ANZEIGE

Google und Intel vertiefen Partnerschaft bei KI-Chips und Rechenzentren

Google setzt künftig mehrere Generationen von Intels Xeon-6-CPUs für KI-Trainings- und Inferenz-Workloads in seinen Rechenzentren ein.

•• 3 Min
Google und Intel vertiefen Partnerschaft bei KI-Chips und Rechenzentren

Google hat sich verpflichtet, mehrere Generationen von Intel-Prozessoren in seinen KI-Rechenzentren einzusetzen und damit eine langjährige Partnerschaft deutlich auszubauen. Der Internetkonzern greift bereits seit fast drei Jahrzehnten auf Intel-CPUs für seine Serverinfrastruktur zurück. Nun kommen Intels neueste Xeon-6-Prozessoren gezielt für KI-Trainings- und Inferenz-Workloads zum Einsatz.

Finanzielle Details oder einen konkreten Zeitplan für die Vereinbarung nannten beide Unternehmen nicht. Der Deal könnte Intel jedoch eine deutlich stärkere Position in einem KI-Markt verschaffen, der bisher klar von Nvidia dominiert wird. Für Intel, das seit Jahren darum kämpft, mit neuen Technologietrends Schritt zu halten, ist die Partnerschaft ein wichtiges Signal an den Markt.

CPUs rücken in den Fokus des KI-Wettlaufs

Der Zeitpunkt der Vereinbarung ist strategisch bedeutsam: Experten sehen die CPU als zunehmend kritische Komponente in der nächsten Phase des KI-Wettlaufs. Dion Harris, Leiter der KI-Infrastruktur bei Nvidia, erklärte gegenüber CNBC im März, dass CPUs zum „Flaschenhals" werden, da agentische Workloads den Rechenbedarf über die bisher dominierenden Grafikprozessoren (GPUs) hinaus erhöhen. Damit gewinnt Intels Kernkompetenz – die CPU-Fertigung – wieder an strategischer Relevanz.

Intel fertigt den neuesten Xeon-Prozessor mit seiner fortschrittlichsten 18A-Technologie in seinem Chipwerk in Arizona, das im vergangenen Jahr eröffnet wurde. Trotz milliardenschwerer Investitionen in das Foundry-Geschäft bleiben Intels eigene Prozessoren der größte Kunde der neuen Fabrik. Das Werk steht sinnbildlich für Intels Ambitionen, sich als führender US-amerikanischer Chiphersteller zu positionieren.

Intel im Aufwind: Investitionen und neue Partnerschaften

Der Chiphersteller erlebt derzeit eine bemerkenswerte Aufholjagd. Im August verkaufte Intel eine Beteiligung von 10 % an die US-Regierung, wobei die Trump-Administration die Fähigkeit des Unternehmens hervorhob, fortschrittliche Chips auf US-Boden zu produzieren. Im darauffolgenden Monat gab Nvidia bekannt, eine Beteiligung in Höhe von 5 Milliarden US-Dollar an Intel erwerben zu wollen. Die Intel-Aktie hat sich im vergangenen Jahr infolge dieser Investitionen fast verdreifacht.

Zusätzlich postete Intel-Chef Tan Anfang dieser Woche auf LinkedIn, dass Elon Musk Intel damit beauftragt hat, kundenspezifische Chips für SpaceX, xAI und Tesla im Rahmen des sogenannten Terafab-Projekts in Texas zu entwerfen, zu fertigen und zu verpacken. Auch hier wurden keine finanziellen Details oder ein Zeitplan bekannt gegeben.

Gemeinsame Arbeit an der Infrastructure Processing Unit

Im Rahmen der Ankündigung bekräftigten Google und Intel zudem ihre Zusammenarbeit an einem weiteren Chiptyp: der Infrastructure Processing Unit (IPU), an der beide Unternehmen bereits seit 2022 gemeinsam arbeiten. Laut Intel dient dieser programmierbare Beschleuniger dazu, „Netzwerk-, Speicher- und Sicherheitsfunktionen von den Host-CPUs auszulagern".

Google erklärte gegenüber CNBC, dass die IPU ein neuartiger Chip war, als die Unternehmen vor vier Jahren erstmals daran arbeiteten. Er soll Kunden helfen, die Haupt-CPU in einem herkömmlichen Rechenzentrum besser zu nutzen, indem er sogenannte „Overhead"-Aufgaben übernimmt – darunter die Steuerung des Netzwerkverkehrs, die Speicherverwaltung, die Datenverschlüsselung und das Ausführen von Virtualisierungssoftware.

Parallel dazu entwickelt Google seit über einem Jahrzehnt seinen eigenen maßgeschneiderten KI-Beschleuniger, die Tensor Processing Unit (TPU). Seit 2024 stellt Google zudem seine eigene CPU namens Axion her – allerdings auf Basis eines Arm-Designs und nicht der von Intel favorisierten x86-Architektur. Die Partnerschaft mit Intel zeigt dennoch, dass Google auf eine breite Chip-Strategie setzt, anstatt ausschließlich auf eigene Entwicklungen zu vertrauen.

Google Intel PartnerschaftIntel Xeon-6 KiKi-Chips RechenzentrumIntel Cpu Künstliche IntelligenzInfrastructure Processing Unit IpuIntel AktieKi-Infrastruktur

Meistgelesene News

  1. Galeria-Insolvenz: Schicksal von 12.000 Jobs hängt an BA-Entscheidung
  2. Gaming und Wetten: Krypto-Klage, GTA 6 und Aktivisten-Investor im Fokus
  3. Börsenkorrektur kommt unweigerlich: So bereiten sich Anleger richtig vor
  4. Take-Two-Aktie vor GTA-6-Release: Chance oder Risikofalle?
  5. Rheinmetall-Aktie legt 3 Prozent zu – Morgan Stanley beflügelt Rüstungssektor

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation:
Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London; SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung:
Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze.

Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen:
Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter.

In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten:
Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Stock Market Media Ltd. und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten:
Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde:
Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.