ANZEIGE

Julius Baer: Finma beendet Signa-Verfahren, Aktie auf Rekordhoch

Die Schweizer Finma schließt ihr Durchsetzungsverfahren gegen die Bank, die Aktie steigt um mehr als acht Prozent.

•• 3 Min
Julius Baer: Finma beendet Signa-Verfahren, Aktie auf Rekordhoch

Die Schweizer Finanzmarktaufsicht Finma hat ihre Durchsetzungsverfahren gegen die Privatbank Julius Baer wegen deren Beteiligung an der inzwischen zusammengebrochenen österreichischen Immobilienholding Signa eingestellt. Damit fällt eine wichtige regulatorische Hürde für das Kreditinstitut weg – der Aktienkurs von Julius Baer schoss daraufhin auf ein Allzeithoch.

Wie die Finma am Dienstag mitteilte, stellte sie im Rahmen ihrer Untersuchung „schwere Verstöße gegen aufsichtsrechtliche Bestimmungen“ im Bereich Risikomanagement und Geldwäscheprävention fest. Die Prüfung war später um eine separate Ermittlung zu den Geschäften der Bank mit politisch exponierten Personen aus Russland erweitert worden. Die Aufsichtsbehörde erklärte jedoch, dass Julius Baer bereits Maßnahmen ergriffen habe, um die identifizierten Mängel zu beheben und seine Unternehmenskultur zu verbessern. Dies erlaube es der Behörde, das fünfte Durchsetzungsverfahren gegen die Bank innerhalb von weniger als einem Jahrzehnt zu schließen.

Ein Meilenstein für CEO Bollinger

Der Beschluss markiert einen bedeutenden Schritt im Versuch von CEO Stefan Bollinger, Julius Baer nach einer Reihe von Governance-Verfehlungen und Reputationsschäden zu rehabilitieren. Bollinger war Anfang des vergangenen Jahres von Goldman Sachs zur Bank gekommen, nachdem Julius Baer sein gesamtes Engagement gegenüber René Benkos Signa in Höhe von 606 Mio. Schweizer Franken (726 Mio. US-Dollar) abgeschrieben hatte.

Der Bankchef hat seitdem das Management umgebaut, Kosten gesenkt und das Private-Debt-Geschäft abgewickelt. Sein erstes Jahr war zudem von weiteren Kreditausfällen überschattet, während sein neues Managementteam eine „erweiterte Überprüfung“ der Kreditportfolios der Bank durchführte. „Heute haben wir einen wichtigen Meilenstein erreicht, der unsere Bemühungen der vergangenen 20 Monate anerkennt“, sagte Bollinger am Dienstag.

Julius Baer gab bekannt, dass es die Genehmigung zur Wiederaufnahme von Aktienrückkäufen beantragt habe. Diese Nachricht trug dazu bei, den Kurs der Aktie im frühen Handel in Zürich am Dienstag um mehr als acht Prozent steigen zu lassen.

Auflagen der Finma bleiben bestehen

Trotz der Einstellung des Verfahrens muss Julius Baer weiterhin zusätzliche Kapitalanforderungen in Höhe von 250 Mio. Schweizer Franken einhalten, bis die „Veräußerung von Kundenvermögen, das nicht mehr dem Risikoprofil des Unternehmens entspricht“, abgeschlossen ist. Zudem muss die Bank bis 2032 Berichte an die Finma einreichen, die ihre „Risikokultur, Fehlerkultur und Compliance-Kultur“ detailliert darlegen.

Darüber hinaus verhängte die Aufsichtsbehörde eine Einziehung von 10 Mio. Schweizer Franken aus Gewinnen, die Julius Baer „unter Verstoß gegen aufsichtsrechtliche Bestimmungen“ im Zusammenhang mit zwei Gruppen politisch exponierter russischer Kunden erzielt hatte. Die Finma fügte hinzu, dass sie ein temporäres Verbot neuer Geschäftsbeziehungen mit politisch exponierten Kunden aus Hochrisikoländern schrittweise aufheben werde.

Die Turnaround-Bemühungen von Bollinger umfassten auch eine erhebliche Kostensenkungsinitiative. Dazu gehörten die Kürzung von Hunderten von Stellen, die Verkleinerung des Executive Boards und die Präzisierung der Strategie der Bank. Der ehemalige HSBC-Chef Noel Quinn trat im vergangenen Jahr dem Vorstand als Vorsitzender bei.

Analysten sehen wichtige Katalysatoren

Für Beobachter ist die Einstellung des Verfahrens ein Signal für die verbesserten Beziehungen zwischen der Bank und den Aufsichtsbehörden. Analysten der Citigroup erklärten: „Dies sind wichtige Katalysatoren, nicht nur, weil sie der Bank ermöglichen sollen, ihr beträchtliches überschüssiges Kapital einzusetzen, sondern auch, weil sie ein greifbares Signal dafür liefern, dass sich die Beziehungen zu den Aufsichtsbehörden verbessern.“

Für deutsche Anleger ist die Entwicklung insofern relevant, als Julius Baer zu den führenden europäischen Vermögensverwaltern zählt und die Schweizer Privatbank auch Kunden im deutschsprachigen Raum betreut. Der Fall zeigt exemplarisch, wie stark regulatorische Risiken – etwa im Zusammenhang mit dem Signa-Kollaps oder der Geldwäscheprävention – die Bewertung eines Finanzinstituts belasten können. Mit dem Abschluss des Verfahrens wächst nun der Spielraum für Kapitalrückflüsse an die Aktionäre, sofern die Behörden die beantragten Aktienrückkäufe genehmigen.

Die endgültige Bewährungsprobe bleibt jedoch die dauerhafte Umsetzung der verbesserten Compliance- und Risikokultur, die die Finma über Jahre hinweg genau beobachten will.

Julius BaerFinmaSignaStefan BollingerSchweizer BankAktienrückkaufGeldwäschepräventionRené Benko

Meistgelesene News

  1. Galeria-Insolvenz: Schicksal von 12.000 Jobs hängt an BA-Entscheidung
  2. Gaming und Wetten: Krypto-Klage, GTA 6 und Aktivisten-Investor im Fokus
  3. Take-Two-Aktie vor GTA-6-Release: Chance oder Risikofalle?
  4. Rheinmetall-Aktie legt 3 Prozent zu – Morgan Stanley beflügelt Rüstungssektor
  5. Nvidia, Datadog und Goldminen glänzen auf IBD-Bestenlisten

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation:
Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London; SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung:
Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze.

Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen:
Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter.

In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten:
Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Stock Market Media Ltd. und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten:
Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde:
Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.