ANZEIGE

KI-Testament: Risiken beim Einsatz künstlicher Intelligenz für letztwillige Verfügungen

Immer mehr Menschen erwägen, ihr Testament per KI zu erstellen – doch die Risiken sind erheblich.

•• 3 Min
KI-Testament: Risiken beim Einsatz künstlicher Intelligenz für letztwillige Verfügungen

Im digitalen Zeitalter scheint es naheliegend: Warum für ein Testament teure Rechtsanwälte bezahlen, wenn ein KI-Chatbot die Arbeit vermeintlich günstiger und schneller erledigen kann? Die Vermögensverhältnisse sind überschaubar, die Lebensumstände einfach – da erscheint der Einsatz künstlicher Intelligenz als verlockende Alternative. Doch was auf den ersten Blick nach einer cleveren Sparmaßnahme aussieht, kann im Ernstfall teure und langwierige Konsequenzen nach sich ziehen.

Adam Creasey, Senior Associate bei der Kanzlei Stevens & Bolton, warnt vor den Tücken dieser Vorgehensweise. Zwar werde KI zunehmend Teil des Alltags und könne problemlos E-Mails verfassen oder Urlaube planen. Doch die Erstellung eines Testaments sei eine grundlegend andere Aufgabe. "KI-Chatbots sind stets bestrebt, zu gefallen, und werden in der Regel ohne Zögern ein Testament für Sie generieren", so Creasey. Doch ob man sich darauf verlassen könne, sei eine ganz andere Frage.

Die Tücken der künstlichen Intelligenz

Das Kernproblem liegt in der Natur eines Testaments selbst. Es muss die persönlichen Umstände des Erblassers, die seiner Familie, seine Wünsche, sein Vermögen und die komplexen Regelungen der Erbschaftsteuer berücksichtigen. Ein KI-Chatbot könnte Probleme übersehen, die einem erfahrenen Anwalt für Privatmandate sofort ins Auge springen. Noch gravierender: Die KI weiß unter Umständen gar nicht, welche Fragen sie stellen muss, um sicherzustellen, dass alle relevanten Aspekte abgedeckt sind.

Die Folge könnte eine steuerliche Falle sein, die der künstlichen Intelligenz schlicht entgangen ist. Gerade bei der Erbschaftsteuerplanung, die für deutsche Erblasser ebenso relevant ist wie für britische, können kleine Fehler große finanzielle Auswirkungen haben.

Die Sprache des Rechts

Ein weiteres Risiko betrifft die Formulierung. Rechtsanwälten wird häufig vorgeworfen, eine schwer verständliche Sprache zu verwenden – insbesondere bei Testamenten. Doch dieser Stil hat einen handfesten Grund: Die Bedeutung vieler verwendeter Begriffe ist durch jahrelange Rechtsprechung verifiziert. Die Wirkung des Testaments ist damit eindeutig und rechtssicher.

KI-generierte Formulierungen mögen auf den ersten Blick völlig sinnvoll erscheinen. In der Praxis können sie jedoch zu Mehrdeutigkeiten führen oder unbeabsichtigte Konsequenzen nach sich ziehen. Ein falsch gewähltes Wort kann den gesamten letzten Willen infrage stellen.

Formelle Hürden und Anfechtungsrisiken

Die formellen Anforderungen an die Unterzeichnung von Testamenten werden streng durchgesetzt. Ein Rechtsanwalt hat die Pflicht, sorgfältig zu prüfen, ob das Testament korrekt unterzeichnet wurde. Zudem muss der Erblasser sein Testament "kennen und billigen" – das bedeutet, er muss dessen Inhalt verstehen. Wird ein Testament von einem Rechtsanwalt erstellt und vor ihm unterzeichnet, besteht eine starke Vermutung, dass diese Anforderung erfüllt ist.

Bei einem KI-generierten Testament ist das Risiko einer Anfechtung deutlich höher. Fehler bei der Form oder Unklarheiten im Inhalt können dazu führen, dass das Testament für ungültig erklärt wird – mit allen rechtlichen und finanziellen Konsequenzen für die Hinterbliebenen.

Spezialisierte KI-Produkte für die Rechtsbranche

Die Anwaltskanzleien selbst investieren zunehmend in KI und testen die fortschrittlichsten legalen Produkte auf dem Markt. Viele Kanzleien rechnen nach aufgewendeter Zeit ab, und Mandanten erwarten zu Recht eine möglichst effiziente Arbeitsweise. Dennoch zeigt die Erfahrung: Selbst spezialisierte juristische KI-Produkte können bislang kein Testament ohne erhebliche Aufsicht durch einen Anwalt produzieren.

Die Botschaft ist eindeutig: Ein Testament gehört zu den wichtigsten Dokumenten, die ein Mensch je unterschreiben wird. Die Kosten für die ordnungsgemäße Erstellung durch einen Fachanwalt sind im Vergleich zu den Kosten, Verzögerungen und Streitigkeiten, die aus einem unwirksamen Testament entstehen können, oft moderat. Wer hier sparen möchte, spart am falschen Ende.

Ki-TestamentKünstliche Intelligenz TestamentTestament Erstellen KiRechtsrisiken KiErbschaftsteuer KiTestament AnfechtenLetztwillige Verfügung

Meistgelesene News

  1. Galeria-Insolvenz: Schicksal von 12.000 Jobs hängt an BA-Entscheidung
  2. Gaming und Wetten: Krypto-Klage, GTA 6 und Aktivisten-Investor im Fokus
  3. SpaceX-Aktie: Könnte eine Investition von 5.000 Dollar Millionär machen?
  4. Take-Two-Aktie vor GTA-6-Release: Chance oder Risikofalle?
  5. Rheinmetall-Aktie legt 3 Prozent zu – Morgan Stanley beflügelt Rüstungssektor

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation:
Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London; SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung:
Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze.

Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen:
Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter.

In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten:
Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Stock Market Media Ltd. und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten:
Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde:
Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.