ANZEIGE

Der Umzug der Krypto-Miner nach Amerika könnte einen neuen Boom auslösen

Viele Miner verlassen nach neuer Regelung China und siedeln nach Nordamerika über.

•• 3 Min
Der Umzug der Krypto-Miner nach Amerika könnte einen neuen Boom auslösen

Während der Präsidentschaft von Donald Trump gab es einen offensichtlichen Trend des Rückgangs von Studenten- und Arbeitsvisa aus asiatischen Ländern, vor allem aus China. Jetzt scheint es, dass die USA einen Zustrom chinesischer Arbeitskräfte erwarten können, aber das hat nichts mit einer neuen US-Regierung zu tun. Dieser Zustrom wird durch die Natur der Wirtschaft angetrieben.  Aufgrund des jüngsten Durchgreifens der chinesischen Behörden gegen das Mining und den Handel mit Kryptowährungen befindet sich die mittlerweile 100.000-köpfige Krypto-Mining-"Belegschaft" an einem beruflichen Scheideweg. Letzten Monat verhängte China neue Regeln für Kryptowährungen, wobei die People's Bank of China sagte, dass es Finanzdienstleistungsunternehmen und Zahlungsdiensten verboten sei, Preise für virtuelle Währungen festzulegen oder Geschäfte damit zu tätigen, da es keinen Schutz für die Verbraucher gebe, wenn sie Verluste aus Kryptotransaktionen erleiden. "In letzter Zeit sind die Preise für Kryptowährungen in die Höhe geschnellt und in die Tiefe gefallen, und der spekulative Handel mit Kryptowährungen hat wieder zugenommen, was die Sicherheit des Eigentums der Menschen ernsthaft verletzt und die normale Wirtschafts- und Finanzordnung stört", heißt es in der Erklärung der Regulierungsbehörde. Der chinesische Vizepremier Liu He sagte auch, dass eine strengere Krypto-Regulierung notwendig sei, um das Finanzsystem zu schützen. Um die Geldwäsche einzudämmen, ist der Handel mit Kryptowährungen in China seit 2019 illegal. Die chinesischen Behörden erließen ähnliche Verbote in den Jahren 2013 und 2017.  In Anbetracht der Tatsache, dass mindestens 65 % der weltweiten Miner, die an der Bitcoin-Blockchain arbeiten, in China ansässig waren, sprechen Experten bereits vom "großen Miner-Exodus". Einige chinesische Provinzen haben den Minern bereits "Räumungsbescheide" zugestellt und sie für Stromengpässe verantwortlich gemacht.  Lokale Medien berichten, dass chinesische Krypto-Miner bereits begonnen haben, ihre Koffer zu packen, einige verkaufen ihre Ausrüstung oder transportieren ihre Maschinen einfach in Nachbarländer. Es wird erwartet, dass einige von ihnen in die USA ziehen werden, wobei CNBC berichtet, dass Texas die offensichtliche Wahl sein könnte. Texas hat oft einige der niedrigsten Energiepreise der Welt, und sein Anteil an erneuerbaren Energien wächst mit der Zeit. Darüber hinaus sind die Behörden des Staates kryptofreundlich. Außerdem kündigte die chinesische BIT Mining letzten Monat Pläne an, 25 Millionen Dollar in ein Kryptowährungs-Mining-Datenzentrum in Texas zu investieren.  Und jetzt könnte es für Chinas Bitcoin-Miner einfacher sein, sich in den USA niederzulassen, unter einer Verwaltung, die etwas freundlicher ist.   Der Trump-Administration wurde wiederholt vorgeworfen, dass sie es ausländischen Studenten und Facharbeitern immer schwerer macht, ein Visum zu erhalten. In den USA ansässige Tech-Unternehmen warnten, dass eine Verschärfung der Einwanderungspolitik dazu führen könnte, dass die USA den "Krieg um die Vorherrschaft im Tech-Bereich" verlieren. Anfang 2020 verhängte die Regierung ein Reiseverbot für Studenten, die aus China in die USA einreisen wollten, aber schon vor der Pandemie gab es einen Rückgang bei den Visumsgenehmigungen  Im Jahr 2017 gab es einen 17-prozentigen Rückgang der internationalen Studenten in den USA, mit einem 28-prozentigen Rückgang der indischen Studenten und einem 24-prozentigen Rückgang der chinesischen Studenten, die ein Visum erhielten. Im Jahr 2018 lehnten die Einwanderungsbehörden fast jeden vierten Antrag auf ein neues Visum für ausländische Fachkräfte ab. Zu diesem Zeitpunkt war es die höchste Ablehnungsrate für neue H-1B-Visumsanträge seit fast 10 Jahren.  In den sechs Monaten bis September 2020 gewährte die Trump-Administration nur 808 Visa für Studenten aus China - ein Rückgang von 99 % gegenüber dem gleichen Zeitraum im Jahr 2019. Bei den Antragstellern aus Indien gewährten die USA 88 % weniger Studentenvisa.  Eine ähnliche Situation sahen wir bei den Arbeitsvisa. Die Trump-Administration hat mehrere temporäre Arbeitsvisa für Fachkräfte, Manager und Au-pairs entweder ausgesetzt oder erschwert. Seit seinem Amtsantritt hat Präsident Biden jedoch mehrere Entscheidungen getroffen, um dies rückgängig zu machen. Im Februar hob Biden das von Trump verhängte Einreiseverbot für bestimmte Einwanderer auf. Dann, Ende April, hob Präsident Biden Reisebeschränkungen auf, die chinesischen Studenten die Einreise in die USA untersagten. Eine neue Welle von Krypto-Mining-Immigranten könnte unter den ersten sein, die das ausnutzen.

KryptowährungenUSAChinaBitcoin

Meistgelesene News

  1. Galeria-Insolvenz: Schicksal von 12.000 Jobs hängt an BA-Entscheidung
  2. Gaming und Wetten: Krypto-Klage, GTA 6 und Aktivisten-Investor im Fokus
  3. SpaceX-Aktie: Könnte eine Investition von 5.000 Dollar Millionär machen?
  4. Take-Two-Aktie vor GTA-6-Release: Chance oder Risikofalle?
  5. Rheinmetall-Aktie legt 3 Prozent zu – Morgan Stanley beflügelt Rüstungssektor

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation:
Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London; SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung:
Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze.

Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen:
Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter.

In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten:
Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Stock Market Media Ltd. und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten:
Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde:
Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.