ANZEIGE

Didi fürchtet weitere Strafen von Chinas Regulierungsbehörden

Insider des von einer 1,18-Milliarden-Dollar-Strafe betroffenen Konzerns fürchten weitere Strafen im Rahmen von Pekings Tech-Razzia

•• 4 Min
Didi fürchtet weitere Strafen von Chinas Regulierungsbehörden

Didi Chuxing muss mit weiteren Strafen durch chinesische Regulierungsbehörden rechnen, nachdem der Ride-Hailing-Riese (Ride-Hailing: Mitfahrgelegenheit) zu einem prominenten Ziel von Pekings hartem Durchgreifen gegen die Tech-Giganten des Landes wurde.

Das Management des Unternehmens ist nach wie vor besorgt, dass ihm weitere Sanktionen drohen, so vier Didi-Mitarbeiter gegenüber der Financial Times, selbst nachdem die chinesische Cyberspace-Verwaltung im vergangenen Monat eine Geldstrafe in Höhe von 8 Mrd. Rmb (1,18 Mrd. $) wegen "schwerwiegender" und "abscheulicher" Verstöße gegen die Datensicherheitsgesetze des Landes verhängt hatte.

Für die Zukunft von Didi ist es von entscheidender Bedeutung, ob sich das Unternehmen von der behördlichen Kontrolle befreien kann, nachdem sein enormes Wachstum durch die Untersuchungen der CAC und sechs weiterer Regierungsbehörden abrupt gestoppt wurde.

Die beherrschende Stellung des Unternehmens im Bereich Ride-Hailing wurde beeinträchtigt, als die Aufsichtsbehörde kurz nach dem 4,4 Milliarden Dollar schweren Börsengang im vergangenen Juni eine Untersuchung gegen das Unternehmen einleitete. In diesem Jahr wurde die Notierung an der New Yorker Börse eingestellt, um sich bei Peking beliebt zu machen.

Die Ermittlungen gegen Didi sind offiziell noch nicht abgeschlossen, so dass das Unternehmen nach wie vor keine neuen Kunden und Fahrer anwerben kann, was den Markt für Konkurrenten wie T3 Chuxing, das von dem staatlich unterstützten Konglomerat Citic Group umworben wurde, und das zu Geely gehörende Caocao Chuxing öffnet.

Die von der CAC im vergangenen Monat verhängte Geldbuße sollte Didi den Weg zur Wiederaufnahme seiner App in die chinesischen App-Stores ebnen, doch zwei Wochen später sind die Dienste immer noch nicht verfügbar. Insider sagten, sie erwarteten, dass Didi schließlich wieder in den App-Stores auftauchen würde, aber das Unternehmen war unklar über den Zeitplan.

Die CAC rügte die Datenpraktiken des Unternehmens und erklärte, sie hätten "die nationale Sicherheit ernsthaft beeinträchtigt". Der Gründer und Geschäftsführer Cheng Wei und der Präsident Jean Liu wurden mit einer zusätzlichen Geldstrafe von je 1 Mio. Rmb belegt.

Analysten sagten, dass Didis ungewöhnlich harte Rüge von Chinas mächtiger Datenaufsichtsbehörde andere Aufsichtsbehörden veranlassen könnte, mit eigenen Strafmaßnahmen einzugreifen.

Ein Didi-Mitarbeiter sagte, es habe interne Diskussionen darüber gegeben, dass das Ministerium für Industrie und Informationstechnologie, das die Internetplattformen des Landes reguliert, eine zusätzliche Strafe verhängen könnte.

Ein anderer Manager der mittleren Ebene sagte: "Wir brauchen einen staatlichen Anteilseigner, um die regulatorischen Risiken vollständig zu beseitigen. Dann werden uns die Aufsichtsbehörden wieder vertrauen".

Wang Congwei, ein in Peking ansässiger Anwalt, der in der Anwaltskanzlei Jingshi auf Datensicherheit spezialisiert ist, sagte, wenn Didi seine Datensicherheit nicht verbessere, müsse das Unternehmen nicht nur mit weiteren Verwaltungsstrafen rechnen, sondern könne sich auch strafrechtlicher Verfolgung aussetzen.

Didis marktbeherrschende Stellung bei Mitfahrgelegenheiten ist unter Druck. Laut einer Bernstein-Analyse entfielen im Juni landesweit 16 Prozent der Aufträge auf T3, im Vergleich zu 5 Prozent im Jahr zuvor. Der Anteil von Didi an den Aufträgen ist im gleichen Zeitraum um 9 Prozentpunkte auf 72 Prozent gesunken.

In der Zwischenzeit arbeitet das Unternehmen daran, den Anteil seiner Fahrer zu erhöhen, die über eine vollständige Lizenz verfügen - eine Forderung der Regulierungsbehörden, die für eine eventuelle Börsennotierung in Hongkong erforderlich ist.

Jahrelang waren die meisten Didi-Fahrer ohne den für das Ride-Hailing erforderlichen Führerschein unterwegs. Doch eine Reihe von Sicherheitsvorfällen und zwei Morde an weiblichen Fahrgästen durch Didi-Fahrer veranlassten die Behörden, das Unternehmen aufzufordern, die Lizenzierungsvorschriften einzuhalten.

Die Untersuchung der CAC hat die Bemühungen von Didi um die Einhaltung der Vorschriften beschleunigt. Etwa drei Viertel der Didi-Fahrer verfügten im Juni über die korrekten Papiere, verglichen mit nur 45 Prozent im gleichen Monat des letzten Jahres, wie aus Daten des chinesischen Verkehrsministeriums hervorgeht.

Viele Didi-Investoren sind zuversichtlich, was die Aussichten des Unternehmens angeht. Zwei Mitglieder eines Investmentteams von Tencent glaubten, die Strafe für das Unternehmen sei überstanden. "Die Strafe hat die Erwartungen der Leute nicht übertroffen", sagte einer.

Alibaba wurde im vergangenen Jahr wegen Kartellrechtsverstößen zu einer Strafe von 18,2 Mrd. RMB verurteilt, der bisher höchsten gegen ein chinesisches Technologieunternehmen verhängten Strafe.

Duncan Clark, Gründer des in Peking ansässigen Beratungsunternehmens BDA China, sagte, das sich verlangsamende Wirtschaftswachstum könnte Peking zu einem Umdenken im Umgang mit Didi und anderen Tech-Giganten veranlassen, da sich die Beamten auf die Förderung der Beschäftigung konzentrieren.

"Die Regierung will ihre Internetunternehmen nicht zerstören, sondern sie als geschmeidige Verbündete bei der Verfolgung ihrer Ziele haben", sagte Clark.

Didi reagierte nicht auf eine Bitte um Stellungnahme.

Didi China

Meistgelesene News

  1. Galeria-Insolvenz: Schicksal von 12.000 Jobs hängt an BA-Entscheidung
  2. Gaming und Wetten: Krypto-Klage, GTA 6 und Aktivisten-Investor im Fokus
  3. SpaceX-Aktie: Könnte eine Investition von 5.000 Dollar Millionär machen?
  4. Take-Two-Aktie vor GTA-6-Release: Chance oder Risikofalle?
  5. Rheinmetall-Aktie legt 3 Prozent zu – Morgan Stanley beflügelt Rüstungssektor

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation:
Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London; SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung:
Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze.

Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen:
Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter.

In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten:
Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Stock Market Media Ltd. und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten:
Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde:
Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.