ANZEIGE

Fed warnt Großbanken vor erneutem Widerstand gegen Kapitalregeln

Fed-Vizepräsidentin Bowman signalisiert Banken: Aggressive Lobbykampagnen gegen neue Basel-III-Regeln sind unerwünscht.

•• 3 Min
Fed warnt Großbanken vor erneutem Widerstand gegen Kapitalregeln

Die US-Notenbank Federal Reserve hat Führungskräfte von Großbanken diskret aufgefordert, keinen massiven Widerstand gegen die überarbeiteten Eigenkapitalregeln zu leisten. Michelle Bowman, die für die Bankenaufsicht zuständige Vizepräsidentin der Fed, übermittelte diese Botschaft in Treffen mit Bankmanagern in den vergangenen Wochen. Dies berichten drei mit den Vorgängen vertraute Personen gegenüber Reuters.

Die Fed hatte im vergangenen Monat gelockerte Neuentwürfe der sogenannten „Basel III"-Regeln sowie der „GSIB-Zuschläge" vorgestellt. Nach Schätzungen der Zentralbank würden diese Entwürfe die Kapitalausstattung der US-Großbanken um rund 4,8 Prozent senken – ein erheblicher Sieg für die Branche. Zum Vergleich: Der ursprüngliche Plan der Fed aus dem Jahr 2023 hatte noch Kapitalerhöhungen von bis zu 20 Prozent vorgesehen und war von den Banken erbittert bekämpft worden.

Ungleiche Verteilung der Vorteile

Dennoch sind nicht alle Institute gleichermaßen zufrieden. In einer überraschenden Wendung erklärte JPMorgan, die größte US-Bank, dass ihre Kapitalquote unter dem neuen Plan tatsächlich um rund 4 Prozent steigen würde. JPMorgan-Chef Jamie Dimon bezeichnete die Vorschläge in seinem jährlichen Aktionärsbrief als weiterhin „sehr fehlerhaft" und nannte Aspekte davon „unamerikanisch". Andere Großbank-Führungskräfte äußerten sich während der Gewinnbekanntgaben dieser Woche und kündigten an, der Fed im Rahmen der offiziellen 90-tägigen Kommentierungsfrist Rückmeldungen zu geben.

Die Botschaft der Fed ist klar: Die Kommentare der Branche, die bis etwa Mitte Juni fällig sind, sollen begrenzt und spezifisch sein. Ein Sprecher der Fed lehnte eine offizielle Stellungnahme ab. Bowman und andere Fed-Vertreter betonten in den Gesprächen, dass sie hart daran gearbeitet hätten, die Beschwerden der Banken zu berücksichtigen – und erwarten daher keine Wiederholung der aggressiven Taktiken von 2023.

Erinnerung an die Lobbyschlacht von 2023

Die Großbanken hatten den Kapitalplan von 2023 mit einer beispiellosen Kampagne bekämpft. Diese umfasste intensive Lobbyarbeit bei Kongressabgeordneten, Plakatwände im Großraum Washington D.C., Werbespots zur Hauptsendezeit sowie Klagedrohungen. Die Banken argumentierten, strengere Kapitalanforderungen würden die Kreditvergabe einschränken und der Wirtschaft schaden. Jener ursprüngliche Plan war noch unter Bowmans demokratischem Vorgänger Michael Barr ausgearbeitet worden.

Bowman, eine Ernannte von Präsident Donald Trump, und Finanzminister Scott Bessent vertreten die Ansicht, dass Wirtschaftswachstum die Finanzstabilität stärke und die neuen Regeln sensibler auf reale Risiken reagieren würden. Kritiker hingegen warnen, dass lockerere Kapitalvorschriften Risiken für das gesamte Finanzsystem mit sich bringen könnten.

Zeitdruck durch Zwischenwahlen

Neben dem inhaltlichen Druck spielt auch der politische Kalender eine Rolle. Die US-Zwischenwahlen im November gelten als weiterer Grund zur Eile, wie Führungskräfte und Analysten berichten. Diese Wahlen könnten eine oder beide Kammern des Kongresses den Demokraten zusprechen, die die Prüfung der Vorschläge verschärfen könnten. Einige Kritiker haben die gelockerten Regeln bereits als „Geschenk an die Wall Street" bezeichnet.

Bowman ist zudem darauf bedacht, die Unterstützung der demokratischen Fed-Gouverneure Lisa Cook und des stellvertretenden Vorsitzenden Philip Jefferson nicht zu verlieren, die für ihre Vorschläge gestimmt haben. Barr, der im vergangenen Jahr von seinem Posten in der Bankenaufsicht zurückgetreten war, aber weiterhin im Vorstand sitzt, stimmte dagegen. Obwohl die Republikaner im Fed-Vorstand die Mehrheit haben, strebt die Zentralbank traditionell nach breitem Konsens.

Bei einer Konferenz des Institute of International Finance in Washington signalisierte Bowman, dass sie die Regeln noch in diesem Jahr finalisieren wolle. „Ich bin sicher, dass nicht alles positiv sein wird, aber ich hoffe, dass wir das richtige Gleichgewicht gefunden haben. Ich halte es für einen sehr moderaten, vernünftigen Vorschlag", sagte sie. Für deutsche Anleger und Banken ist die Entwicklung relevant, da die Basel-III-Regeln international abgestimmte Standards darstellen und eine Lockerung in den USA den globalen Regulierungsrahmen beeinflussen könnte.

Federal ReserveBasel IiiEigenkapitalregelnBankenregulierungMichelle BowmanJpmorganGsib-ZuschlägeKapitalanforderungen

Meistgelesene News

  1. Galeria-Insolvenz: Schicksal von 12.000 Jobs hängt an BA-Entscheidung
  2. Gaming und Wetten: Krypto-Klage, GTA 6 und Aktivisten-Investor im Fokus
  3. Börsenkorrektur kommt unweigerlich: So bereiten sich Anleger richtig vor
  4. Take-Two-Aktie vor GTA-6-Release: Chance oder Risikofalle?
  5. Rheinmetall-Aktie legt 3 Prozent zu – Morgan Stanley beflügelt Rüstungssektor

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation:
Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London; SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung:
Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze.

Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen:
Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter.

In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten:
Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Stock Market Media Ltd. und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten:
Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde:
Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.