ANZEIGE

Grant-Thornton-Chef verteidigt Private-Equity-Beteiligung gegen Kritik

Malcolm Gomersall sieht in der Cinven-Beteiligung eine Stärkung der Prüfqualität.

• 4 Min
Grant-Thornton-Chef verteidigt Private-Equity-Beteiligung gegen Kritik

Der Chief Executive von Grant Thornton, Malcolm Gomersall, hat sich gegen Kritiker des Private-Equity-Besitzes gewehrt, die warnen, dass der Druck auf finanzielle Renditen zu nachlässigen Wirtschaftsprüfungen führen könnte. Er argumentierte stattdessen, dass die Beteiligung den Fokus auf Qualität verschärft habe.

Die Mehrheitsbeteiligung der europäischen Buyout-Gruppe Cinven am sechstgrößten britischen Wirtschaftsprüferunternehmen im Jahr 2024 habe die Aufsicht verschärft und die Notwendigkeit erhöht, den Wert des Unternehmens für zukünftige Käufer zu bewahren, so Gomersall. „Irgendwann wird [Cinven] aussteigen, und dann werden wir eine andere Eigentümerstruktur haben. Das beinhaltet einen Verkauf. Man kann etwas nicht verkaufen, das einen schlechten Ruf wegen mangelnder Qualität hat, denn niemand wird es kaufen wollen“, sagte er gegenüber der Financial Times.

Grant Thornton werde ein Unternehmen, in das Cinven investiert habe, nicht prüfen und sich aus allen „Grauzonen“ zurückziehen, so Gomersall weiter. Er räumte ein, dass komplexe Eigentumsstrukturen Unsicherheit darüber schaffen könnten, wie weit die Unabhängigkeitsbeschränkungen reichen. „Können wir etwas prüfen, in das Cinven investiert hat? Das würden wir nicht tun“, stellte er klar.

Wachsender Private-Equity-Einfluss in der Wirtschaftsprüfung

Der Zustrom von Private-Equity-Geldern in die Wirtschaftsprüfung hat Bedenken ausgelöst, ob die externe Kontrolle durch traditionell gewinnorientierte Buyout-Häuser die Unabhängigkeit der Wirtschaftsprüfer bedrohen könnte. Dies gilt insbesondere, wenn Firmen Unternehmen prüfen, die von denselben Buyout-Gruppen beeinflusst werden.

Gomersalls Kommentare fallen in eine Zeit, in der eine Welle von Transaktionen die Aufmerksamkeit von Aufsichtsbehörden, Branchenverbänden und Akademikern auf sich gezogen hat. Diese haben gewarnt, dass Private-Equity-Besitz eine eher kurzfristige Kultur fördern und dabei die Qualität der Wirtschaftsprüfung aus den Augen verlieren könnte.

Laut einem Bericht des International Federation of Accountants (IFAC) aus diesem Jahr haben weltweit mehr als 1.000 Wirtschaftsprüfungspraxen im vergangenen Jahrzehnt Private-Equity-Investitionen erhalten, wobei sich dieser Trend seit 2022 beschleunigt hat. Cinvens 60-Prozent-Anteil an Grant Thornton wertete das Unternehmen auf etwa 1,5 Milliarden Pfund, was die größte Private-Equity-Investition in einem britischen Wirtschaftsprüferunternehmen darstellte. Dies half, eine Welle großer Deals im gesamten britischen Sektor anzukurbeln, die bereits die USA erfasst hatte.

Grauzonen und regulatorische Herausforderungen

Die britischen Vorschriften sind darauf ausgelegt, Interessenkonflikte zu verhindern und die Unabhängigkeit der Wirtschaftsprüfer zu schützen. Zunehmend komplexe Private-Equity-Strukturen können jedoch Grauzonen hinterlassen, was ihre Anwendung betrifft. In einem Fall sagte Gomersall, sein Unternehmen habe den Rechnungslegungsregulator, den Financial Reporting Council (FRC), konsultiert, ob man einen Kunden übernehmen solle. Der Regulator stimmte zu, dass dies eine „Grauzone“ der Unabhängigkeit sei, und Grant Thornton entschied sich dagegen, fortzufahren.

