ANZEIGE

Deutschland blockiert chinesische Übernahme im größten deutschen Seehafen

Berlin lehnt den geplanten Kauf von 80 Prozent an der Logistikgruppe Konrad Zippel durch die chinesische Reederei Cosco ab.

•• 4 Min
Deutschland blockiert chinesische Übernahme im größten deutschen Seehafen

Die Bundesregierung hat den geplanten Einstieg der staatlichen chinesischen Reederei Cosco bei einer Logistikgruppe im Hamburger Hafen blockiert. Das Kabinett billigte die Entscheidung am Mittwoch, wie aus einem Bericht der Financial Times hervorgeht. Betroffen ist der geplante Kauf eines 80-Prozent-Anteils an Konrad Zippel Spediteur, einer mittelgroßen Logistikgruppe, die im größten deutschen Seehafen tätig ist.

Mit dem Schritt unterstreicht Berlin seinen entschlosseneren Kurs gegenüber Peking unter Bundeskanzler Friedrich Merz. Die Entscheidung fällt in eine Phase, in der die Regierung neue Gesetzgebungsinitiativen vorbereitet, um die Investitionsprüfung zu verschärfen. Zugleich verschärft sich der Ton gegenüber China, dessen günstige Elektrofahrzeuge und Stahlprodukte deutsche Hersteller im Inland sowie in ihren traditionellen Exportmärkten unter Druck setzen.

Ein Sprecher des Wirtschaftsministeriums begründete die Ablehnung mit Sicherheitsbedenken. "Der Erwerb hätte Abhängigkeiten vertieft und die Widerstandsfähigkeit der Lieferketten Deutschlands und der EU gefährdet", teilte er der FT per E-Mail mit. Weder Cosco noch die chinesische Botschaft in Berlin reagierten auf Anfragen zur Stellungnahme; auch das chinesische Außenministerium äußerte sich zunächst nicht.

Die Details

Im Zentrum der Prüfung stand der geplante Erwerb eines 80-Prozent-Anteils an Konrad Zippel Spediteur durch Cosco. Die Zippel Group spezialisiert sich nach Angaben des deutschen Wirtschaftsministeriums auf den Binnencontainerverkehr und verbindet vor allem Deutschlands größten Hafenkomplex mit den ostdeutschen Bundesländern. Cosco ist ein staatliches chinesisches Schifffahrtsunternehmen.

Berlin hat nach eigenen Angaben von rund 300 jährlichen Prüfungen acht Auslandsinvestitionen abgelehnt. Das Land "begrüße ausländische Investitionen", betonte das Ministerium am Mittwoch, doch seine Gesetze ermöglichten es, Transaktionen "im Einzelfall" zu prüfen. "Das Kriterium für die Prüfung ist, ob der Erwerb wahrscheinlich die öffentliche Ordnung oder die Sicherheit gefährdet", erklärte das Ministerium.

Die Entscheidung fällt in einen breiteren politischen Kontext. Am Montag hatten Merz und der französische Präsident Emmanuel Macron vorgeschlagen, dass die EU ein wirksames Handelsinstrument einführt, das Länder davon abhalten soll, wirtschaftlichen Zwang auszuüben. Dieser Vorstoß wurde weithin als Reaktion auf Pekings Beschränkungen bei Seltenen Erden und Magneten im vergangenen Jahr gesehen, die wegen Engpässen einige deutsche Automobilproduktionsstätten zum Stillstand brachten.

Hintergrund: Was bisher geschah

Bereits am 14.09.2026 berichtete aktien.news, dass die Bundesregierung unter Kanzler Friedrich Merz ein weitreichendes Paket wirtschafts- und sicherheitspolitischer Maßnahmen vorbereitet, um strategische Industrien vor China abzusichern. Wie mit den Plänen vertraute Personen der Nachrichtenagentur dpa mitteilten, kartierten deutsche Ministerien damals die Abhängigkeiten von der Volksrepublik und prüften mögliche Gegenmaßnahmen. Das Paket könnte unter anderem neue Zölle auf Hybridfahrzeuge aus China umfassen; die Regierung strebte die Zustimmung des Bundeskabinetts am 14. Oktober an, bevor sie breitere Unterstützung innerhalb der Europäischen Union einholt.

Am 24.09.2026 berichtete aktien.news, dass Großbritannien und Deutschland einer aktuellen Analyse zufolge zu den Volkswirtschaften mit der höchsten Abhängigkeit von China gehören. Die größten Volkswirtschaften Europas seien unverhältnismäßig stark potenzieller wirtschaftlicher Erpressung durch Peking ausgesetzt, hieß es unter Verweis auf eine Analyse im wöchentlichen Newsletter der Financial Times, den Herausgeberin Roula Khalaf verantwortet.

