ANZEIGE

Britische Wettbewerbsbehörde CMA droht Breitband-Deal von Nexfibre zu blockieren

Die CMA hat angedeutet, den 2-Milliarden-Pfund-Kauf von Netomnia durch Nexfibre zu untersagen – ein Rückschlag für die Konsolidierung des britischen Glasfasermarktes.

•• 5 Min
Britische Wettbewerbsbehörde CMA droht Breitband-Deal von Nexfibre zu blockieren

Die britische Wettbewerbs- und Marktaufsichtsbehörde (Competition and Markets Authority, CMA) hat angedeutet, dass sie einen geplanten Deal im Wert von 2 Mrd. Pfund zwischen den Aktionären von Virgin Media O2 und dem viertgrößten Breitbandbetreiber des Landes möglicherweise untersagen wird. Konkret geht es um den Plan von Nexfibre, Netomnia zu kaufen. Eine Untersagung könnte die Konsolidierung in dem stark fragmentierten britischen Breitbandsektor verzögern.

Die CMA erklärte, der Plan könne „zu einer erheblichen Verringerung des Wettbewerbs“ bei der Großhandelsversorgung mit festnetzgebundenen Breitbanddiensten führen, da es Überschneidungen zwischen den bestehenden Netzwerken der Unternehmen gebe. Die Aufsichtsbehörde warnte zudem, dass dies die Preise für Endverbraucher beeinträchtigen könnte, insbesondere im Norden Englands. Ihre Entscheidung ist vorläufig und folgt auf eine eingehende Prüfung.

Der Schritt stellt einen Rückschlag für Nexfibre dar – ein Joint Venture der VMO2-Aktionäre Liberty Global und Telefónica sowie der Private-Equity-Firma InfraVia Capital. Nexfibre hatte argumentiert, der Deal würde ein Glasfasernetzwerk mit 8 Millionen Anschlüssen schaffen, um den Marktführer BT's Openreach herauszufordern. Die CMA sagte jedoch, sie glaube nicht, dass der Deal dafür notwendig sei, da Virgin Media O2 bereits dabei sei, sein eigenes Glasfasernetzwerk auszubauen.

Die Details

Die Aktionäre von Nexfibre hatten sich im Februar darauf geeinigt, Netomnia von der Substantia Group zu übernehmen. Zuvor hatten sie den Wunsch nach weiteren Übernahmen in dem fragmentierten Sektor geäußert. Nach Berechnungen von Enders Analysis verfügt der Markt über Nettoverbindlichkeiten in Höhe von mehr als 9 Mrd. Pfund. Der Sektor insgesamt verbuchte im Jahr 2024 Verluste in Höhe von 1,5 Mrd. Pfund, während auch die Nachfrage der Verbraucher nach den Dienstleistungen hinter den Erwartungen zurückblieb.

Ein zentraler Treiber der Konsolidierungsbemühungen ist der Kostendruck: „Altnet“-Herausforderer, die gegründet wurden, um mit etablierten Spielern wie BT's Openreach zu konkurrieren, haben mehr als 31 Mrd. Pfund eingesammelt. Allerdings haben die Kosten für den Netzausbau viele Anbieter mit hohen Schulden belastet.

Bemerkenswert ist die Rolle von Goldman Sachs: Die Investmentbank unterstützte CityFibre, das für Netomnia geboten hatte, aber Nexfibre unterlegen war, und forderte bei einer Branchenveranstaltung im Mai, den Deal zu blockieren. CityFibre würde einen rivalisierenden Bieterprozess in Betracht ziehen, sollte der Deal scheitern, so zwei mit der Angelegenheit vertraute Personen.

Nexfibre erklärte in einer Stellungnahme, der Zwischenbericht der CMA „spiegle weder die kommerzielle noch die wettbewerbliche Realität des britischen Glasfasermarktes wider. Er priorisiere nicht die Investitionen in Glasfaser, die das Land benötigt, und die Schaffung eines skalierbaren, nachhaltigen Herausforderers für Openreach“. CityFibre erklärte, dass „nachdem der Schaden anerkannt wurde, es entscheidend ist, dass die CMA den nächsten Schritt unternimmt und den Deal blockiert“. Eine Kommentierung zu einem möglichen zukünftigen Angebot verweigerte das Unternehmen.

Die Unternehmen haben bis zum 23. Oktober Zeit, weitere Einreichungen vorzunehmen. Eine endgültige Entscheidung wird bis zum 15. Dezember erwartet.

Hintergrund: Was bisher geschah

Bereits am 09.04.2026 berichtete aktien.news, dass britische Steuerzahler nach einem Schuldenschnitt beim Glasfaser-Breitbandanbieter Gigaclear direkt betroffen sind. Der staatlich unterstützte National Wealth Fund sowie die Banken NatWest und Lloyds übernahmen die Kontrolle über das Unternehmen, nachdem ein erheblicher Forderungsverzicht – ein sogenannter Haircut – auf den Schuldenberg von fast einer Milliarde Britischen Pfund erfolgt war. Laut mit der Angelegenheit vertrauten Personen könnte sich dieser Haircut auf bis zu 40 Prozent der ausstehenden Kredite belaufen. Insgesamt 11 Kreditgeber übernahmen Gigaclear von den bisherigen Anteilseignern Infracapital, Equitix und Railpen.

