ANZEIGE

Checkout-Spenden: Warum die Bitte um eine Spende Kunden vertreiben kann

Eine neue Studie zeigt: Wer Kunden beim Bezahlen um eine Spende bittet, riskiert Unbehagen – und damit die Treue der Kunden.

•• 5 Min
Checkout-Spenden: Warum die Bitte um eine Spende Kunden vertreiben kann

Die Bitte an Kunden, beim Checkout eine wohltätige Spende zu leisten, kann eine wirksame Methode sein, um Gelder für gemeinnützige Zwecke einzusammeln. Doch Einzelhändler sollten mit der Art und Weise vorsichtig sein, wie sie diese Aufforderung formulieren. Andernfalls riskieren sie, Kunden zu verlieren. Das ist die zentrale Botschaft einer kürzlich veröffentlichten Studie, über die das "Wall Street Journal" berichtet.

Im Mittelpunkt steht der Moment des Bezahlens – jener Punkt im Einkaufsprozess, an dem der Kunde eigentlich nur noch abschließen möchte. Genau dort setzen viele Händler ihre Spendenbitte an. Die Forscher fanden heraus, dass Kunden, die im Bezahlvorgang zur Spende aufgefordert werden, sich häufig unter Druck gesetzt und verunsichert fühlen. Das Unbehagen ist demnach keine Randerscheinung, sondern ein wiederkehrendes Muster.

Besonders brisant ist die Folge: Je unbehaglicher sich die Kunden bei der Aufforderung fühlen, desto unwahrscheinlicher ist es, dass sie erneut in dem betreffenden Geschäft einkaufen. Und desto negativer fällt ihre Einschätzung des Unternehmens aus. Die Spendenbitte kann damit genau das Gegenteil dessen bewirken, was sie eigentlich erreichen soll: Sie belastet die Beziehung zwischen Händler und Kunde.

Die Details

Die Untersuchung rückt den Zusammenhang zwischen dem emotionalen Erleben des Bezahlvorgangs und dem späteren Kundenverhalten in den Vordergrund. Die zentrale Erkenntnis lässt sich in einer Kette zusammenfassen: Aufforderung zur Spende, empfundener Druck, Unbehagen, sinkende Wiederkaufbereitschaft und ein schlechteres Urteil über das Unternehmen. Je stärker das Unbehagen ausfällt, desto deutlicher fallen die negativen Folgen aus.

Dabei geht es den Forschern nicht darum, Spendenaufrufe grundsätzlich zu verurteilen. Die Bitte um eine milde Gabe beim Checkout kann durchaus erfolgreich sein, wenn sie Gelder für gemeinnützige Zwecke einbringt. Der kritische Punkt ist die Formulierung. Wie die Aufforderung kommuniziert wird, entscheidet offenbar darüber, ob Kunden sie als selbstverständliches Angebot oder als unangenehme Verpflichtung wahrnehmen.

Konkrete Angaben etwa zur Zahl der befragten Personen, zu einzelnen Unternehmen oder zur Höhe der eingesammelten Beträge enthält die vorliegende Zusammenfassung nicht. Die Aussage der Studie ist dennoch eindeutig: Der Ort, an dem die Spendenbitte platziert wird – mitten im Bezahlvorgang –, birgt ein Risiko für die Kundenbindung. Ein Händler, der Umsatz und Wiederkehr seiner Kunden im Blick hat, muss dieses Risiko gegen den gemeinnützigen Nutzen abwägen.

Hintergrund: Was bisher geschah

Bereits am 29.04.2026 berichtete aktien.news, dass immer mehr amerikanische Einzelhändler virtuelle Verkaufsstellen auf dem TikTok Shop eröffnen. Marken wie Ralph Lauren, Olaplex Holdings und Ulta Beauty wechselten zuletzt auf die Plattform, um dort Shampoo, Schmuck und Bekleidung direkt an scrollende Nutzer zu verkaufen. Sie folgten damit frühen Vorreitern wie Crocs, Revolve Group und L'Oréal, die den Kanal bereits zuvor für sich entdeckt hatten. Der Hintergrund ist klar: Die Verbraucher sind zunehmend in sozialen Medien unterwegs, und der Handel zieht nach. Dieser Befund zeigt, wie stark sich der Einzelhandel um neue Verkaufsorte und Kundenkontaktpunkte bemüht.

Am 20.09.2026 berichtete aktien.news über den Drogeriemarkt dm, der Ende August erneut in eine öffentliche Empörungswelle geriet. Auslöser war eine Anfrage einer NGO, die den Drogeriemarkt aufforderte, seine Sperrliste für Werbung auf YouTube zu erweitern. dm kam dieser Bitte nach – und wurde prompt als Unterstützer einer Kampagne interpretiert. Die NGO veröffentlichte den Vorgang, woraufhin zahlreiche kritische Zuschriften bei dm eingingen. Dem Unternehmen wurde vorgeworfen, die Meinungsfreiheit einschränken zu wollen. Sogar dm-Chef Christoph Werner persönlich sah sich mit dem Vorwurf konfrontiert, seine eigenen Überzeugungen verraten zu haben. Das Beispiel illustriert, wie schnell eine gut gemeinte Geste in der Wahrnehmung der Öffentlichkeit kippen kann.

