen.

Die Initiative würde Gesetze aufheben, die den regulierten kommerziellen Verkauf von Freizeitmarihuana sowie den Eigenanbau zu Hause ermöglichen. Der legale Besitz bliebe hingegen erhalten, und das medizinische Marihuanasystem würde weitergeführt. Es geht also nicht um ein vollständiges Verbot, sondern um das Ende des regulierten Adult-Use-Marktes.

Eine separate, im vergangenen Monat von der University of New Hampshire veröffentlichte Umfrage zeigt, dass fast drei Viertel der Befragten – 71 Prozent – planen, gegen die Anti-Cannabis-Maßnahme zu stimmen, während nur 24 Prozent sie unterstützen. Eine weitere, im August veröffentlichte Umfrage ergab, dass die Wähler die Aufhebung der Marihuanalegalisierung mit 55 Prozent zu 33 Prozent ablehnen.

Die Massachusetts Cannabis Control Commission (CCC), die die legale Industrie reguliert, gab im vergangenen Monat bekannt, dass der Staat seit dem Marktstart im Jahr 2018 mehr als $10 billion an Käufen von Adult-Use-Cannabis verzeichnet hat. CCC-Vorsitzender Chris Harding erklärte gegenüber Marijuana Moment, er könne sich nicht direkt zur Initiative äußern und die Kommission nehme keine Positionen zu ausstehenden Abstimmungsfragen oder Gesetzesvorhaben ein. Er betonte jedoch, dass die „Aufhebung der Adult-Use-Branche Tausende von Arbeitsplätzen, Hunderte von Unternehmen und Milliarden an Steuereinnahmen eliminieren könnte“.

Unterstützung erhält die Kampagne gegen die Maßnahme von Gewerkschaftsseite. Der Massachusetts State Council der Service Employees International Union (SEIU) ruft die Wähler auf, die Initiative zur Rücknahme der Cannabis-Legalisierung abzulehnen. Eine Koalition aus Führungspersonen der Marihuanawirtschaft, Gesundheitsfachkräften und weiteren Anwälten hat zudem eine Kampagne gestartet, um die Maßnahme zu besiegen. Sie hat kürzlich zwei TV-Werbespots geschaltet, die Wähler auffordern, die Rücknahme-Initiative abzulehnen und den Marihuana-Verkauf legal zu halten.

Das Marijuana Policy Project (MPP) warnte kürzlich, dass die Verabschiedung der Maßnahme „katastrophale politische und wirtschaftliche Folgen für legale Cannabis-Märkte überall“ hätte. „Selbst ein knapper Sieg würde die Märkte verunsichern und einen Schwall ähnlicher Initiativen in Staaten nationwide incentivieren, deren jede Millionen kostet, um sie zu bekämpfen“, hieß es in der Erklärung der Gruppe.

Auch um die Zulassung der Initiative gab es Auseinandersetzungen. Nachdem das Büro des Secretary of the Commonwealth festgestellt hatte, dass die Organisatoren des Anti-Cannabis-Vorschlags genügend gültige Unterschriften gesammelt hatten, legte ein Befürworter der Marihuana-Reform Einspruch bei der State Ballot Law Commission ein und behauptete, verschiedene Unterschriften seien nicht echt, durch betrügerische Mittel erlangt oder nicht „wesentlich wie registriert“ unterzeichnet worden. Die Behörde wies den Einspruch jedoch zurück, wodurch der Weg frei war, die Maßnahme den Wählern zur Entscheidung vorzulegen.

Im Juni entließ die Kampagne hinter der Anti-Legalisierungs-Initiative einen Unterschriftensammler, von dem gesagt wurde, dass er in einem jüngsten Video dabei gezeigt wurde, wie er sich „völlig inakzeptablen“ Verhaltens bediente. Ein auf Reddit gepostetes Video zeigt den Mann, wie er außerhalb eines Einzelhandelsgeschäfts in Massachusetts Unterschriften sammelt – neben einem Schild mit der Aufschrift „Halten Sie Cannabis legal“. Als er von einem Unterstützer der Marihuana-Reform konfrontiert wurde, der die Interaktionen mit Wählern aufzeichnete, schien er versuchen zu wollen, diesem einzureden, dass es wichtig sei, die Anti-Cannabis-Maßnahme für die Abstimmung zu qualifizieren, um sie anschließend zu besiegen: „Gegen genau das kämpfen wir hier. Deshalb stimmen wir nein. Wenn wir dies hier auf die Abstimmungsliste bringen können, stimmen wir nein.“

Die Kampagne erklärte später, sie habe „Null-Toleranz für alle Zirkulationstaktiken, die Petitionsunterzeichner irreführen würden“. „Der identifizierte Türsteher wurde sofort gekündigt, in Abstimmung mit unserem Anbieter, sobald das angebliche Verhalten bekannt wurde“, so die Gruppe. „Das im Video sichtbare Verhalten wäre völlig inakzeptabel und spiegelt nicht wider, wie diese Kampagne operiert. Wir fordern Ehrlichkeit, Transparenz und Professionalität von jedem, der mit unserer Bemühung verbunden ist.“

Der gleiche Mann schien auch Unterschriften für eine separate Maßnahme in Maine zu sammeln, die ebenfalls Gesetze aufheben würde, die den regulierten Verkauf von Adult-Use-Marihuana und Eigenanbau-Rechte für Erwachsene ermöglichen, während der Besitz legal bleibt. Ein Mitarbeiter der prohibitionistischen Organisation Smart Approaches to Marijuana (SAM), deren verbundene Gruppe SAM Action die Anti-Cannabis-Ballot-Kampagnen in beiden Staaten hauptsächlich finanziert, verweigerte eine Kommentierung zum Verhalten des Petenten. In Massachusetts berichteten einige Wähler, dass die Kampagne falsche Begleitschreiben für andere Abstimmungsmaßnahmen zu Themen wie bezahlbarem Wohnraum und Same-Day Voter Registration während der ersten Runde der Petitionierung verwendet habe. Zudem sah sich die Maßnahme einer rechtlichen Herausforderung durch Akteure der Cannabis-Branche gegenüber, die argumentierten, sie enthalte „unzulässig unzusammenhängende Themen“ und die offizielle Zusammenfassung des Generalstaatsanwalts sei „irreführend und mangelhaft“. Der Oberste Gerichtshof des Staates hörte mündliche Argumente, entschied jedoch letztlich zugunsten der Klagegegner.

