ANZEIGE

KI im Klassenzimmer: Fördert oder hemmt sie kritisches Denken?

Schulen weltweit streiten über den richtigen Umgang mit KI – zwischen kognitiver Atrophie und echtem Lerngewinn.

•• 3 Min
KI im Klassenzimmer: Fördert oder hemmt sie kritisches Denken?

Künstliche Intelligenz verändert den Schulalltag grundlegend – doch die Debatte darüber, ob das zum Vorteil oder Nachteil der Schüler geschieht, ist längst nicht entschieden. Während viele Pädagogen befürchten, dass Schüler ihr Denken zunehmend an Algorithmen auslagern, warnen andere vor einem gegenteiligen Problem: zu wenig Nutzung der Technologie.

Madeleine Champagnie, Innovationsleiterin und Leiterin des Fachbereichs Englisch an der Thames Christian School in London, sieht das Risiko nicht im Übermaß, sondern in der Zurückhaltung. „Nicht alle Schüler stürzen sich darauf, mit KI zu betrügen", sagt sie. „Das ist ein großes Missverständnis. Viele von ihnen wollen sie gar nicht benutzen." Sie beobachtet, dass viele Schüler selbst Angst vor sogenannter kognitiver Entlastung haben – also davor, Denken und Recherche an die Technologie zu delegieren. „Ich musste einige extrem begabte Schüler erst davon überzeugen, es auszuprobieren", fügt Champagnie hinzu.

Forschung belegt wachsende Abhängigkeit

Doch nicht überall zeigt sich diese Zurückhaltung. Eine Reihe von Forschungsstudien belegt, was viele Lehrer mittlerweile befürchten: Schüler verlassen sich beim Lernen zunehmend auf KI und nutzen sie dabei als Ersatz für die Entwicklung eigener kritischer Denkfähigkeiten und eines eigenständigen Urteilsvermögens. Einige Untersuchungen zeigen bereits, dass der Einsatz von KI zwar kurzfristig die Geschwindigkeit und die Ergebnisse steigern kann – wird die Technologie jedoch anschließend entzogen, schneiden betroffene Schüler schlechter ab als jene, die KI von vornherein nie genutzt haben.

Ein im März vom Australian Network for Quality Digital Education veröffentlichter Bericht warnt vor den Gefahren einer „vorgetäuschten Kompetenz" bei Schülern, die KI nutzen. Dies könne zu einer schädlichen kognitiven Atrophie führen. Gleichzeitig erkennt der Bericht an, dass die „vorteilhafte Entlastung" von Aufgaben niedrigerer Ordnung an die KI einen echten Wert hat: Sie gibt Lernenden den Freiraum, sich auf wesentliche, anspruchsvollere Aufgaben zu konzentrieren – und kann so „Deep Learning" fördern.

In der Praxis bedeutet das etwa: In den Geisteswissenschaften kann KI Grammatik und Syntax prüfen, während Schüler sich auf die Bewertung von Beweisen, die Strukturierung von Argumenten und die Synthese von Quellen konzentrieren. In der Mathematik kann sie Rechenbeispiele und Verständnistests liefern, anstatt schlicht Antworten zu generieren.

Schulen experimentieren mit neuen Ansätzen

Steve Marshall-Taylor, Schulleiter des Brighton College, das seinen Schülern Zugang zu verschiedenen KI-Tools bietet, äußert sich „sehr positiv" über die Technologie – sofern „gewisse Leitplanken vorhanden sind". Er betont dabei: „Wir müssen sicherstellen, dass die Schüler im englischen Prüfungssystem weiterhin mit Stift und Papier arbeiten können."

Kate Erricker, interimistische Bildungsleiterin beim internationalen Privatschulnetzwerk Nord Anglia, sieht die Verantwortung klar bei den Lehrern. „Sie geben den Ton an. Die KI kann dann auf die individuellen Bedürfnisse jedes einzelnen Schülers zugeschnitten werden", sagt sie. Besonders wertvoll sei die Technologie bei der Unterstützung von Nicht-Muttersprachlern. Möglich sei dabei auch der Einsatz des sogenannten sokratischen Dialogs, bei dem das KI-Tool Fragen stellt, die den Schüler durch einen Lernstoff führen – anstatt Antworten vorzugeben.

An der Columbia University Business School hat Professor Dan Wang das System CAiSEY entwickelt, das Gespräche mit Studenten führt, während diese sich auf betriebswirtschaftliche Fallstudien vorbereiten. Er stellt fest, dass das Tool ihnen hilft, ein breiteres Spektrum an Ideen zu erkunden, besser vorbereitet zu sein und sich im Unterricht stärker zu engagieren. Zudem unterstützt es den Professor bei der Analyse erster Ideen der Studenten, um abschließende Gruppendiskussionen besser zu strukturieren.

Das Edtech-Unternehmen Efekta Education setzt auf KI-gestützte digitale Avatare, um das Lernen zu personalisieren. Das Unternehmen berichtet von deutlichen Verbesserungen der Englischkenntnisse bei Schülern in Ländern wie Brasilien und Ruanda.

Bildungssystem grundlegend überdenken

Rose Luckin, emeritierte Professorin am University College London und Geschäftsführerin des Beratungsunternehmens Educate Ventures Research, geht noch einen Schritt weiter. Sie plädiert dafür, den gesamten Bildungsprozess – einschließlich der Leistungsbewertung – grundlegend zu überdenken. „Wir müssen verifizieren, was die Schüler verstanden haben und wie man kritisches Denken und eine anspruchsvolle Lernfähigkeit aufbaut", sagt sie. „Wir müssen die alten Prozesse aufbrechen und identifizieren, welche Teile wirklich zählen."

Die Debatte zeigt: Es gibt keine einfache Antwort auf die Frage, wie KI sinnvoll in den Unterricht integriert werden kann. Klar ist jedoch, dass Schulen und Hochschulen nicht umhinkommen, klare Regeln und pädagogische Konzepte zu entwickeln – bevor die Technologie den Lernprozess unkontrolliert prägt.

Ki Im UnterrichtKünstliche Intelligenz SchuleKritisches DenkenKognitive AtrophieBildung KiDeep Learning SchülerEdtech

Meistgelesene News

  1. Galeria-Insolvenz: Schicksal von 12.000 Jobs hängt an BA-Entscheidung
  2. Gaming und Wetten: Krypto-Klage, GTA 6 und Aktivisten-Investor im Fokus
  3. Take-Two-Aktie vor GTA-6-Release: Chance oder Risikofalle?
  4. Rheinmetall-Aktie legt 3 Prozent zu – Morgan Stanley beflügelt Rüstungssektor
  5. Nvidia, Datadog und Goldminen glänzen auf IBD-Bestenlisten

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation:
Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London; SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung:
Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze.

Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen:
Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter.

In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten:
Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Stock Market Media Ltd. und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten:
Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde:
Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.