Die Sensibilität ist bei Grant Thornton besonders hoch, da das Unternehmen Jahre damit verbracht hat, sich von einer Reihe hochkarätiger Prüfungsversagen zu erholen. Das Unternehmen prüfte Patisserie Valerie, bevor die Café-Kette nach der Entdeckung von Buchhaltungsunregelmäßigkeiten zusammenbrach – eines der folgenschwersten Versagen des vorherigen Jahrzehnts. Später wurde das Unternehmen vom FRC mit Millionenstrafen für Mängel bei mehreren wichtigen Prüfungen belegt.

Für Gomersall gehört diese Periode einer früheren Ausprägung des Unternehmens an. „Ich glaube, wir haben die Seite umgeblättert“, sagte er.

Vom „Project Acorn“ zu ehrgeizigen Wachstumszielen

Nur wenige Monate nach Beginn von Gomersalls Amtszeit sah er, wie das US-Tochterunternehmen von Grant Thornton seine eigene Private-Equity-Transaktion verfolgte, und begann, „die Hypothese zu testen“, dass eine Kapitalinjektion helfen würde, Veränderungen voranzutreiben. Dazu wurden Rothschild-Banker hinzugezogen und die Arbeit, Codename „Project Acorn“, mehrere Monate lang geheim gehalten.

Die Entscheidung benötigte eine Zustimmung von 75 Prozent. Am Abstimmungstag stand Gomersall mit allen britischen Partnern zusammen, um zuzusehen, wie ein Ticker im Stil einer TV-Show stieg. Als er bei 100 Prozent stehen blieb, brach er in Tränen aus. „Dies ist wie ein bedeutender Punkt in der Geschichte unseres Unternehmens“, erinnerte er sich. „Ich denke, so fühlte es sich für uns alle an.“

Das Unternehmen hat nun ehrgeizige Ziele festgelegt. Gomersall strebt bis Ende nächsten Jahres jährliche Umsätze von 1 Milliarde Pfund an. Die Umsätze der letzten zwölf Monate bis Juni lagen bei über 800 Millionen Pfund, verglichen mit 787 Millionen Pfund im Jahr bis Dezember. Er erwartet, dass sie das Ziel übertreffen werden, bis Ende 2027 160 neue Partner einzustellen.

KI als Chance statt Bedrohung

Statt einer Reduzierung von Einstiegsjobs aufgrund von Künstlicher Intelligenz erhöhe Grant Thornton seine Einstellung von Absolventen, sagte Gomersall und argumentierte, dass KI „eine massive Chance“ schaffe. Einige Kunden wollten jedoch nicht, dass KI in ihren Prüfungs- und Beratungsprojekten eingesetzt werde, fügte er hinzu. „Jeder befindet sich auf einem anderen Komfortniveau in Bezug darauf“, so der CEO.

Das Wachstum von Grant Thornton wird in der Branche genau beobachtet, da es den ersten großen Test dafür darstellt, ob Private Equity ein großes britisches Wirtschaftsprüferunternehmen ankurbeln kann. Eine Person, die mit Grant Thornton vertraut ist, sagte, dies würde es für zukünftige Käufer attraktiver machen. Gleichzeitig hat das Unternehmen seine Bewertung der Prüfqualität beim Regulator schrittweise verbessert.

Grant ThorntonPrivate EquityCinvenWirtschaftsprüfungMalcolm GomersallFinancial Reporting CouncilPrüfqualität

Meistgelesene News

  1. Galeria-Insolvenz: Schicksal von 12.000 Jobs hängt an BA-Entscheidung
  2. Börsenkorrektur kommt unweigerlich: So bereiten sich Anleger richtig vor
  3. Gaming und Wetten: Krypto-Klage, GTA 6 und Aktivisten-Investor im Fokus
  4. Pieper sieht veränderte Marktstruktur als Treiber heftiger Kursausschläge
  5. Rheinmetall-Aktie legt 3 Prozent zu – Morgan Stanley beflügelt Rüstungssektor

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation:
Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London; SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung:
Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze.

Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen:
Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter.

In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten:
Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Stock Market Media Ltd. und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten:
Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde:
Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.