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Hertz-Mietwagen: Riss in Windschutzscheibe – wer zahlt die Rechnung?

Ein Mietwagenrückgabe-Erlebnis zeigt, wie teuer ein kleiner Steinschlag werden kann – besonders bei hoher Selbstbeteiligung.

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Hertz-Mietwagen: Riss in Windschutzscheibe – wer zahlt die Rechnung?

Ein Mietwagenfahrer in Maryland erlebte bei der Rückgabe seines Hertz-Fahrzeugs eine unangenehme Überraschung: Ein Steinschlag hatte sich zu einem rund 20 Zentimeter langen Riss in der Windschutzscheibe ausgeweitet. Der Fahrer hatte den Schaden weder bemerkt noch gehört – weder das Aufprallen eines Steins noch irgendwelche Anzeichen während der Fahrt.

Bei der Rückgabe des Fahrzeugs meldete der Mieter den Schaden pflichtbewusst an den Hertz-Mitarbeiter. Seitdem hat er jedoch keine Rückmeldung vom Unternehmen erhalten. Für viele Mietwagennutzer ist genau diese Situation ein Albtraum: Man ist sich keiner Schuld bewusst, hat den Schaden aber dennoch gemeldet – und wartet nun auf mögliche Konsequenzen.

Hohe Selbstbeteiligung macht eigene Versicherung unattraktiv

Besonders heikel ist die finanzielle Lage des Betroffenen: Seine private Kfz-Versicherung sieht eine Selbstbeteiligung von 2.000 US-Dollar vor. Das bedeutet, dass er im Schadensfall diesen Betrag zunächst selbst tragen müsste, bevor die Versicherung einspringt. Für einen einzelnen Steinschlag und einen Windschutzscheibenriss ist das eine unverhältnismäßig hohe Summe – weshalb der Mieter eine Abwicklung über seine eigene Versicherung ausschließt.

Der Riss ist mit einer Länge von etwa acht Zoll – umgerechnet rund 20 Zentimetern – deutlich sichtbar und nicht zu übersehen. Solche Schäden gelten bei Mietwagenunternehmen in der Regel als meldepflichtig und können zu Schadensersatzforderungen führen.

Was Mietwagennutzer in solchen Situationen wissen sollten

Für deutsche Urlauber und Geschäftsreisende, die im Ausland – insbesondere in den USA – Mietwagen nutzen, ist dieser Fall ein wichtiges Warnsignal. In den Vereinigten Staaten verlangen Mietwagenunternehmen wie Hertz häufig eine sogenannte Collision Damage Waiver (CDW), also eine Haftungsfreistellung, die gegen Aufpreis abgeschlossen werden kann. Wer diese nicht bucht und keinen ausreichenden Versicherungsschutz hat, riskiert im Schadensfall erhebliche Kosten.

Grundsätzlich gilt: Wer einen Mietwagen übernimmt, sollte das Fahrzeug vor Fahrtantritt gründlich auf bestehende Schäden prüfen und diese dokumentieren – am besten mit Fotos und einer schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter. Nur so lässt sich im Nachhinein nachweisen, welche Schäden bereits vor der Anmietung vorhanden waren.

  • Fahrzeug bei Übernahme vollständig auf Schäden prüfen
  • Vorhandene Schäden fotografisch dokumentieren
  • Schriftliche Bestätigung vom Vermieter einholen
  • Versicherungsschutz und Selbstbeteiligung vor der Reise klären
  • Zusätzliche Haftungsfreistellung (CDW) bei Bedarf abschließen

Der vorliegende Fall zeigt, dass selbst ehrliches Verhalten – die freiwillige Meldung des Schadens bei Rückgabe – keine Garantie für eine unkomplizierte Abwicklung ist. Ob und in welcher Höhe Hertz den Mieter zur Kasse bitten wird, ist zum Zeitpunkt der Berichterstattung noch offen. Der Betroffene wartet weiterhin auf eine Rückmeldung des Unternehmens.

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