ANZEIGE

Connecticut startet legalen Cannabis-Verkauf in sieben Abgabestellen

Seit Dienstag dürfen Erwachsene ab 21 Jahren in Connecticut legal Cannabis kaufen – ein historischer Schritt für den US-Bundesstaat.

•• 3 Min
Connecticut startet legalen Cannabis-Verkauf in sieben Abgabestellen

Connecticut hat am Dienstag, dem 10. Januar 2023, den Einzelhandelsverkauf von Cannabis für Erwachsene ab 21 Jahren offiziell gestartet. Der Verkauf begann in sieben bestehenden Einrichtungen für medizinisches Marihuana im gesamten Bundesstaat. Damit setzt Connecticut einen Meilenstein, der weniger als zwei Jahre nach der Unterzeichnung der entsprechenden Gesetzgebung durch Gouverneur Ned Lamont erreicht wurde.

Die sieben Abgabestellen, die am ersten Tag ihre Türen für die breite Öffentlichkeit öffneten, befinden sich in Montville, New Haven, Branford, Newington, Stamford, Willimantic und Meriden. Der Verkauf durfte offiziell um 10:00 Uhr beginnen. Zwei weitere genehmigte Abgabestellen in Danbury und Torrington sollen zu einem späteren Zeitpunkt folgen.

Historischer Tag mit Blick auf die Zukunft

Adam Wood, Präsident der Connecticut Cannabis Chamber of Commerce, bezeichnete den Tag als historisch. „Der heutige Tag ist historisch, aber die eigentliche Geschichte handelt von den künftigen Vorteilen, die Leben und Gemeinschaften verändern werden", erklärte er. Wood schätzt, dass die neue Branche in den nächsten Jahren mehr als 10.000 Arbeitsplätze schaffen und hunderte Millionen US-Dollar an neuen Umsätzen generieren wird – insbesondere zugunsten jener Gemeinschaften, die am stärksten vom sogenannten „Krieg gegen Drogen" betroffen waren.

Gouverneur Lamont, ein Demokrat, betonte, dass eines der zentralen Ziele der Legalisierung die Schaffung eines regulierten und sichereren Produkts für Verbraucher sei. „Der heutige Tag markiert einen Wendepunkt bei den durch den Krieg gegen Drogen verursachten Ungerechtigkeiten, vor allem jetzt, da es eine legale Alternative zum gefährlichen, unregulierten Schwarzmarkt für Cannabisverkäufe gibt", hieß es in einer Mitteilung des Gouverneurs.

Ein weiterer wichtiger Bestandteil des Gesetzes ist die Möglichkeit zur Löschung von Verurteilungen wegen geringfügiger Marihuana-Delikte, viele davon automatisch. Seit Beginn des neuen Jahres wurden laut Behördenangaben bereits fast 44.000 solcher Verurteilungen gelöscht.

Erste Kundin und gemischte Reaktionen

In Montville fand eine feierliche Eröffnung bei „The Botanist" statt, an der lokale Abgeordnete und der Bürgermeister teilnahmen. Lynn Goldstein, 60 Jahre alt aus Norwich, war die erste Kundin in der Schlange. Sie leidet seit 2011 unter chronischen Schmerzen und war bisher Kundin für medizinisches Marihuana. Goldstein begrüßte die Legalisierung, äußerte jedoch auch Bedenken: „Ich mache mir Sorgen um die jungen Leute, weil sie nicht wissen, wie sie damit umgehen sollen, und sie werden berauscht Auto fahren." Als erste Kundin erhielt sie eine Tasche mit Werbegeschenken, darunter einen Vaporizer im Wert von 250 US-Dollar.

Bis Ende 2023 sollen in Connecticut bis zu 40 Abgabestellen sowie Dutzende weiterer Unternehmen aus dem Cannabis-Sektor eröffnen. Kate Nelson, Senior Vice President bei Acreage Holdings – dem Eigentümer der Marke „The Botanist" – prognostiziert für die erste Woche des Freizeitverkaufs einen Anstieg der Verkäufe um 150 Prozent gegenüber dem normalen medizinischen Betrieb, der am Standort Montville durchschnittlich 200 bis 300 Käufe täglich umfasst.

Kauflimits und Marktumfeld

Die anfänglichen Verkäufe sind auf eine Viertelunze (7 Gramm) Cannabisblüten oder deren Äquivalent begrenzt. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass ausreichend Vorräte für Patienten mit medizinischem Marihuana vorhanden bleiben. Verschiedene Produkte können kombiniert werden, um die erlaubte Menge zu erreichen. Das Department of Consumer Protection des Bundesstaates plant, die Einzelhandelsverkäufe und Produktionsvorräte engmaschig zu überwachen, um zu bestimmen, wann diese Grenze angehoben werden kann.

Connecticut agiert dabei in einem bereits wettbewerbsintensiven regionalen Markt. Im benachbarten Massachusetts startete der Freizeitverkauf bereits 2018, in Rhode Island und New York erst im vergangenen Monat. Nelson räumte ein, dass der Neuheitswert sich mit der Zeit einpendeln werde: „Wir befinden uns jetzt in einer Region des Landes, in der es andere Bundesstaaten mit legalem Freizeitkonsum in der Nähe gibt."

Insgesamt haben in den letzten zehn Jahren 21 US-Bundesstaaten Marihuana für Erwachsene zu Freizeitzwecken legalisiert, obwohl es nach Bundesrecht weiterhin illegal bleibt. Nach den Abstimmungen in Maryland und Missouri im November treiben Cannabis-Befürworter nun ähnliche Initiativen in Oklahoma und Ohio voran. Laut der National Conference of State Legislatures erlauben 37 Bundesstaaten, drei Territorien und der District of Columbia die medizinische Verwendung von Cannabisprodukten (Stand: 3. Februar 2022).

Cannabis Legalisierung ConnecticutLegales Marihuana UsaCannabis EinzelhandelMarihuana FreizeitverkaufCannabis DispensaryNed LamontCannabis Bundesstaaten Usa

Meistgelesene News

  1. Galeria-Insolvenz: Schicksal von 12.000 Jobs hängt an BA-Entscheidung
  2. Gaming und Wetten: Krypto-Klage, GTA 6 und Aktivisten-Investor im Fokus
  3. SpaceX-Aktie: Könnte eine Investition von 5.000 Dollar Millionär machen?
  4. Take-Two-Aktie vor GTA-6-Release: Chance oder Risikofalle?
  5. Rheinmetall-Aktie legt 3 Prozent zu – Morgan Stanley beflügelt Rüstungssektor

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation:
Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London; SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung:
Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze.

Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen:
Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter.

In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten:
Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Stock Market Media Ltd. und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten:
Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde:
Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.