ANZEIGE

Martin Shkreli: FTC fordert Bußgeld wegen Verstoß gegen Pharma-Bann

Die FTC und sieben Bundesstaaten werfen dem „Pharma-Broker" vor, sein lebenslanges Branchenverbot wiederholt missachtet zu haben.

• 3 Min
Martin Shkreli: FTC fordert Bußgeld wegen Verstoß gegen Pharma-Bann

Die US-Handelsaufsicht Federal Trade Commission (FTC) und sieben Bundesstaaten haben einen Bundesrichter am Dienstag gebeten, den berüchtigten „Pharma-Broker" Martin Shkreli wegen Beleidigung des Gerichts (Contempt of Court) zu verhängen. Die Behörden werfen Shkreli vor, er habe eine zivilgerichtliche Anordnung aus dem Jahr 2022, die ihm ein lebenslanges Berufsverbot in der Pharmaindustrie auferlegte, „offensichtlich und wiederholt verletzt". Die entsprechende Einreichung stützt sich auf eine Pressemitteilung der FTC.

Konkret soll Shkreli die gerichtliche Anweisung seit seiner Entlassung aus dem Gefängnis im Mai 2022 dadurch missachtet haben, dass er öffentlich an mindestens 60 Aktien von Unternehmen der Pharmaindustrie gehandelt und „seine Meinungen zur Geschäftsführung und zum Management vieler Pharmaunternehmen öffentlich geäußert" habe. Der Zivilprozess, der zu der Anordnung führte, steht in keinem Zusammenhang mit dem Strafverfahren, das 2017 mit der Verurteilung Shkrelis wegen Wertbetrugs endete. Diese Vorwürfe bezogen sich auf Hedgefonds, die er einst betrieb, sowie auf eine andere von ihm gegründete Arzneimittelgesellschaft.

Forderungen der Behörden

In der Contempt-Einreichung wird ein Richter aufgefordert, Shkreli anzuweisen, „alle derzeit gehaltenen Aktien von Pharmaunternehmen zu verkaufen" und „eine Strafe in Höhe seiner Gewinne aus dem Handel mit Pharmaaktien zu zahlen (zuzüglich Zinsen vor Urteilsverkündung), ohne dass Verluste als Ausgleich berücksichtigt werden dürfen". Darüber hinaus beantragen die Behörden, dass ein Richter Shkreli „klare und eskalierende Konsequenzen für künftige Verstöße androht, einschließlich finanzieller Sanktionen und möglicher Inhaftierung".

FTC-Kommissar Mark Meador erklärte in einer Stellungnahme: „Ein lebenslanges Branchenverbot ist nur dann wirksam, wenn Verstöße mit Konsequenzen geahndet werden, die der Schwere der Anordnung entsprechen." Die Behörde macht damit deutlich, dass sie die Einhaltung gerichtlicher Auflagen notfalls mit Nachdruck durchsetzen will.

Hintergrund: Daraprim und der Preisschock

Die gerichtliche Anordnung basiert auf der Feststellung, dass Shkreli ein wettbewerbswidriges Schema organisierte, um das Monopol seines Unternehmens beim Antiparasitikum Daraprim aufrechtzuerhalten. Shkreli hatte den Preis für Daraprim von 17,50 US-Dollar pro Tablette auf satte 750 US-Dollar pro Pille erhöht. Zusätzlich zu dem lebenslangen Verbot, in der Arzneimittelindustrie tätig zu sein, ordnete ein Richter an, dass Shkreli mehr als 64 Millionen US-Dollar herauszugeben hat.

Shkreli wurde 2018 zu sieben Jahren Bundesgefängnis verurteilt und 2022 entlassen, wobei Haftzeit vor der Verurteilung und andere Faktoren angerechnet wurden. Der Fall ist für deutsche Anleger vor allem deshalb von Interesse, weil er exemplarisch zeigt, wie US-Behörden gegen wettbewerbswidriges Verhalten im Gesundheitssektor vorgehen – und wie rigoros sie gerichtliche Auflagen durchsetzen, selbst nach verbüßter Haftstrafe.

Warnung der Wettbewerbshüter

Daniel Guarnera, Direktor des FTC-Büros für Wettbewerb, sagte am Dienstag: „Nach einer vollständigen Verhandlung stellte das Gericht fest, dass das Verhalten von Martin Shkreli die Kosten für verschreibungspflichtige Medikamente für amerikanische Patienten in die Höhe getrieben und den Eintritt kostengünstiger Generika blockiert hat." Weiter betonte er: „Sobald ein Urteil vom Gericht verkündet wird, sei es ein Vergleich oder eine Anordnung nach einer Verhandlung, müssen Beklagte ihre Verpflichtungen erfüllen." Guarnera fügte hinzu: „Die heutige Aktion sollte als Warnung dienen, dass die FTC nicht zögern wird, Verstöße gegen gerichtliche Anordnungen durchzusetzen."

Der Fall verdeutlicht, dass ein lebenslanges Berufsverbot in den USA nicht nur auf dem Papier besteht. Ob der Richter die beantragten Sanktionen tatsächlich verhängt, bleibt abzuwarten – die Behörden haben jedoch klargestellt, dass sie bei Verstößen auch vor finanziellen Strafen und möglicher Inhaftierung nicht zurückschrecken.

Martin ShkreliFTCContempt Of CourtPharmaindustrieDaraprimBerufsverbotPharmaaktienWertbetrug

Meistgelesene News

  1. Galeria-Insolvenz: Schicksal von 12.000 Jobs hängt an BA-Entscheidung
  2. Gaming und Wetten: Krypto-Klage, GTA 6 und Aktivisten-Investor im Fokus
  3. SpaceX-Aktie: Könnte eine Investition von 5.000 Dollar Millionär machen?
  4. Take-Two-Aktie vor GTA-6-Release: Chance oder Risikofalle?
  5. Rheinmetall-Aktie legt 3 Prozent zu – Morgan Stanley beflügelt Rüstungssektor

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation:
Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London; SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung:
Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze.

Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen:
Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter.

In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten:
Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Stock Market Media Ltd. und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten:
Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde:
Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.