ANZEIGE

Guggenheim Securities kürt Abivax zum Top-Pick im Biotech-Sektor

Guggenheim Securities hebt ABIVAX als beste Investitionsidee im Biotechnologie-Sektor hervor.

•• 4 Min
Guggenheim Securities kürt Abivax zum Top-Pick im Biotech-Sektor

Die US-Investmentbank Guggenheim Securities hat ihre beste Investitionsidee im Biotechnologie-Sektor benannt und ABIVAX SOCIÉTÉ ANONYME (ABVX) als Top-Pick des Unternehmens auserkoren. Ausschlaggebend für die positive Einschätzung sind die kürzlich veröffentlichten Ergebnisse für das erste Halbjahr 2026 sowie mehrere bemerkenswerte Geschäftsinformationen, die das Unternehmen bereitgestellt hat.

Guggenheim hält an ihrer Kauf-Empfehlung für die Aktie fest und setzt ein Kursziel von 175 US-Dollar. Die Analysten sehen in dem französischen Biotechnologieunternehmen derzeit die vielversprechendste Anlagechance in der gesamten Branche. ABIVAX hatte seine Halbjahreszahlen vorgelegt und dabei auch strategische Weichenstellungen für die kommenden Jahre bekannt gegeben.

Die Details

ABIVAX beendete das erste Halbjahr 2026 mit einem pro-forma Cash-Bestand von 1,2 Milliarden Euro bis Anfang Juli. Basierend auf den aktuellen operativen Annahmen bietet diese Liquiditätsausstattung eine Finanzierungsdeckung bis ins vierte Quartal 2029. Das Unternehmen ist damit für die kommenden Jahre solide finanziert, ohne kurzfristig auf neue Kapitalmaßnahmen angewiesen zu sein.

Ein zentraler Punkt der positiven Guggenheim-Einschätzung sind die regulatorischen Fortschritte. Die vorläufigen Interaktionen des Unternehmens mit den Aufsichtsbehörden im Vorfeld der NDA-Einreichung (New Drug Application) waren insgesamt positiv. Die Gespräche konzentrierten sich auf die Abstimmung bezüglich Inhalt und Zeitpunkt der Einreichung. Es gab keine Diskussionen über Sicherheit oder Wirksamkeit von Obefazimod, dem Hauptwirkstoff des Unternehmens zur Behandlung von Colitis ulcerosa.

Das Unternehmen verfügt derzeit nicht über eine Durchbruchsklassifizierung (Breakthrough Designation) und hat keine Absicht geäußert, einen Priority-Review-Voucher zu erwerben. Dies deutet auf einen standardisierten Zulassungsprozess hin, ohne beschleunigte Verfahren.

Für die Weiterentwicklung der Produktpipeline erwartet ABIVAX, bis Ende 2026 einen Kombinationskandidaten auszuwählen. Der Beginn eines klinischen Programms ist bis Ende 2027 oder Anfang 2028 geplant. Präklinische Studien zu Kombinationen von Obefazimod mit α4β7-, IL-23-, PDE4- und AhR-Agents laufen derzeit. Das Management gab an, dass es bevorzugt, oral verabreichtes α4β7 aufgrund seines robusten Sicherheitsprofils als Kombinationsauswahl zu priorisieren. Die endgültige Auswahl wird jedoch datenabhängig sein.

ABIVAX erwartet zudem eine starke Präsenz auf der UEGW (United European Gastroenterology Week) in Barcelona, Spanien. Das Unternehmen wird dort mit mehreren mündlichen Vorträgen vertreten sein, die Subgruppenanalysen aus der 44-wöchigen Maintenance-Readout sowie langfristige Sicherheits- und Wirksamkeitsdaten über fünf bis sieben Jahre aus der laufenden Phase-IIb-Studie präsentieren. In diesem Jahr hat das Unternehmen keine „Late Breaker“-Präsentationen auf der UEGW eingereicht.

