ANZEIGE

IRA-Einzahlung bis 15. April: Diese Kennzahl müssen Sie kennen

Vor der US-Steuerfrist steigen IRA-Einzahlungen sprunghaft an – doch nicht jeder Anleger kennt die entscheidenden Einkommensgrenzen.

•• 3 Min
IRA-Einzahlung bis 15. April: Diese Kennzahl müssen Sie kennen

Mit dem 15. April rückt die US-Steuerfrist näher, und viele Anleger planen noch Last-Minute-Einzahlungen in ihre individuellen Altersvorsorgekonten (IRA). Laut Daten von Fidelity Investments stiegen die durchschnittlichen IRA-Beiträge in den zwei Wochen vor dem 20. März um 18 % im Vergleich zu den vorangegangenen fünf Wochen. Fast drei Viertel dieser Einzahlungen flossen dabei in Roth-IRAs – also Konten, die mit bereits versteuertem Geld bespart werden.

Für deutsche Anleger, die US-Altersvorsorgeprodukte kennen oder selbst in den USA steuerpflichtig sind, ist das Thema besonders relevant. Doch auch als Orientierung für die eigene Altersvorsorgeplanung lohnt ein Blick auf die amerikanischen Regeln: Sie zeigen, wie wichtig Einkommensgrenzen und steuerliche Diversifizierung bei der Altersvorsorge sind.

Was ist eine IRA und wie funktioniert sie?

Eine IRA (Individual Retirement Account) ist ein individuelles Altersvorsorge-Sparkonto in den USA. Es gibt zwei Hauptvarianten: die traditionelle IRA und die Roth-IRA. Bei der traditionellen IRA können Beiträge unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich abgesetzt werden, das Kapital wächst steueraufgeschoben, und Auszahlungen im Ruhestand werden als reguläres Einkommen besteuert. Bei der Roth-IRA gibt es keinen sofortigen Steuervorteil, doch das Kapital wächst steuerfrei, und Auszahlungen im Ruhestand sind in der Regel steuerfrei.

Für 2025 liegt die allgemeine Beitragsobergrenze bei 7.000 US-Dollar pro Jahr. Anleger ab 50 Jahren dürfen zusätzlich 1.000 US-Dollar einzahlen, also insgesamt 8.000 US-Dollar – vorausgesetzt, sie verfügen über mindestens so viel Erwerbseinkommen. „Ihre Zahlen zu kennen" sei entscheidend, betonte Rita Assaf, Vice President of Retirement Offerings bei Fidelity Investments, gegenüber dem US-Sender CNBC.

Die entscheidende Kennzahl: MAGI

Die wichtigste Kennzahl vor einer IRA-Einzahlung ist das sogenannte MAGI – das Modified Adjusted Gross Income, also das bereinigte Bruttoeinkommen nach bestimmten Korrekturen. Viele Anleger überschätzen laut Assaf, wie viel sie tatsächlich einzahlen dürfen, weil sie diese Berechnung nicht korrekt durchführen.

Für Roth-IRA-Beiträge im Jahr 2025 gelten folgende Einkommensgrenzen:

  • Bis zu 7.000 US-Dollar (bzw. 8.000 US-Dollar ab 50 Jahren) sind möglich, wenn das MAGI unter 150.000 US-Dollar (Alleinstehende) bzw. unter 236.000 US-Dollar (verheiratete Paare mit gemeinsamer Veranlagung) liegt.
  • Die Beitragsgrenze wird stufenweise reduziert, wenn das MAGI diese Schwellen überschreitet.
  • Ab einem MAGI von 165.000 US-Dollar (Alleinstehende) bzw. 246.000 US-Dollar (gemeinsam veranlagte Ehepaare) entfällt die Berechtigung vollständig.

Die MAGI-Berechnung beginnt mit dem bereinigten Bruttoeinkommen aus der Steuererklärung, zu dem bestimmte Abzüge – etwa für IRA-Beiträge oder Zinsen auf Studiendarlehen – wieder hinzugerechnet werden. Gleichzeitig werden Einkünfte aus Roth-Umwandlungen und Übertragungen von Altersvorsorgeplänen abgezogen.

Traditionelle IRA: Abzugsfähigkeit hängt von mehreren Faktoren ab

Grundsätzlich kann jeder mit Erwerbseinkommen Beiträge zu einer traditionellen IRA leisten. Ob diese Beiträge jedoch steuerlich absetzbar sind, hängt vom MAGI und davon ab, ob der Anleger an einem betrieblichen Altersvorsorgeplan teilnimmt. Dazu zählen etwa 401(k)-Beiträge, Arbeitgeberzuschüsse, Gewinnbeteiligungen oder andere Arbeitgeberleistungen. Bei Teilnahme an einem solchen Plan wird der mögliche Steuerabzug für traditionelle IRA-Beiträge je nach Familienstand und MAGI stufenweise reduziert.

Experten raten dennoch, nicht allein den möglichen Steuerabzug im laufenden Jahr als Entscheidungsgrundlage zu nehmen. Wichtig seien auch die persönlichen Anlageziele, die aktuellen und künftigen Einkommensteuerklassen sowie eine steuerliche Diversifizierung über verschiedene Kontentypen hinweg. „Überstürzen Sie die Einzahlung nicht nur wegen der Frist", sagte der zertifizierte Finanzplaner Joon Um, geschäftsführender Inhaber der Finanzfirma Secure Tax and Accounting in Hayward, Kalifornien. „Stellen Sie sicher, dass es tatsächlich zu Ihrer Situation passt."

Ira EinzahlungRoth Ira 2025Magi BerechnungIra BeitragsobergrenzeUs AltersvorsorgeSteuerfrist 15 AprilTraditionelle Ira

Meistgelesene News

  1. Galeria-Insolvenz: Schicksal von 12.000 Jobs hängt an BA-Entscheidung
  2. Gaming und Wetten: Krypto-Klage, GTA 6 und Aktivisten-Investor im Fokus
  3. Take-Two-Aktie vor GTA-6-Release: Chance oder Risikofalle?
  4. Rheinmetall-Aktie legt 3 Prozent zu – Morgan Stanley beflügelt Rüstungssektor
  5. Nvidia, Datadog und Goldminen glänzen auf IBD-Bestenlisten

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation:
Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London; SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung:
Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze.

Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen:
Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter.

In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten:
Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Stock Market Media Ltd. und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten:
Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde:
Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.