ANZEIGE

Goldman Sachs: John Waldron soll David Solomon als CEO ablösen

Der Verwaltungsrat diskutiert einem Bericht zufolge die Ablösung von CEO David Solomon durch COO John Waldron bis 2028.

•• 5 Min
Goldman Sachs: John Waldron soll David Solomon als CEO ablösen

Bei Goldman Sachs zeichnet sich ein Führungswechsel an der Konzernspitze ab. Der Verwaltungsrat der US-Investmentbank hat interne Pläne erörtert, wonach CEO David Solomon sein Amt niederlegen und durch den Chief Operating Officer (COO) und Präsidenten der Bank, John Waldron, ersetzt werden soll. Das berichtet die US-Wirtschaftszeitung Wall Street Journal unter Berufung auf Personen, die mit der Angelegenheit vertraut sind.

Nach dieser Darstellung könnte der Übergang bereits Ende 2027 oder im Laufe des Jahres 2028 vollzogen werden. Damit würde die Ära von David Solomon enden, der Goldman Sachs fast ein Jahrzehnt lang geführt hat. Die Gespräche über die Nachfolge sind dem Bericht zufolge noch nicht abgeschlossen und bedürfen noch der formellen Zustimmung des Verwaltungsrats.

Ein Sprecher von Goldman Sachs, Tony Fratto, betonte auf Anfrage, dass der Verwaltungsrat regelmäßig Nachfolgeplanungen diskutiere. Es gebe derzeit jedoch keinen endgültigen Zeitplan. Die Zeitplanung gilt laut den Quellen als flexibel und kann sich noch ändern.

Die Details

Im Rahmen des diskutierten Szenarios ist vorgesehen, dass Solomon nach seinem Rücktritt als CEO für ein bis zwei Jahre als Executive Chairman im Verwaltungsrat der Bank verbleibt. Diese Konstruktion würde einen geordneten Übergang ermöglichen und dem scheidenden Konzernchef eine Übergangsrolle im Aufsichtsgremium sichern. Die Pläne bedürfen allerdings noch der formellen Zustimmung des Gremiums, die in den kommenden Monaten erfolgen könnte.

Parallel zu den Nachfolgeüberlegungen kommt es offenbar bereits zu personellen Verschiebungen an der Spitze. Wie informierte Kreise berichten, hat das Unternehmen im vergangenen Jahr sukzessive Aufgaben, die traditionell mit der Rolle des COO verbunden sind, auf den Finanzvorstand (CFO) Denis Coleman übertragen. Damit wird die COO-Position faktisch entlastet, während Waldron für die Nachfolge an der Spitze vorbereitet wird. Diese Umverteilung gilt als wichtiges Indiz dafür, dass die Bank den Wechsel intern bereits konkret vorbereitet.

Sollte Waldron wie erwartet aufsteigen, wäre dies ein Wechsel an der Spitze einer Bank, die sich nach Einschätzung der Zeitung zuletzt stabilisiert hat. Nach einer turbulenten Phase vor einigen Jahren konnte sich Goldman Sachs durch eine verstärkte Konzentration auf ihr Kerngeschäft an der Wall Street erholen. Das trieb den Aktienkurs in die Nähe von Rekordhöhen.

Für den Verwaltungsrat geht es bei der Entscheidung nicht nur um eine Personalie, sondern um die strategische Ausrichtung des Instituts. Der Zeitpunkt der formellen Abstimmung und die endgültige Ausgestaltung der Übergangsrolle Solomons gelten daher als die entscheidenden offenen Punkte.

Hintergrund: Was bisher geschah

Die Personalie an der Goldman-Sachs-Spitze wird seit Monaten intensiv beobachtet. Bereits am 22.01.2026 berichtete aktien.news über bedeutende Veränderungen in der Führungsstruktur des globalen Kreditgeschäfts der Bank. Damals hieß es, dass Goldman Sachs eine neue Schlüsselposition schaffe und wichtige Führungsrollen neu besetze. Christina Minnis, seit 2008 Partnerin bei Goldman Sachs, wurde zur globalen Leiterin der Alternatives Origination Group ernannt und behielt zugleich ihre bisherigen Verantwortungsbereiche als globale Leiterin für Kredit- und Asset-Finanzierung sowie als globale Leiterin für Akquisitionsfinanzierung.

Auch die Vergütung des Konzernchefs war zuletzt ein Thema. Am 24.01.2026 berichtete aktien.news, dass Solomon für das Geschäftsjahr 2025 eine deutliche Gehaltserhöhung erhalten habe. Seine Gesamtvergütung stieg um 20,5 Prozent auf 47 Millionen Dollar. Sie setzte sich aus einem festen Grundgehalt von 2 Millionen Dollar und einer variablen Vergütung von 45 Millionen Dollar zusammen. Damit zählte der 64-Jährige zu den bestbezahlten Führungskräften an der Wall Street.

