ANZEIGE

Frankreich und Deutschland streiten über Made in Europe in der EU

Die EU-Industrieminister ringen in Brüssel um die Definition von „Made in Europe“ – mit Folgen für Auto- und Cleantech-Branche.

•• 5 Min
Frankreich und Deutschland streiten über Made in Europe in der EU

Die Industrieminister der Europäischen Union treffen sich heute in Brüssel zu hitzigen Diskussionen über den Industrial Accelerator Act (IAA). Im Zentrum des Streits steht die Frage, was „Made in Europe“ künftig wirklich bedeuten soll. Frankreich und Deutschland vertreten dabei gegensätzliche Positionen, wie Ian Johnston und Barbara Moens berichten.

Hintergrund ist ein grundlegender Kurswechsel der EU: Der IAA sieht vor, europäischen Subventionen und öffentlichen Aufträgen in Sektoren wie Elektrofahrzeugen und Batterien Vorrang einzuräumen. Damit markiert die Union das Ende jahrelanger Freihandelsideologie und entwickelt eine durchsetzungsfähigere Industriepolitik. Die Definition von „Made in Europe“ hat schwerwiegende Folgen für die Automobil- und Cleantech-Branche und wird auch künftige Gesetzgebungsinitiativen beeinflussen.

Umstritten ist vor allem, ob auch Hersteller aus Freihandelspartnern wie dem Vereinigten Königreich, Kanada und Japan einbezogen werden sollen. Eine hochrangige Diplomatin sprach von einem „hohen Maß an Interesse am geografischen Umfang“. Formell befassen sich die Diplomaten erst am 7. Oktober mit dem Thema, doch die heutigen Gespräche sollen den Ministern ermöglichen, den politischen Ton vorzugeben.

Die Details

Der französische Industrieminister Sébastien Martin machte am Dienstag gegenüber Journalisten die französische Haltung deutlich: „Die EU ist die EU27. Das ist der Ausgangspunkt.“ Ein kürzlich der Financial Times vorliegendes deutsches Positionspapier unterstützt dagegen einen „made with EU“-Ansatz. Darin heißt es, Freihandelspartner oder Staaten in einer Zollunion – gemeint ist die Türkei – seien „grundsätzlich als gleichwertig mit ‚Union-Ursprung‘ zu behandeln“.

Deutschland argumentiert, es sei „nicht in unserem wirtschaftlichen Interesse, Märkte gegeneinander abzuschotten“. Einige Mitgliedstaaten befürchten jedoch, dass eine zu weit gefasste Definition von „Europa“ Umgehungsmöglichkeiten eröffnen könnte. Chinesische Unternehmen, die in der Türkei investieren, würden die Ziele des IAA – die Stärkung der europäischen Fertigung – aushöhlen, so Diplomaten.

Spanien bereitet nach Angaben mehrerer Diplomaten einen neuen Vorschlag vor, um den Patt zu überwinden und festzulegen, welche Handelspartner einbezogen werden. Frankreich und Deutschland diskutieren zudem die geplante Abschaltung von Verbrennungsmotoren bis 2035. Frankreich sei bereit, „flexibel“ zu sein, wenn es ein „echtes Made in Europe“ gebe, sagte Martin. Polens stellvertretender Industrieminister Michał Baranowski sagte der FT, er unterstütze einen „ausgewogenen Ansatz“, der „unsere wichtigen Verbindungen zu Handelspartnern anerkennt“.

Neben dem IAA beraten die Minister über den Chips Act 2.0 der Union, der die Halbleiterindustrie Europas stärken und strategische Abhängigkeiten reduzieren soll. Laut einem vorbereitenden Dokument möchte Irland als Vorsitzender der Diskussionen eine politische Richtlinie der Hauptstädte dazu, wie man „die technologische Souveränität, die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit und die internationale Zusammenarbeit bei der Entwicklung seines Halbleiter-Ökosystems am besten ausbalancieren“ kann.

Hintergrund: Was bisher geschah

Bereits am 16.09.2026 berichtete aktien.news, dass das Vereinigte Königreich, Japan und die Türkei Abkommen mit der EU anstreben, um ihre Automobilsektoren in die neuen „Made-in-Europe“-Regeln aufzunehmen. Hintergrund waren wachsende Befürchtungen, dass die neue Industriepolitik des Blocks Arbeitsplätze und Produktion in diesen Ländern schädigen könnte.

Am 17.09.2026 meldete aktien.news, dass der japanische Botschafter bei der EU in einem Gastbeitrag für die Financial Times scharfe Kritik an den IAA-Plänen übte. Er warnte, die EU schlage mit dem IAA denselben Weg ein wie die USA mit dem Inflation Reduction Act – nur noch konsequenter.