Am 26.02.2026 berichtete aktien.news über eine 21-Millionen-Dollar-Klage, die die Risiken von Donor-Advised-Funds enthüllt. Ein 63-jähriger Amerikaner aus Kansas verklagt die gemeinnützige Organisation WaterStone, die einen Familien-Wohltätigkeitsfonds im Wert von 21 Millionen Dollar verwaltet. Philip Peterson wirft der christlichen Non-Profit-Organisation vor, seit Anfang 2024 keine seiner empfohlenen Fördergelder ausgezahlt und ihm den Zugang zu Kontoinformationen gesperrt zu haben. Die Klage wurde vor einem Bundesgericht in Colorado eingereicht. Der Fonds wurde 2005 von Petersons Vater Gordon Peterson gegründet, einem Immobilieninvestor und gläubigen Christen. Nach dem Tod des Vaters 2019 und dem Tod seiner Mutter Ruth 2021 verblieb Philip Peterson als alleiniger Nachfolgeberater. Der Fall zeigt, dass auch im gemeinnützigen Bereich Konflikte um Geld und Kontrolle entstehen können.

Am 05.06.2026 berichtete aktien.news, dass GLP-1-Abnehmspritzen eine Retourenflut im US-Einzelhandel antreiben. Der rasant wachsende Einsatz dieser Medikamente zur Gewichtsreduktion stellt den amerikanischen Einzelhandel vor ein wachsendes Problem: Kunden, die schnell an Gewicht verlieren, schicken Kleidung in immer größerem Umfang zurück. Händler berichten von steigenden Retourenquoten und wachsenden finanziellen Belastungen. Besonders deutlich zeigte sich das bei Farnam Elyasof, Gründer des Online-Anbieters für preiswerte Anzüge FlexSuits. Er verzeichnete im vergangenen Jahr einen Anstieg der Rücksendungen um 50 Prozent. "Es entwickelt sich zu einem echten Problem", sagte Elyasof. "Für mich ist das ein Verlustgeschäft."

Was das für Anleger bedeutet

Für Anleger in Einzelhandelsaktien liefert die Studie einen weiteren Baustein zum Verständnis, wie empfindlich Kunden auf Eingriffe im Bezahlvorgang reagieren. Der Checkout ist ein sensibler Moment: Er entscheidet mit darüber, ob ein Kunde wiederkommt. Eine Spendenbitte, die als aufdringlich empfunden wird, kann die Kundenbindung belasten – und damit mittelfristig auch den Umsatz.

Die vier Archivberichte zeigen, dass der Einzelhandel ohnehin unter Druck steht: neue Vertriebskanäle wie der TikTok Shop, öffentliche Empörungswellen wie im Fall dm, wachsende Retouren durch GLP-1-Medikamente und Konflikte im gemeinnützigen Sektor. In diesem Umfeld wird der Umgang mit dem Kunden immer wichtiger. Ein Händler, der beim Checkout das Vertrauen seiner Kunden verspielt, schwächt eine Beziehung, die er an anderer Stelle mühsam aufbaut.

Anleger sollten daher genau hinschauen, wie Unternehmen ihre gemeinnützigen Aktivitäten und Spendenaufrufe gestalten. Eine Spendenbitte ist kein neutrales Detail, sondern ein Teil des Kundenerlebnisses. Wer hier auf die Wahrnehmung der Kunden achtet, kann Reputations- und Bindungsrisiken reduzieren.

Ausblick

Die Studie legt nahe, dass Unternehmen ihre Spendenaufrufe an der Kasse überdenken müssen. Wie genau die Formulierung aussehen sollte, damit Kunden sich nicht unter Druck gesetzt fühlen, lässt sich aus der vorliegenden Zusammenfassung nicht ableiten. Klar ist nur: Die Art der Aufforderung entscheidet über die Wirkung. Konkrete Termine oder angekündigte Änderungen einzelner Händler nennt die Quelle nicht.

Kurz erklärt

  • Checkout: Der Bezahlvorgang am Ende eines Einkaufs, an dem der Kunde die Bestellung abschließt.
  • Kundenbindung: Die Bereitschaft von Kunden, bei einem bestimmten Anbieter erneut zu kaufen.
  • Donor-Advised-Fund: Ein gemeinnütziger Fonds, bei dem Spender Geld einzahlen und später Empfänger für die Mittel empfehlen.
Checkout-SpendenSpendenaufruf KasseKundenbindung EinzelhandelStudie SpendenbitteEinzelhandel KundenverhaltenGemeinnützige SpendenPoint-Of-Sale-Spenden

Meistgelesene News

  1. Galeria-Insolvenz: Schicksal von 12.000 Jobs hängt an BA-Entscheidung
  2. Gaming und Wetten: Krypto-Klage, GTA 6 und Aktivisten-Investor im Fokus
  3. SpaceX-Aktie: Könnte eine Investition von 5.000 Dollar Millionär machen?
  4. Take-Two-Aktie vor GTA-6-Release: Chance oder Risikofalle?
  5. Rheinmetall-Aktie legt 3 Prozent zu – Morgan Stanley beflügelt Rüstungssektor

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation:
Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London; SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung:
Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze.

Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen:
Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter.

In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten:
Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Stock Market Media Ltd. und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten:
Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde:
Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.