ANZEIGE

El Salvador überrascht die Kryptowelt

Das Land führt Bitcoin als offizielle Landeswährung ein.

•• 3 Min
El Salvador überrascht die Kryptowelt

Nach einem schwierigen Monat stieg Bitcoin auf über $37,000, als die Behörden der zentralamerikanischen Nation El Salvador ein Gesetz verabschiedeten, um Bitcoin als gesetzliches Zahlungsmittel einzuführen, das erste der Welt. Immer noch deutlich von seinem Rekordhoch von fast $65.000 im April entfernt, erhielt Bitcoin einen 6%igen Schub, nachdem der Kongress von El Salvador dafür gestimmt hatte, die Kryptowährung zu einem akzeptablen gesetzlichen Zahlungsmittel zu machen. El Salvador hat keine eigene Währung und hat in den letzten zwei Jahrzehnten den US Dollar verwendet. Nach der Einführung von Bitcoin sagten die Behörden, dass der Dollar weiterhin als gesetzliches Zahlungsmittel gelten würde. Unter anderem können laut dem von El Salvador verabschiedeten Gesetz nun Preise in Bitcoin angegeben werden und Händler müssen Kryptowährung als Zahlungsmittel akzeptieren. Dies erstreckt sich auch auf Steuerzahlungen.  Der ursprüngliche Vorschlag, bitcoin zu akzeptieren, kam vom Präsidenten des Landes, Nayib Bukele, trotz der von Ökonomen geäußerten Bedenken, dass die Annahme von bitcoin als gesetzliches Zahlungsmittel zu Komplikationen mit dem Internationalen Währungsfonds (IWF) führen würde, wobei der IWF selbst auch Bedenken zu rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen äußerte. Präsident Bukele hat außerdem den staatlichen geothermischen Energieversorger LaGeo angewiesen, einen Plan zu entwickeln, um Bitcoin-Mining-Einrichtungen anzubieten, die Energie aus den Vulkanen des Landes nutzen. Anderswo gibt es keine Anzeichen dafür, dass andere große oder kleine Volkswirtschaften ähnliche Schritte zur Bitcoin-Einführung planen.  In der Tat, das Gegenteil ist eher der Trend.  China hat kürzlich neue Regeln für Kryptowährungen eingeführt. Letzten Monat gab die People's Bank of China bekannt, dass es Finanzdienstleistern und Zahlungsdiensten untersagt ist, Preise für virtuelle Währungen festzulegen oder Geschäfte damit zu tätigen. Die Behörden beriefen sich darauf, dass es keinen Schutz für Verbraucher gibt, sollten sie Verluste aus Krypto-Transaktionen erleiden. Einige andere Länder, wie Indien und Dänemark, haben Bitcoin ebenfalls verboten, während mehrere ähnliche Verbote oder eine strengere Regulierung planen. In der Zwischenzeit, in den USA, forderte der neue Bericht des Finanzministeriums eine strengere Kryptowährungs-Compliance mit dem IRS. Der Vorschlag der Biden-Administration zielt darauf ab, die Steuervollstreckung zu verstärken, bei der Krypto-Unternehmen Krypto-Transaktionen über 10.000 US-Dollar aufzeichnen und melden müssen, genau wie Banken es tun müssen. Gerade vor ein paar Monaten, bitcoin war unaufhaltsam. Mit einem Anstieg von mehr als 300% seit Jahresbeginn sagen Analysten nun, dass er satte $146,000 erreichen könnte. Im Januar veröffentlichte JPMorgan eine Notiz, die besagt, dass bitcoin auf diese Zahl steigen könnte, da es mit Gold als "alternative" Währung konkurriert. Zusätzlicher Auftrieb kam von Mainstream-Institutionen und Teslas CEO Elon Musk, dessen Tweets große Bewegungen im Bitcoin-Preis auslösen.  Zunächst, im Januar, fügte Musk das Wort "bitcoin" zu seinem Twitter-Profil hinzu. Kurz darauf löste dies eine 15%ige Rallye im Wert der Währung aus. Der Tweet folgte, nachdem Tesla $1,5 Milliarden in bitcoin investiert hatte. Dennoch begann der Bitcoin nach einem weiteren Tweet von Musk, in dem er ihn als überteuert bezeichnete, zu stürzen. Er setzte auch Pläne aus, Tesla-Kunden für Autos in Bitcoin bezahlen zu lassen, aufgrund von Umweltbedenken über die Energie, die für den Abbau benötigt wird, und sagte, dass dies dem Ethos des Elektroauto-Marktes widerspricht.  Anfang dieser Woche nahm bitcoin einen weiteren Schlag und fiel auf fast $32.000, nachdem die US-Behörden den größten Teil des Lösegelds, das an Hacker gezahlt wurde, die die Colonial Pipeline ins Visier genommen hatten, zurückerhielten.  Die Bitcoin-Bullen sind immer noch zuversichtlich, dass der Bitcoin zu unglaublichen neuen Höhen aufsteigen könnte, aber es ist unwahrscheinlich, dass der unerwartete Schritt El Salvadors zum legalen Zahlungsmittel der Treiber dafür sein wird. Mehr als alles andere zeigt der Schritt die extreme Vielfalt des Denkens und die Verwirrung um die existenzielle Natur und Zukunft der Kryptowährung.

KryptowährungenBlockchainBitcoinSteuernEl Salvador

Meistgelesene News

  1. Galeria-Insolvenz: Schicksal von 12.000 Jobs hängt an BA-Entscheidung
  2. Gaming und Wetten: Krypto-Klage, GTA 6 und Aktivisten-Investor im Fokus
  3. SpaceX-Aktie: Könnte eine Investition von 5.000 Dollar Millionär machen?
  4. Take-Two-Aktie vor GTA-6-Release: Chance oder Risikofalle?
  5. Rheinmetall-Aktie legt 3 Prozent zu – Morgan Stanley beflügelt Rüstungssektor

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation:
Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London; SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung:
Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze.

Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen:
Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter.

In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten:
Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Stock Market Media Ltd. und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten:
Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde:
Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.