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FBI-Chef Kash Patel verklagt The Atlantic auf 250 Millionen Dollar

FBI-Direktor Kash Patel fordert 250 Millionen Dollar Schadenersatz wegen angeblich verleumderischer Berichte über Alkoholmissbrauch.

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FBI-Chef Kash Patel verklagt The Atlantic auf 250 Millionen Dollar

FBI-Direktor Kash Patel hat am Montag eine Verleumdungsklage gegen das Magazin The Atlantic eingereicht. Er fordert darin 250 Millionen Dollar Schadenersatz. Auslöser ist ein Artikel, der am Freitag unter dem Titel „Kash Patel's Erratic Behavior Could Cost Him His Job" erschienen war.

Die 19-seitige Klageschrift wurde beim US-Bezirksgericht in Washington eingereicht. Neben dem Magazin selbst nennt die Klage auch die Autorin des Artikels, Sarah Fitzpatrick, als Beklagte. Patel hatte bereits am Wochenende öffentlich angekündigt, rechtliche Schritte einzuleiten.

Die zentralen Vorwürfe des Artikels

In seiner Klageschrift listet Patel 17 spezifische Behauptungen aus dem Atlantic-Artikel auf, die er als „zahlreiche falsche und verleumderische Tatsachenbehauptungen" bezeichnet. Dazu gehört die Behauptung, er sei „dafür bekannt, bis zur offensichtlichen Trunkenheit zu trinken" – unter anderem im Privatclub Ned's in Washington D.C., in Anwesenheit von Mitarbeitern des Weißen Hauses und anderer Regierungsstellen.

Weitere Vorwürfe betreffen angebliches übermäßiges Trinken im sogenannten Poodle Room in Las Vegas, einem exklusiven Social Club auf dem Dach des Hotels Fontainebleau Las Vegas, wo Patel laut dem Artikel häufig Teile seiner Wochenenden verbringt. Zudem berichtete The Atlantic, dass Mitglieder seines Sicherheitsdienstes im vergangenen Jahr mehrfach Schwierigkeiten gehabt hätten, Patel zu wecken, weil er scheinbar betrunken gewesen sei.

Besonders brisant: The Atlantic berichtete auch, dass eine Anfrage für sogenanntes „Einbruchswerkzeug" gestellt worden sei – ein Gerät, das normalerweise von SWAT- und Geiselrettungsteams eingesetzt wird, um schnell in Gebäude einzudringen. Der Grund sei gewesen, dass Patel hinter verschlossenen Türen nicht erreichbar war.

Böswillige Veröffentlichung trotz Warnung?

Patels Klage wirft dem Magazin und der Autorin vor, den Artikel „mit tatsächlicher Böswilligkeit veröffentlicht zu haben, obwohl sie Stunden vor der Veröffentlichung ausdrücklich gewarnt wurden, dass die zentralen Anschuldigungen kategorisch falsch seien". Ziel der Klage sei es, die Beklagten „für einen umfassenden, böswilligen und verleumderischen Enthüllungsbericht zur Rechenschaft zu ziehen".

In einer von seinen Anwälten der Binnall Law Group veröffentlichten Stellungnahme erklärte Patel unmissverständlich: „Die Geschichte von The Atlantic ist eine Lüge."

Hohe rechtliche Hürden für Personen des öffentlichen Lebens

Für Patel als Person des öffentlichen Lebens ist der rechtliche Weg zu einem Erfolg vor Gericht jedoch anspruchsvoll. Der Oberste Gerichtshof der USA legte bereits 1964 in dem wegweisenden Urteil New York Times Company v. Sullivan fest, dass eine Person des öffentlichen Lebens nachweisen muss, dass der Herausgeber mit sogenannter „actual malice" – tatsächlicher Böswilligkeit – gehandelt hat.

Das Gericht definierte tatsächliche Böswilligkeit als die Abgabe einer Erklärung „in dem Wissen, dass sie falsch war, oder unter rücksichtsloser Missachtung der Frage, ob sie falsch war". Dieses Urteil gilt als eines der bedeutendsten Grundsatzurteile zur Pressefreiheit in den USA und stellt für Kläger wie Patel eine erhebliche Beweislast dar.

Der Fall dürfte in den USA für erhebliche Aufmerksamkeit sorgen – nicht zuletzt, weil Patel als FBI-Direktor eine der mächtigsten Strafverfolgungsbehörden des Landes leitet und der Rechtsstreit das Spannungsfeld zwischen Pressefreiheit und dem Schutz vor Verleumdung erneut in den Fokus rückt.

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