ANZEIGE

Iran-USA-Friedensabkommen in Sicht: Drohnen-Zwischenfall an Straße von Hormus

Während ein Waffenstillstand zwischen den USA und dem Iran greifbar scheint, beschossen US-Streitkräfte iranische Angriffsdrohnen nahe der Straße von Hormus.

•• 3 Min
Iran-USA-Friedensabkommen in Sicht: Drohnen-Zwischenfall an Straße von Hormus

Ein vorläufiges Friedensabkommen zwischen den USA und dem Iran nimmt Gestalt an – doch gleichzeitig flammten neue militärische Spannungen an der Straße von Hormus auf. US-Streitkräfte schossen mehrere iranische Einweg-Angriffsdrohnen ab, die Kurs auf die strategisch wichtige Meerenge genommen hatten. Eine mit der Angelegenheit vertraute Quelle erklärte gegenüber Reuters, die Drohnen hätten eine Bedrohung für den Handelsverkehr dargestellt.

Das US-Zentralkommando bestätigte den Einsatz und erklärte, die Wasserstraße sei für den Transit offen. Iranische Nachrichtenagenturen berichteten zudem von Explosionen im iranischen Hafen Sirik und auf der Insel Qeschm entlang der Meerenge. Anwohner und lokale Beamte führten diese auf Warnschüsse iranischer Streitkräfte gegen Schiffe zurück, die versuchten, die Wasserstraße ohne Erlaubnis der Marine der Revolutionsgarden zu durchqueren.

Irans Außenminister sieht sein Land als Sieger

Trotz der angespannten Lage vor Ort zeigte sich der iranische Außenminister Abbas Araqchi siegessicher. „Der Iran ist der Gewinner des Krieges mit den USA", sagte er im Staatsfernsehen. Er erklärte zudem, dass Änderungen an dem Abkommen zwar noch möglich seien, die vorläufige Vereinbarung jedoch zeige, dass sein Land gestärkt aus dem Konflikt hervorgegangen sei.

Die vorgeschlagene Absichtserklärung – ein sogenanntes Memorandum of Understanding – sieht die Wiedereröffnung der Meerenge und die Aufhebung der US-Seeblockade gegen iranische Häfen vor. Die Straße von Hormus war nach US- und israelischen Angriffen im Februar geschlossen worden. Über sie wurde vor dem Krieg ein Fünftel des weltweiten Öl- und Gasangebots abgewickelt – ihre Schließung hatte die globalen Energiemärkte erheblich belastet.

Ein US-Beamter, der anonym bleiben wollte, sagte vor Journalisten, das Abkommen erfülle Trumps Kernziele und versetze die Verhandlungen in eine „sehr, sehr gute Ausgangslage". Araqchi erklärte, der Iran werde zusammen mit dem Oman die Kontrolle über den Verkehr durch die Meerenge behalten. „Unser Schwert wird immer über der Straße von Hormus hängen", sagte er.

Atomprogramm: Kernstreitpunkt bleibt ungelöst

Verhandlungen über das iranische Atomprogramm – der von US-Präsident Donald Trump genannte Grund für den Kriegsbeginn – sollen in einer anschließenden 60-tägigen Verhandlungsphase stattfinden. Der US-Beamte sagte, das Abkommen werde letztlich zum Rückbau des iranischen Atomprogramms führen, wobei die Bestände an hochangereichertem Uran vernichtet und abtransportiert werden sollen. Die Bedingungen umfassen auch ein Inspektionsregime zur langfristigen Sicherstellung der Einhaltung.

Araqchi widersprach dieser Darstellung jedoch deutlich. Der Iran habe den Rückbau seines Atomprogramms nicht akzeptiert und wolle das Uran in verdünnter Form behalten. „Für Teheran ist die einzige bevorzugte Lösung für seine Bestände an hochangereichertem Uran das Heruntermischen des Materials", sagte er im Staatsfernsehen.

Im Gegenzug für die Öffnung der Meerenge würden die USA damit beginnen, eingefrorene iranische Vermögenswerte in Milliardenhöhe freizugeben und Sanktionen gegen iranische Ölexporte aufzuheben. Der US-Beamte betonte jedoch: „Nichts von ihrem Geld wird freigegeben, bis sie ihre Leistungen erbracht haben. Die Straße von Hormus wird offen sein. Keine iranische Finanzierung von Terrorgruppen." Er bezeichnete das Abkommen als „leistungsbasiert".

Unterzeichnung möglicherweise noch am Wochenende

Eine westliche Quelle sagte, das Abkommen könne bereits am Sonntag von US-Vizepräsident JD Vance und dem iranischen Parlamentssprecher Mohammad Baqer Qalibaf unterzeichnet werden, wobei Genf als wahrscheinlichster Ort gilt. Araqchi erklärte, das Abkommen werde vor seiner Bekanntgabe aus der Ferne unterzeichnet.

Israel war nicht Teil der Verhandlungen. Premierminister Benjamin Netanjahu erklärte, sein Land werde dem Abkommen nicht beitreten. Netanjahu hatte sich in den vergangenen Wochen mit Trump über US-Forderungen gestritten, wonach Israel seine Militäraktionen im Libanon einschränken solle. Araqchi sagte, das Abkommen werde den Krieg im Libanon beenden – was einen israelischen Rückzug aus den besetzten Gebieten impliziere. Der israelische Verteidigungsminister erklärte jedoch, man werde sich nicht zurückziehen.

Märkte reagieren positiv – Ölpreise fallen

Die Nachricht über die Fortschritte bei den Verhandlungen sorgte an den globalen Finanzmärkten für Erleichterung. Die weltweiten Aktienmärkte stiegen, während die Ölpreise deutlich nachgaben. Die Preise für Brent-Rohöl fielen um mehr als 3 Prozent auf den niedrigsten Stand seit fast zwei Monaten.

Der Konflikt hat sich angesichts steigender Kraftstoffpreise und sinkender Zustimmungswerte für Trump zu einem politischen Problem für das Weiße Haus entwickelt. Einige Republikaner befürchten, dass die Unbeliebtheit des Krieges sie bei den Zwischenwahlen im November die Kontrolle über den Kongress kosten könnte. Viele von Trumps Parteikollegen könnten jedoch Schwierigkeiten haben, einem Abkommen zuzustimmen, das als zu vorteilhaft für den Iran angesehen wird.

Iran Usa FriedensabkommenStraße Von HormusÖlpreisBrent RohölIranisches AtomprogrammDrohnen AngriffSanktionen Iran

Meistgelesene News

  1. Galeria-Insolvenz: Schicksal von 12.000 Jobs hängt an BA-Entscheidung
  2. Gaming und Wetten: Krypto-Klage, GTA 6 und Aktivisten-Investor im Fokus
  3. SpaceX-Aktie: Könnte eine Investition von 5.000 Dollar Millionär machen?
  4. Take-Two-Aktie vor GTA-6-Release: Chance oder Risikofalle?
  5. Rheinmetall-Aktie legt 3 Prozent zu – Morgan Stanley beflügelt Rüstungssektor

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation:
Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London; SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung:
Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze.

Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen:
Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter.

In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten:
Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Stock Market Media Ltd. und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten:
Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde:
Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.