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Klage gegen Trade Republic wegen Zinsangebot

Verbraucherzentrale kritisiert Intransparenz und fehlende Sicherheit bei Kundeneinlagen

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Klage gegen Trade Republic wegen Zinsangebot

Trade Republic sieht sich einer Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegenüber. Die Verbraucherschützer haben am Landgericht Berlin II Klage eingereicht, nachdem eine zuvor ausgesprochene Abmahnung von Trade Republic zurückgewiesen wurde. Gegenstand der Klage ist der Vorwurf der irreführenden Werbung in Bezug auf das Zinsangebot des Neobrokers.

Im Zentrum der Kritik steht das Zinsprodukt von Trade Republic, das als besonders attraktiv beworben wird. Kunden erhalten aktuell 2,75 Prozent Zinsen auf nicht-investierte Gelder, was deutlich über dem Marktdurchschnitt liegt. Laut Verbraucherzentrale wird dabei nicht ausreichend darauf hingewiesen, dass es sich um einen variablen Zinssatz handelt, der an den Einlagenzins der Europäischen Zentralbank gekoppelt ist. Trotz wiederholter Hinweise des Unternehmens auf Zinsänderungen in der App und in sozialen Medien bleibt die Transparenz nach Ansicht der Verbraucherschützer unzureichend.

Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die Verwahrung der Kundengelder. Trade Republic arbeitet mit Partnerbanken zusammen und legt einen Teil der Gelder in Geldmarktfonds an. Während Bankeinlagen durch die gesetzliche Einlagensicherung bis zu 100.000 Euro pro Kunde geschützt sind, gilt dieser Schutz nicht für Geldmarktfonds. Diese können Kursverluste erleiden, was ein zusätzliches Risiko für Anleger darstellt. Die Verbraucherzentrale wirft dem Fintech vor, eine nicht vorhandene Sicherheit zu suggerieren.

Das Unternehmen wehrt sich gegen die Vorwürfe und betont, dass seit Mai 2024 Transparenz über die Verteilung der Kundengelder bestehe. In der App könnten Kunden jederzeit einsehen, wie ihr Barguthaben verteilt ist. Zudem verweist Trade Republic auf umfassende Informationen im Help Center sowie auf der Website. Das Fintech sieht die Kritik als unbegründet und hebt hervor, dass das Kundenfeedback die Vorwürfe nicht stütze.

Unklar bleibt jedoch, nach welchen Kriterien die Verteilung der Einlagen auf Partnerbanken und Geldmarktfonds erfolgt. Das Unternehmen erklärt lediglich, dass diese Verteilung von den Kapazitäten des globalen Refinanzierungsmarkts und dem Zugang zu Partnerbanken abhänge. Es gibt Hinweise darauf, dass auch kleinere Anlagesummen in Geldmarktfonds investiert werden, obwohl ursprünglich von höheren Beträgen die Rede war.

Ein Verhandlungstermin für den Fall steht bislang nicht fest.

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