ANZEIGE

Glencore legt den 14. Oktober für den Börsengang in Australien fest

Der Schweizer Rohstoffkonzern Glencore will am 14. Oktober an der ASX den Handel aufnehmen und sich den australischen Kapitalmarkt erschließen.

•• 4 Min
Glencore legt den 14. Oktober für den Börsengang in Australien fest

Glencore (LSE: GLEN) hat den 14. Oktober als Starttermin für den Handel an der Australian Securities Exchange (ASX) ins Auge gefasst. Mit der im August angekündigten sekundären Notierung will sich der Schweizer Bergbaukonzern und Rohstoffhändler den australischen Rentenmarkt im Wert von A$4.4 Billionen (US$3.1 Billionen) erschließen. Das Kapital soll die Ausweitung des Kupfergeschäfts und potenzielle Übernahmen finanzieren.

Die Zweitnotierung ist kein klassischer Börsengang im Sinne einer Kapitalerhöhung, sondern eine zusätzliche Handelslinie für eine bereits börsennotierte Gesellschaft. Glencore ist bislang an der London Stock Exchange gelistet, wo die Aktie unter dem Kürzel GLEN gehandelt wird. Mit dem Schritt nach Australien rückt der Konzern näher an einen der größten und am schnellsten wachsenden Pools institutionellen Kapitals der Welt.

Für deutsche Anleger ist der Vorgang vor allem deshalb relevant, weil er zeigt, wie ein global aufgestellter Rohstoffkonzern seine Finanzierungsbasis verbreitert. Australien ist ein Kernmarkt für Bergbauaktien, und die dortigen Pensionsfonds gelten als besonders gut informiert und kapitalstark.

Die Details

Der Handel an der ASX soll nach derzeitiger Planung am 14. Oktober beginnen. Die Notierung wurde bereits im August angekündigt. Über die genaue Ausgestaltung der Zweitnotierung – etwa das Volumen der eingebrachten Aktien – macht die Quelle keine Angaben.

Im Zentrum steht der Zugang zum australischen Rentenmarkt mit einem Volumen von A$4.4 Billionen, umgerechnet US$3.1 Billionen. Diese Größenordnung verdeutlicht, warum der Schritt für Glencore strategisch bedeutsam ist: Es geht nicht um einen kleinen Zusatzhandelsplatz, sondern um einen der größten Kapitalpools im asiatisch-pazifischen Raum.

Als Verwendungszwecke nennt die Quelle ausdrücklich die Kupferausweitung des Konzerns sowie potenzielle Übernahmen. Beide Felder sind kapitalintensiv und erfordern langfristig verfügbares Kapital. Der Konzern verbindet mit der Notierung also nicht nur eine breitere Aktionärsbasis, sondern auch eine Finanzierungsquelle für sein operatives Wachstum.

Hintergrund: Was bisher geschah

Bereits am 05.08.2026 berichtete aktien.news, dass Glencore eine Zweitnotierung an der ASX plant. Damals wurde der Konzern als 87-Milliarden-Dollar-Bergbaukonzern und Rohstoffhändler beschrieben, der sich Zugang zu einem der weltweit am schnellsten wachsenden Pools an institutionellem Kapital verschaffen will – verbunden mit Ambitionen im Kupferbereich und möglichen M&A-Aktivitäten. CEO Gary Nagle erklärte am Mittwoch, er rechne damit, dass Glencore innerhalb von zwölf Monaten in den australischen Leitindex ASX 200 aufgenommen werden könne. Australische Pensionsfonds verwalteten damals ein Gesamtvermögen von umgerechnet rund 3,1 Billionen US-Dollar (A$4,4 Billionen).

Am 08.08.2026 folgte ein weiterer Bericht von aktien.news. Darin hieß es, Glencore treibe seine Expansionsstrategie voran und strebe bereits für Oktober eine Zweitnotierung an der ASX an. Ziel sei es, den australischen Pensionsfonds-Pool im Wert von umgerechnet rund 3,1 Billionen US-Dollar zu erschließen. CEO Gary Nagle bestätigte die Pläne im Rahmen einer Telefonkonferenz zu den Halbjahresergebnissen. Die Initiative gehe direkt auf Anfragen großer australischer Pensionsfonds zurück, deren Anlagemandate Auslandsallokationen beschränken. „Man hat uns signalisiert, dass bei einer Notierung an der ASX deutlich mehr in Glencore investiert werden könnte", sagte Nagle gegenüber Investoren.