Am 11.05.2026 berichtete aktien.news über die Deutsche Glasfaser, den mit Abstand größten alternativen Glasfasernetzbetreiber in Deutschland. Ein Finanzierungspaket über 1,2 Milliarden Euro sollte das Überleben des Unternehmens sichern. Unternehmenschef Andreas Pfisterer bezeichnete die Vereinbarung als „Meilenstein“ und „eine sehr gute Nachricht für unsere Mitarbeitenden und Partner“. In der Branche teilte längst nicht jeder diese Zuversicht: Ein Glasfaserberater, der anonym bleiben möchte, sprach von einem „Zombie“ und urteilte, ein kräftiger weiterer Netzausbau sei mit der neuen Kapitaldecke nicht zu stemmen.

Am 30.06.2026 berichtete aktien.news, dass Großbritannien in den geplanten 110-Milliarden-Dollar-Deal zwischen Paramount Skydance Corp und Warner Bros Discovery eingreifen könnte. Die Ankündigung der britischen Regierung in London könnte das milliardenschwere Mediengeschäft erheblich verzögern, obwohl die USA und China der Transaktion bereits zugestimmt hatten. Der britische Schritt stellte die erste Stufe eines formellen Prüfprozesses dar, der dazu führen könnte, dass die Transaktion der britischen Kartellbehörde zur eingehenden Untersuchung vorgelegt wird. Für die beteiligten Unternehmen bedeutete dies zunächst Unsicherheit über den weiteren Zeitplan des Deals.

Was das für Anleger bedeutet

Die vorläufige CMA-Position zeigt, dass die britische Regulierungsbehörde bei der Konsolidierung im Breitbandmarkt genau hinsieht. Für Investoren, die auf eine schnelle Bereinigung des fragmentierten Sektors gesetzt haben, bedeutet das eine Verzögerung. Die im Quelltext genannten Zahlen unterstreichen den Druck: mehr als 31 Mrd. Pfund eingesammeltes Kapital bei „Altnet“-Herausforderern, Nettoverbindlichkeiten von mehr als 9 Mrd. Pfund und Verluste von 1,5 Mrd. Pfund im Jahr 2024.

Deutsche Privatanleger sollten beachten, dass die beteiligten Konzerne über ihre Aktionärsstrukturen mit europäischen und internationalen Investoren verflochten sind. Telefónica und Liberty Global gehören zu den VMO2-Aktionären und damit mittelbar zu den Nexfibre-Eignern. Eine Untersagung des Deals würde die Konsolidierungsstrategie dieser Beteiligungen bremsen. Die Parallelen zu den früheren Berichten über Gigaclear und die Deutsche Glasfaser zeigen zudem, dass die Finanzierung des Glasfaserausbaus in Europa insgesamt unter Druck steht. Dies ist keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung.

Ausblick

Die Unternehmen haben bis zum 23. Oktober Zeit, weitere Einreichungen vorzunehmen. Eine endgültige Entscheidung der CMA wird bis zum 15. Dezember erwartet. Sollte der Deal scheitern, würde CityFibre nach Angaben von zwei mit der Angelegenheit vertrauten Personen einen rivalisierenden Bieterprozess in Betracht ziehen. Nexfibre hat den Zwischenbericht der CMA bereits öffentlich kritisiert.

Kurz erklärt

  • Altnet: Ein alternativer Netzbetreiber, der gegründet wurde, um mit etablierten Anbietern zu konkurrieren.
  • Großhandelsversorgung: Der Verkauf von Netzkapazitäten an andere Anbieter, die darauf eigene Endkundendienste aufbauen.
  • Joint Venture: Ein Gemeinschaftsunternehmen, an dem mehrere Partner gemeinsam beteiligt sind.
CMANexfibreNetomniaVirgin Media O2Breitbandmarkt GroßbritannienGlasfaserCityfibreOpenreach

Meistgelesene News

  1. Galeria-Insolvenz: Schicksal von 12.000 Jobs hängt an BA-Entscheidung
  2. Gaming und Wetten: Krypto-Klage, GTA 6 und Aktivisten-Investor im Fokus
  3. SpaceX-Aktie: Könnte eine Investition von 5.000 Dollar Millionär machen?
  4. Take-Two-Aktie vor GTA-6-Release: Chance oder Risikofalle?
  5. Rheinmetall-Aktie legt 3 Prozent zu – Morgan Stanley beflügelt Rüstungssektor

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation:
Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London; SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung:
Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze.

Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen:
Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter.

In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten:
Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Stock Market Media Ltd. und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten:
Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde:
Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.