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Finma beendet Verfahren gegen Julius Baer: Aktienrückkäufe wieder möglich

Die Schweizer Finanzaufsicht Finma hat ihr Durchsetzungsverfahren gegen die Privatbank Julius Baer abgeschlossen.

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Finma beendet Verfahren gegen Julius Baer: Aktienrückkäufe wieder möglich

Die Julius Baer Group Ltd. hat die Genehmigung zur Wiederaufnahme von Aktienrückkäufen beantragt. Möglich wird dieser Schritt, weil die Schweizer Finanzaufsichtsbehörde Finma ihr Durchsetzungsverfahren gegen die Bank abgeschlossen hat. Für das Schweizer Privatbankhaus markiert dies das Ende einer schmerzhaften Restrukturierungsphase.

„Heute haben wir einen wichtigen Meilenstein erreicht, der unsere Anstrengungen der vergangenen 20 Monate anerkennt", sagte Chief Executive Officer Stefan Bollinger in einer Erklärung gegenüber dem Bloomberg Terminal am Dienstag. Der Abschluss des Verfahrens sei damit ein sichtbares Zeichen dafür, dass die Bank die hinter ihr liegenden Belastungen aufgearbeitet hat.

Was der Schritt für Anleger bedeutet

Aktienrückkäufe gelten an der Börse als wichtiges Signal. Kauft ein Unternehmen eigene Aktien zurück, verringert sich die Zahl der ausstehenden Papiere, was den Gewinn je Aktie rechnerisch erhöht. Zugleich zeigt ein solcher Schritt, dass das Management über ausreichend Kapital verfügt und Vertrauen in die eigene Geschäftsentwicklung hat. Dass Julius Baer nun die Genehmigung dafür beantragt, ist deshalb mehr als eine Formalie: Es ist ein Befreiungsschlag nach einer Phase, in der die Bank unter aufsichtsrechtlichem Druck stand.

Für deutsche Privatanleger ist die Nachricht vor allem deshalb relevant, weil Julius Baer zu den größten börsennotierten Vermögensverwaltern Europas zählt und als Schweizer Privatbank eine wichtige Referenz für den gesamten europäischen Wealth-Management-Sektor ist. Entwicklungen bei der Bank geben daher auch Hinweise auf die Stimmung und die regulatorische Lage im grenznahen Finanzplatz Schweiz, der für viele deutsche Anleger ein wichtiger Standort für Vermögensverwaltung ist.

Die Finma ist die zentrale Aufsichtsbehörde für den Schweizer Finanzsektor. Sie überwacht Banken, Versicherer und Börsen und greift bei Verstößen gegen aufsichtsrechtliche Vorgaben mit sogenannten Enforcement-Verfahren durch. Solche Verfahren können mit Auflagen, Geldbußen oder Einschränkungen des Geschäftsbetriebs verbunden sein. Der Abschluss eines solchen Verfahrens bedeutet, dass die Aufsicht die beanstandeten Punkte als geklärt ansieht.

20 Monate im Zeichen der Aufarbeitung

Die Aussage von CEO Bollinger verweist auf einen Zeitraum von 20 Monaten, in dem die Bank nach eigenen Angaben erhebliche Anstrengungen unternommen hat, um die Anforderungen der Aufsicht zu erfüllen. Mit dem Abschluss des Verfahrens endet diese Phase aus Sicht des Managements. Der Antrag auf Wiederaufnahme der Aktienrückkäufe ist der nächste logische Schritt, um zur Normalität an den Kapitalmärkten zurückzukehren.

Ob und wann die Finma die Genehmigung erteilt, ist damit allerdings noch nicht entschieden. Der Antrag ist gestellt, die Entscheidung steht aus. Für die Aktionäre bleibt der Ausgang des Verfahrens damit ein zentraler Punkt, der die weitere Entwicklung der Aktie beeinflussen dürfte.

Fest steht: Mit dem Ende des Enforcement-Verfahrens hat Julius Baer eine der wichtigsten Hürden der vergangenen zwei Jahre genommen. Der beantragte Aktienrückkauf wäre der sichtbarste Ausdruck dieser neuen Freiheit – und ein Signal an den Markt, dass die Bank wieder selbst über ihre Kapitalpolitik bestimmen kann.

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