Hintergrund: Was bisher geschah

Bereits am 2. Juli 2026 berichtete aktien.news, dass die Abivax-Aktie auf ein Allzeithoch gestiegen war, nachdem das Unternehmen eine erfolgreiche Kapitalerhöhung durchgeführt hatte. Damals stiegen die in Paris notierten Papiere um fünf Prozent auf 123,40 Euro, was einem Marktwert von rund zehn Milliarden Euro entsprach.

Am 20. Januar 2026 hatte der Abivax-CEO zudem Übernahmegespräche mit dem US-Pharmakonzern Eli Lilly dementiert. Die Aktie hatte zuvor von Juli bis Dezember 2025 einen Kursanstieg von mehr als 2.000 Prozent erlebt und am 26. Dezember einen Höchststand von 145 Euro pro Aktie erreicht. Nach einem Dementi der französischen Regierung zu Übernahmegerüchten fiel der Kurs jedoch auf 101 Euro zurück. Der massive Kursanstieg ließ sich primär durch die vielversprechenden Ergebnisse der Spätphasenstudien für Obefazimod erklären.

Was das für Anleger bedeutet

Für deutsche Privatanleger ist die erneute Bestätigung durch Guggenheim Securities ein starkes Signal. Die Investmentbank hat mit dem Kursziel von 175 US-Dollar einen klaren Erwartungshorizont gesetzt. Die solide Liquiditätsausstattung von 1,2 Milliarden Euro, die bis ins vierte Quartal 2029 reicht, reduziert das Verwässerungsrisiko durch mögliche Kapitalerhöhungen erheblich.

Die positiven regulatorischen Vorgespräche ohne Diskussionen über Sicherheit oder Wirksamkeit von Obefazimod sind als günstiges Zeichen zu werten. Allerdings fehlt dem Unternehmen derzeit eine Durchbruchsklassifizierung, was auf einen längeren Zulassungsprozess hindeuten könnte. Anleger sollten beachten, dass es sich um eine Kauf-Empfehlung eines einzelnen Analysehauses handelt und keine Anlageberatung darstellt.

Ausblick

ABIVAX erwartet, bis Ende 2026 einen Kombinationskandidaten auszuwählen. Der Beginn eines klinischen Programms ist bis Ende 2027 oder Anfang 2028 geplant. Das Unternehmen wird auf der UEGW in Barcelona mit mehreren Präsentationen vertreten sein. Laut den Projektionen des Unternehmens könnte Obefazimod etwa 20 Prozent des Marktpotenzials im US-Markt für Colitis ulcerosa erschließen, der voraussichtlich bis 2032 auf 15 Milliarden US-Dollar wachsen wird. Das Modell von Guggenheim schätzt derzeit die kombinierten globalen Peak-Sales für Obefazimod bei Colitis ulcerosa und Morbus Crohn auf etwa fünf Milliarden US-Dollar.

Kurz erklärt

  • Obefazimod: Ein Wirkstoff des französischen Biotech-Unternehmens Abivax zur Behandlung von entzündlichen Darmerkrankungen wie Colitis ulcerosa.
  • NDA-Einreichung: Der Antrag auf Zulassung eines neuen Medikaments bei der US-Arzneimittelbehörde FDA, der umfangreiche klinische Daten erfordert.
  • Breakthrough Designation: Ein beschleunigtes Zulassungsverfahren der FDA für Medikamente, die eine deutliche Verbesserung gegenüber bestehenden Therapien versprechen.
ABIVAXGuggenheim SecuritiesTop-Pick BiotechObefazimodColitis UlcerosaKursziel 175 DollarBiotechnologie-Aktie

Meistgelesene News

  1. Galeria-Insolvenz: Schicksal von 12.000 Jobs hängt an BA-Entscheidung
  2. Gaming und Wetten: Krypto-Klage, GTA 6 und Aktivisten-Investor im Fokus
  3. SpaceX-Aktie: Könnte eine Investition von 5.000 Dollar Millionär machen?
  4. Take-Two-Aktie vor GTA-6-Release: Chance oder Risikofalle?
  5. Rheinmetall-Aktie legt 3 Prozent zu – Morgan Stanley beflügelt Rüstungssektor

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation:
Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London; SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung:
Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze.

Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen:
Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter.

In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten:
Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Stock Market Media Ltd. und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten:
Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde:
Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.