Hintergrund: Was bisher geschah

Bereits am 15.09.2026 berichtete aktien.news, dass sich der SEIU Massachusetts State Council offiziell der Kampagne „No on 8: Stop the Repeal Campaign“ angeschlossen hat. Die Gewerkschaft vertritt nach eigenen Angaben mehr als 23.000 Mitarbeiter im humanitären Dienstbereich sowie Pädagogen in ganz Massachusetts; in dem Bericht war zudem von mehr als 400 Einzelhandelsstandorten für Cannabiskonsum durch Erwachsene die Rede.

Am 26.09.2026 berichtete aktien.news über eine Umfrage der University of New Hampshire, wonach 71 Prozent der Befragten planen, gegen die Maßnahme zu stimmen, während 24 Prozent sie unterstützen und fünf Prozent unentschieden sind. In einem weiteren Bericht vom selben Tag wurden die Angaben des Bay State Poll des Survey Center der University of New Hampshire präzisiert: Die Umfrage basiert auf 590 Befragten, weist eine Fehlermarge von 4 Prozent auf und bezieht sich auf einen jährlichen Markt im Wert von 1,65 Milliarden US-Dollar. Die Abstimmung über Frage 8 wird mit einer einfachen Mehrheit von 50 Prozent plus eins angenommen oder abgelehnt.

Am 30.09.2026 berichtete aktien.news über zwei neue Werbespots der Kampagne „No on 8: Stop the Repeal Campaign“. Der am Dienstag gestartete erste Spot zeigt Alan Balsam, den ehemaligen Kommissar für öffentliche Gesundheit der Stadt Brookline. In dem Spot heißt es, vor nicht allzu langer Zeit hätten Menschen in Massachusetts Marihuana nur illegal kaufen können, und Maßnahme 8 würde in diese Zeiten zurückversetzen.

Was das für Anleger bedeutet

In dem vorliegenden Quelltext werden keine börsennotierten Unternehmen oder Ticker genannt. Für deutsche Privatanleger ist der Fall dennoch relevant, weil er zeigt, wie stark politische Risiken den legalen US-Cannabismarkt prägen. Die CCC verzeichnet seit 2018 mehr als $10 billion an Adult-Use-Käufen in Massachusetts, und die CCC-Spitze warnt, eine Aufhebung könnte Tausende von Arbeitsplätzen, Hunderte von Unternehmen und Milliarden an Steuereinnahmen eliminieren. Das MPP verweist zudem auf mögliche Signalwirkungen: Selbst ein knapper Sieg der Rücknahme-Initiative könnte demnach ähnliche Vorstöße in anderen Bundesstaaten befeuern und die Märkte verunsichern. Umgekehrt deuten die Umfragewerte auf eine stabile Mehrheit für den Erhalt des legalen Marktes hin. Eine Kauf- oder Verkaufsempfehlung lässt sich daraus nicht ableiten.

Ausblick

Entscheidend ist die Abstimmung über Frage 8 im November. Die Kampagne gegen die Maßnahme setzt auf TV-Werbespots und die Unterstützung durch Gewerkschaften, um ihre Mehrheit zu sichern. Parallel hatte die Gouverneurin im vergangenen Monat eine Gesetzgebung eingereicht, die den Zugang von Militärveteranen zu medizinischem Marihuana erhöhen soll, indem ihnen Patientenkarten ohne ärztliche Empfehlung ermöglicht werden. Beobachter dürften zudem verfolgen, ob die Vorwürfe rund um die Unterschriftensammlung und die gerichtlichen Auseinandersetzungen den Ausgang der Abstimmung beeinflussen.

Kurz erklärt

  • Volksbegehren (Ballot Measure): Ein Verfahren, bei dem die Wähler eines US-Bundesstaates direkt über eine Gesetzesvorlage abstimmen.
  • Adult-Use-Cannabis: Cannabis, das für den Freizeitkonsum von Erwachsenen verkauft wird.
  • State Ballot Law Commission: Eine staatliche Behörde, die über die Zulässigkeit von Abstimmungsinitiativen entscheidet.
MassachusettsMarihuana-LegalisierungMaura HealeyCannabis-MarktFrage 8VolksbegehrenCannabis Control CommissionAdult-Use-Cannabis

Meistgelesene News

  1. Galeria-Insolvenz: Schicksal von 12.000 Jobs hängt an BA-Entscheidung
  2. Gaming und Wetten: Krypto-Klage, GTA 6 und Aktivisten-Investor im Fokus
  3. SpaceX-Aktie: Könnte eine Investition von 5.000 Dollar Millionär machen?
  4. Take-Two-Aktie vor GTA-6-Release: Chance oder Risikofalle?
  5. Rheinmetall-Aktie legt 3 Prozent zu – Morgan Stanley beflügelt Rüstungssektor

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation:
Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London; SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung:
Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze.

Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen:
Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter.

In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten:
Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Stock Market Media Ltd. und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten:
Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde:
Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.