Schon am 27.05.2026 hatte aktien.news über die Haltung des australischen Pensionsfonds AustralianSuper berichtet. Dessen Portfoliomanager Luke Smith sprach sich auf dem Bergbaugipfel des Australian Financial Review in Perth klar für ein mögliches Glencore-Listing an der ASX aus. „Sollten sie sich hier listen lassen, wäre das unserer Meinung nach positiv für Glencore und für die australische Börse", sagte Smith. Er begründete dies mit der besonderen Stärke des australischen Kapitalmarkts im Bergbausektor: „Wir glauben, dass der australische Aktienmarkt der weltweit beste und am besten informierte Markt für Bergbauaktien ist."

Was das für Anleger bedeutet

Für deutsche Privatanleger ändert die Zweitnotierung zunächst nichts an der bestehenden Handelslinie in London. Die Aktie bleibt unter dem Kürzel GLEN an der LSE handelbar. Neu ist, dass Glencore künftig auch über die ASX verfügbar ist – ein für australische Investoren wichtiger Umstand, weil viele Pensionsfonds wegen ihrer Anlagemandate nur in Titel investieren dürfen, die an einer australischen Börse gelistet sind.

Daraus kann mittelfristig zusätzliche Nachfrage nach Glencore-Aktien entstehen. Ob und in welchem Umfang australische Fonds tatsächlich einsteigen, hängt von deren eigenen Anlageentscheidungen ab und ist nicht garantiert. Die Quelle nennt keine konkreten Zusagen oder Beträge.

Interessant ist der genannte Verwendungszweck des Kapitals: Kupferausweitung und mögliche Übernahmen. Beide Punkte deuten auf eine wachstumsorientierte Strategie hin. Anleger sollten jedoch beachten, dass Übernahmen mit Integrations- und Bewertungsrisiken verbunden sein können. Eine Kauf- oder Verkaufsempfehlung lässt sich daraus nicht ableiten.

Ausblick

Der nächste konkrete Termin ist der 14. Oktober, an dem der Handel an der ASX beginnen soll. CEO Gary Nagle hatte zudem erklärt, er rechne damit, dass Glencore innerhalb von zwölf Monaten in den australischen Leitindex ASX 200 aufgenommen werden könne. Eine Aufnahme in den Index würde die Sichtbarkeit der Aktie für indexorientierte Investoren erhöhen.

Ob die Notierung wie geplant verläuft und welche weiteren Schritte folgen, ist offen. Die Quelle macht keine Angaben zu einem möglichen Kapitalvolumen der Zweitnotierung oder zu konkreten Übernahmezielen.

Kurz erklärt

  • Sekundärnotierung: Zusätzliche Börsennotierung einer Aktie, die bereits an einer anderen Börse gehandelt wird.
  • ASX: Die Australian Securities Exchange ist die wichtigste Wertpapierbörse Australiens.
  • Pensionsfonds: Institutionelle Anleger, die das Altersvorsorgevermögen ihrer Mitglieder verwalten.
  • M&A: Abkürzung für Mergers and Acquisitions, also Fusionen und Unternehmensübernahmen.
  • ASX 200: Der Leitindex der australischen Börse mit den größten dort gelisteten Unternehmen.
GlencoreASXZweitnotierungBörsengang AustralienKupferRohstoffaktienPensionsfondsLse: Glen

Meistgelesene News

  1. Galeria-Insolvenz: Schicksal von 12.000 Jobs hängt an BA-Entscheidung
  2. Gaming und Wetten: Krypto-Klage, GTA 6 und Aktivisten-Investor im Fokus
  3. Take-Two-Aktie vor GTA-6-Release: Chance oder Risikofalle?
  4. Rheinmetall-Aktie legt 3 Prozent zu – Morgan Stanley beflügelt Rüstungssektor
  5. Nvidia, Datadog und Goldminen glänzen auf IBD-Bestenlisten

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation:
Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London; SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung:
Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze.

Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen:
Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter.

In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten:
Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Stock Market Media Ltd. und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten:
Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde:
Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.