Am 28.01.2026 folgte ein weiterer Bericht von aktien.news, wonach Goldman Sachs die Gesamtvergütung von CEO David Solomon für das Jahr 2025 um 20,5 Prozent auf 47 Millionen Dollar erhöht habe. Solomon erhielt damit mehr als sein Konkurrent Jamie Dimon von JPMorgan Chase, dessen Vergütungspaket bei 43 Millionen Dollar lag. Ein am 26.01.2026 veröffentlichter Bericht von aktien.news nannte dieselben Zahlen und verwies darauf, dass die deutliche Erhöhung das erfolgreiche Geschäftsjahr der Bank widerspiegele. Goldman Sachs hatte im vierten Quartal die Gewinnerwartungen der Analysten übertroffen, angetrieben durch ein starkes Investment Banking und Handelsgeschäft.

Was das für Anleger bedeutet

Für Aktionäre ist die Personalie vor allem unter dem Gesichtspunkt der Kontinuität relevant. Goldman Sachs hat sich zuletzt durch eine stärkere Fokussierung auf das Kerngeschäft an der Wall Street stabilisiert, was sich auch im Aktienkurs widerspiegelte und die Bank in die Nähe von Rekordhöhen brachte. Ein geordneter Übergang an der Spitze könnte diesen Kurs grundsätzlich fortschreiben, während ein unklarer oder konfliktreicher Wechsel Unsicherheit erzeugen würde.

Die Tatsache, dass COO-Aufgaben bereits auf CFO Denis Coleman verlagert wurden, deutet auf eine strukturierte Vorbereitung des Führungswechsels hin. Beobachter dürften deshalb sowohl die formelle Entscheidung des Verwaltungsrats als auch die künftige Aufgabenverteilung zwischen Waldron und Coleman genau verfolgen. Für deutsche Privatanleger, die in US-Finanzwerte investiert sind oder ein Investment erwägen, ist die Nachfolgefrage ein wesentlicher Faktor bei der Einschätzung der künftigen Strategie des Instituts.

Wichtig ist dabei die Einordnung: Aus dem diskutierten Szenario folgt keine unmittelbare Kauf- oder Verkaufsempfehlung. Die Pläne sind noch nicht beschlossen, und ein endgültiger Zeitplan existiert laut Unternehmensangaben derzeit nicht. Anleger sollten die weitere Berichterstattung aufmerksam verfolgen, statt auf Basis unbestätigter Zeitpläne zu handeln.

Ausblick

Die formelle Zustimmung des Verwaltungsrats zu den Nachfolgeplänen könnte dem Bericht zufolge in den kommenden Monaten erfolgen. Als möglicher Zeitpunkt für den eigentlichen Wechsel an der Konzernspitze gelten das Ende des Jahres 2027 oder das Jahr 2028. Die Zeitplanung ist laut den Quellen jedoch flexibel und kann sich noch ändern.

Ein Goldman-Sachs-Sprecher verwies darauf, dass der Verwaltungsrat Nachfolgeplanungen regelmäßig diskutiere und es derzeit keinen endgültigen Zeitplan gebe. Offen bleibt damit auch, wann genau Solomon in die Rolle des Executive Chairman wechseln und wie lange er diese Position ausfüllen würde.

Kurz erklärt

  • Executive Chairman: Ein Verwaltungsratsvorsitzender, der aus dem operativen Management kommt und nach dem Rücktritt als CEO eine Übergangsrolle im Aufsichtsgremium übernimmt.
  • Chief Operating Officer (COO): Das für das laufende Tagesgeschäft und die interne Steuerung zuständige Vorstandsmitglied eines Unternehmens.
  • Nachfolgeplanung: Der Prozess, mit dem ein Unternehmen die Besetzung von Führungspositionen langfristig und geordnet vorbereitet.
Goldman SachsDavid SolomonJohn WaldronFührungswechselCeo-NachfolgeExecutive ChairmanInvestmentbankWall Street

Meistgelesene News

  1. Galeria-Insolvenz: Schicksal von 12.000 Jobs hängt an BA-Entscheidung
  2. Gaming und Wetten: Krypto-Klage, GTA 6 und Aktivisten-Investor im Fokus
  3. Take-Two-Aktie vor GTA-6-Release: Chance oder Risikofalle?
  4. Rheinmetall-Aktie legt 3 Prozent zu – Morgan Stanley beflügelt Rüstungssektor
  5. Nvidia, Datadog und Goldminen glänzen auf IBD-Bestenlisten

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation:
Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London; SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung:
Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze.

Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen:
Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter.

In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten:
Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Stock Market Media Ltd. und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten:
Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde:
Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.