Auch die Schifffahrtsbranche stand zuletzt im Fokus geopolitischer Spannungen. Am 27.03.2026 berichtete aktien.news, dass der Iran zwei Schiffe des chinesischen Staatskonzerns Cosco Shipping an der Durchfahrt durch die Straße von Hormus gehindert habe. Laut einem Bericht des Wall Street Journal seien die Schiffe rund 20 Meilen vor dem iranischen Hafen Bandar Abbas zur Umkehr gezwungen worden. Die Straße von Hormus gilt als einer der strategisch wichtigsten Schifffahrtswege der Welt.

Im Hamburger Hafen selbst gab es bereits 2022 einen Präzedenzfall. Damals erlaubte die dreiparteiige Koalition unter Merz' Vorgänger, dem Sozialdemokraten Olaf Scholz, Cosco den Erwerb von 24,9 Prozent der Containeranlage Tollerort, eines von mehreren Terminals, die den Hafen von Hamburg bilden. Das staatliche chinesische Unternehmen hatte ursprünglich einen Anteil von 35 Prozent angestrebt. Der Deal war ein Kompromiss zwischen Scholz, dem ehemaligen Hamburger Bürgermeister, der die Investition unterstützte, und seinen Wirtschafts-, Außen-, Verteidigungs- und Innenministerien, die sie aus Sicherheitsgründen ablehnten. Die Regierung deckelte die Investition auf unter 25 Prozent.

Was das für Anleger bedeutet

Für deutsche Privatanleger ist die Entscheidung ein Signal, dass sich der regulatorische Rahmen für chinesische Beteiligungen an kritischer Infrastruktur weiter verschärft. Berlin prüft Transaktionen im Einzelfall und hat nach eigenen Angaben von rund 300 jährlichen Prüfungen acht Auslandsinvestitionen abgelehnt. Unternehmen mit stark exponierter Lieferkette nach China oder mit chinesischen Anteilseignern müssen daher mit strengeren Auflagen rechnen.

Zugleich bleibt die Regierung nach eigener Darstellung offen für ausländische Investitionen. Merz versucht seit seinem Amtsantritt im Mai 2025, das Bestreben, ausländische Investitionen anzuziehen und die stagnierende deutsche Wirtschaft wieder anzukurbeln, mit der Notwendigkeit in Einklang zu bringen, Instrumente zum Schutz kritischer Infrastrukturen zu stärken und potenziell schädliche wirtschaftliche Abhängigkeiten zu reduzieren. Diese Balance prägt die Bewertung von Hafen-, Logistik- und Industrieunternehmen.

Ausblick

Die Regierung bereitet neue Gesetzgebungsinitiativen vor, um die Investitionsprüfung zu verschärfen. Bereits am 14.09.2026 berichtete aktien.news, dass die Bundesregierung die Zustimmung des Bundeskabinetts zu einem China-Paket am 14. Oktober anstrebt, bevor sie breitere Unterstützung innerhalb der EU einholt. Zudem wollen Merz und Macron auf EU-Ebene ein Handelsinstrument gegen wirtschaftlichen Zwang vorantreiben. Wie Cosco oder die chinesische Seite auf die Ablehnung reagieren, ist offen — beide hatten zunächst nicht auf Anfragen geantwortet.

Kurz erklärt

  • Investitionsprüfung: Staatliches Verfahren, mit dem eine Regierung ausländische Beteiligungen an inländischen Unternehmen auf Sicherheitsrisiken prüft.
  • Lieferkettenresilienz: Fähigkeit einer Volkswirtschaft, Versorgungswege auch bei Störungen oder Abhängigkeiten aufrechtzuerhalten.
  • Wirtschaftlicher Zwang: Druckmittel eines Staates, um ein anderes Land über Handels- oder Rohstoffbeschränkungen zu beeinflussen.
DeutschlandCoscoHamburgChinaÜbernahmeInvestitionsprüfungFriedrich MerzKonrad Zippel

Meistgelesene News

  1. Galeria-Insolvenz: Schicksal von 12.000 Jobs hängt an BA-Entscheidung
  2. Gaming und Wetten: Krypto-Klage, GTA 6 und Aktivisten-Investor im Fokus
  3. SpaceX-Aktie: Könnte eine Investition von 5.000 Dollar Millionär machen?
  4. Take-Two-Aktie vor GTA-6-Release: Chance oder Risikofalle?
  5. Rheinmetall-Aktie legt 3 Prozent zu – Morgan Stanley beflügelt Rüstungssektor

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation:
Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London; SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung:
Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze.

Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen:
Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter.

In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten:
Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Stock Market Media Ltd. und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten:
Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde:
Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.