Am 18.09.2026 berichtete aktien.news, dass der britische Finanzminister John Healey die EU-Finanzminister am Freitag dazu aufrief, die „Made in Europe“-Industriepolitik so zu gestalten, dass sie Großbritannien einschließt. Er wollte bei den Gesprächen in Dublin andeuten, dass Großbritannien bereit sei, über ein „Reset“-Abkommen mit der EU zu verhandeln.

Was das für Anleger bedeutet

Für deutsche Privatanleger ist die Entscheidung über die geografische Reichweite des IAA von erheblicher Bedeutung. Sie bestimmt, welche Unternehmen von europäischen Subventionen und öffentlichen Aufträgen profitieren können – und welche nicht. Besonders relevant ist dies für die Automobil- und Cleantech-Branche, die direkt vom IAA betroffen ist. Eine enge Definition könnte europäische Hersteller begünstigen, eine weite Definition dagegen Wettbewerber aus Freihandelspartnern einbeziehen. Auch der Chips Act 2.0 zielt darauf ab, die Halbleiterindustrie Europas zu stärken und strategische Abhängigkeiten zu reduzieren – ein Thema, das für Technologieinvestments relevant ist.

Daneben bleibt die Sanktionspolitik der EU ein Faktor. Die EU-Botschafter hoben diese Woche die Beschränkungen gegen die russischen Oligarchen Alisher Usmanov und Mikhail Fridman auf. Der EU-Verteidigungskommissar Andrius Kubilius sagte, das Aufheben sende „kein gutes Signal“, und ergänzte: „Ich halte das wirklich nicht für die beste Entscheidung.“ Frankreich hatte die Streichung von Usmanovs Namen als Teil eines geheimen Gefangenenaustauschabkommens mit Aserbaidschan gefordert; ein des Spionierens beschuldigter französischer Bürger wurde gestern begnadigt. Luxemburg setzte sich für Fridman ein, der einen Schadensersatzprozess in Höhe von 16 Milliarden US-Dollar gegen das Großherzogtum führt. Die Milliardäre sind die reichsten Russen, die von der Liste gestrichen wurden, und folgen der Abschwächung der Gassanktionen im Juli, um Griechenland zu gefallen.

Ausblick

Die Diplomaten werden das Thema „Made in Europe“ formell erst am 7. Oktober angehen. Spanien bereitet einen neuen Vorschlag zur Überwindung des Pattes vor. Kubilius zufolge sollten die Entwicklungen bei den Sanktionen einen neuen Schwung in die Kampagne jener Länder bringen, die Einstimmigkeit bei außenpolitischen Entscheidungen – einschließlich Sanktionen – durch qualifizierte Mehrheitsentscheidungen ersetzen wollen. Er verwies darauf, dass EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen diesen Punkt in ihrer Rede zur Lage der Union letzte Woche angesprochen habe: „Unsere Doktrinen, Institutionen und Entscheidungsfindungsprozesse, insbesondere in diesem Bereich der Außen- und Sicherheitspolitik, wurden in Friedenszeiten geschaffen und sind jetzt nicht mehr den veränderten Umständen gewachsen.“ Kubilius forderte eine „ernste Diskussion über unsere Strategie, wie wir diesen Krieg beenden … Frieden durch Stärke durch die Stärkung der Ukraine“.

Kurz erklärt

  • Industrial Accelerator Act (IAA): Ein EU-Gesetzesvorhaben, das europäische Subventionen und öffentliche Aufträge bestimmten Zukunftsbranchen vorrangig zugutekommen lassen soll.
  • Freihandelspartner: Staaten, mit denen die EU Handelsabkommen geschlossen hat und die dadurch bevorzugten Marktzugang genießen.
  • Zollunion: Ein Zusammenschluss von Staaten mit gemeinsamen Außenzöllen und freiem Warenverkehr im Inneren.
  • Chips Act 2.0: Ein EU-Programm zur Stärkung der europäischen Halbleiterindustrie und zum Abbau strategischer Abhängigkeiten.
Made In EuropeIndustrial Accelerator ActEu IndustriepolitikFrankreich DeutschlandElektrofahrzeuge SubventionenChips Act 2.0Eu Sanktionen RusslandCleantech

Meistgelesene News

  1. Galeria-Insolvenz: Schicksal von 12.000 Jobs hängt an BA-Entscheidung
  2. Gaming und Wetten: Krypto-Klage, GTA 6 und Aktivisten-Investor im Fokus
  3. Take-Two-Aktie vor GTA-6-Release: Chance oder Risikofalle?
  4. Rheinmetall-Aktie legt 3 Prozent zu – Morgan Stanley beflügelt Rüstungssektor
  5. Nvidia, Datadog und Goldminen glänzen auf IBD-Bestenlisten

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation:
Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London; SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung:
Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze.

Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen:
Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter.

In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten:
Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Stock Market Media Ltd. und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten:
Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde:
Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.