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LBBW im Streit um EU-Bankenabgabe

Klageerfolg und anhaltende Spannungen: Einblicke in den Bankenabgabenkonflikt der LBBW in der EU

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LBBW im Streit um EU-Bankenabgabe

Im anhaltenden Streit um die EU-Bankenabgabe hat die Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) einen Teilerfolg errungen. Das Gericht der Europäischen Union erklärte den Jahresbescheid für 2021 aufgrund von Formfehlern für nichtig, doch eine sofortige Rückzahlung vom EU-Abwicklungsmechanismus (SRB) bleibt der LBBW vorerst verwehrt. Die EU-Regierung hatte den SRB als Reaktion auf die Finanzkrise im Jahr 2014 ins Leben gerufen, um sicherzustellen, dass insolvenzbedrohte Finanzinstitute effizient abgewickelt werden können. Die jährlichen Vorauszahlungen der Banken in den EU-Abwicklungsfonds (SRF) sind jedoch seit Jahren umstritten, insbesondere bei deutschen und französischen Banken.

Die LBBW und sechs französische Banken hatten in Luxemburg geklagt und argumentiert, dass ihre jährlichen Beiträge in den SRF zu hoch seien. Diese Banken gehören zu einer Gruppe von etwa 30 Finanzinstituten, die regelmäßig Einspruch gegen ihre Bescheide erheben. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach der Größe und dem Risikoprofil der Bank, weshalb die LBBW einen hohen zweistelligen Millionenbetrag zahlen musste, während die Deutsche Bank sogar im dreistelligen Millionenbereich liegt.

Das Gericht der Europäischen Union erklärte, dass der Bescheid des SRB aufgrund von Formfehlern nichtig sei. Die Behörde hat nun sechs Monate Zeit, den Bescheid unter Berücksichtigung einer anderen Begründung neu auszustellen. Der Anwalt der LBBW, Henning Berger von der Kanzlei White and Case, begrüßte das Urteil, betonte jedoch, dass eine endgültige Entscheidung zur Obergrenze für die jährliche Zielausstattung des Abwicklungsfonds erst im Jahr 2024 erwartet wird.

Der SRB wies darauf hin, dass das Gericht keine Fehler in der Substanz seiner Bescheide gefunden habe, jedoch festgestellt habe, dass die Behörde keine ausreichende Begründung geliefert habe. Die Banken in Deutschland und Frankreich sind gegen die dynamische Zielgröße des SRF, die zu höheren Beiträgen führt, da sie den Großteil des Fonds finanzieren. In Deutschland haben neben der LBBW auch die Deutsche Bank, DZ Bank, Helaba und BayernLB gegen die Pflichtzahlungen geklagt.

Die Klagen der Banken umfassen verschiedene Argumente, darunter Formfehler und die Risikoeinstufung des SRB. Ein weiterer Streitpunkt betrifft die jährliche Obergrenze für Beiträge, die gesetzlich auf 12,5 Prozent der Zielausstattung des Fonds begrenzt ist. Die EU-Behörde verteidigt die höheren Zahlungen mit dem Argument, dass der Krisenfonds ein Prozent der gedeckten Einlagen in der Euro-Zone enthalten muss, und diese Einlagen seit der Coronapandemie stark gestiegen seien.

Vor dem Luxemburger Gericht sind noch etwa 20 Klagen gegen die Bankenabgabe für 2021 anhängig, und die nächste Entscheidung wird im Februar erwartet. Bisher hat keine Bank eine Rückzahlung erstritten. Sollte jedoch in Zukunft eine Klage Erfolg haben, würde die fehlende Summe im Folgejahr auf alle anderen Banken umgelegt, was zu weiteren Unstimmigkeiten in der Branche führen könnte. Der Kampf der LBBW gegen die EU-Bankenabgabe ist daher nur ein Teil eines größeren, anhaltenden Konflikts in der Finanzwelt.

Europäischer GerichtshofLBBWBankensektor

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