ANZEIGE

Binance nutzt dieselben Lobbyisten in Washington wie ihr US-Affiliate

Enthüllungen deuten auf Verbindungen zwischen den angeblich operativ unabhängigen Entitäten hin

•• 3 Min
Binance nutzt dieselben Lobbyisten in Washington wie ihr US-Affiliate

Binance, die größte Kryptowährungsbörse der Welt hat dieselben Lobbyisten wie ihre US-Tochtergesellschaft engagiert, um bei den Gesetzgebern in Washington zu werben, was auf Verbindungen zwischen den beiden Handelsplattformen hinweist, die behaupten, unabhängig zu sein.

Die größte Kryptowährungsbörse der Welt hat darauf bestanden, dass sein US-Geschäft von der größeren Gruppe getrennt ist, die mit einer Reihe von regulatorischen Sanktionen auf der ganzen Welt konfrontiert ist. Die Offshore-Börse, die keinen formellen Hauptsitz hat und Privatanlegern ermöglicht, mit komplexen Finanzprodukten auf Kryptowährungsmärkte zu wetten, behauptet, keine US-Kunden zu bedienen.

Laut Kongressunterlagen haben sowohl Binance Holdings (eine Gesellschaft auf den Kaimaninseln, die als Holdinggesellschaft für die riesige Offshore-Handelsplattform der Gruppe dient) als auch die in Kalifornien ansässige Börse Binance US Ende 2022 die Lobbyarbeit der Anwaltskanzlei Hogan Lovells in Washington in Anspruch genommen.

"Eine abgestimmte Lobbystrategie ist völlig legal, aber Binance steht vor einem einzigartigen Wahrnehmungsproblem angesichts der behaupteten Distanz zwischen seinen globalen und US-amerikanischen Einheiten", sagte Charley Cooper, Geschäftsführer der Blockchain-Firma R3.

Nachdem amerikanische Kunden im letzten Jahr in den Konkurs der Offshore-Gruppe hineingezogen wurden, kamen Bedenken über die Unternehmensstrukturen auf, die globale Krypto-Börsen mit ihren US-Einheiten verbinden.

Den Angaben zufolge hat Hogan Lovells sowohl für Binance Holdings als auch für Binance US Lobbyarbeit in Bezug auf Kryptowährungen betrieben und dieselben Mitarbeiter mit der Lobbyarbeit für beide Unternehmen betraut. Den Unterlagen zufolge arbeitete Hogan Lovells bis Ende November im Auftrag von Binance US, bevor es sich am nächsten Tag als Lobbyist für Binance Holdings registrierte.

Binance Holdings hat lange Zeit behauptet, dass die US-Tochtergesellschaft ihre Technologie lizenziert und operativ unabhängig ist, aber die Lobbying-Verbindungen zwischen beiden Unternehmen scheinen diese Unterscheidung zu verwässern. Binance Holdings, die Muttergesellschaft der Handelsplattform Binance.com, erklärte, dass die Beauftragung eines Lobbyisten, der zuvor Binance US vertreten hatte, sinnvoll war, da Changpeng Zhao, der Gründer und CEO der Gruppe, auch der eigentliche Eigentümer des US-Flügels ist.

"Da Binance.com noch nie in Washington DC tätig war, suchten wir nach einem Berater für Regierungsangelegenheiten, der sowohl die Kryptowirtschaft als auch die Rolle unseres CEOs in der Branche versteht. Angesichts der früheren Unterstützung von Hogan Lovells für Binance US, das den gleichen wirtschaftlichen Eigentümer wie wir hat, war Hogan Lovells die beste Wahl", so das Unternehmen.

Nach der Verhaftung des FTX-Gründers Sam Bankman-Fried im Dezember erhielt die Offshore-Börse "mehrere Anfragen von Kongressbüros, die sich nach unserer Sichtweise erkundigten", heißt es weiter.

"Hogan Lovells hat die beiden Organisationen nie mit sich überschneidenden Dienstleistungen für Regierungsangelegenheiten versorgt", erklärte Hogan Lovells. Nach Angaben von Binance US gibt es keine "Doppelvertretung" zwischen den beiden Organisationen.

Aus den Angaben geht hervor, dass Binance und seine US-Tochtergesellschaft ihre Lobbying-Aktivitäten "mit Sicherheit koordinieren", so James Thurber, Professor an der American University und Gründer des Center for Congressional and Presidential Studies.

Die Enthüllungen über die Lobbyarbeit kommen zu einem Zeitpunkt, an dem Binance US versucht, die Aufsichtsbehörden davon zu überzeugen, den Kauf der Vermögenswerte des bankrotten Kryptoanbieters Voyager Digital für 1 Milliarde Dollar zu genehmigen. Die US-Börsenaufsichtsbehörde Securities and Exchange Commission (SEC) hat gegen die Transaktion Einspruch eingelegt, weil sie nicht genügend Informationen über die Geschäftstätigkeit von Binance US hat.

Die US-Börsenaufsichtsbehörde fügte hinzu, dass es unklar sei, wie das Unternehmen den Deal abschließen oder die Sicherheit der Kundengelder gewährleisten werde. Der einflussreiche Ausschuss für Auslandsinvestitionen in den Vereinigten Staaten untersucht das Abkommen ebenfalls auf mögliche Sicherheitsrisiken.

Globale Aufsichtsbehörden haben auch die Anti-Geldwäsche- und Verbraucherschutzrichtlinien der Gruppe kritisiert. Binance wurde 2021 von den britischen Aufsichtsbehörden als ungeeignet für eine wirksame Aufsicht erklärt, nachdem die britische Tochtergesellschaft es versäumt hatte, auf grundlegende Anfragen zu antworten, so dass es unmöglich war, die Gruppe zu beaufsichtigen.

Binance wurde kürzlich als Gegenpartei von Bitzlato genannt, dessen Gründer angeklagt wurde, ein nicht lizenziertes Geldtransfergeschäft betrieben zu haben, das mehr als 700 Millionen Dollar in illegaler Kryptowährung transferierte. Die Gruppe erklärte, dass sie bereit ist, mit den Strafverfolgungsbehörden zusammenzuarbeiten.

"Wenn ich Gary Gensler wäre, würde ich sagen, dass Binance zwei Möglichkeiten hat: Es kann eine US-regulierte Kryptobörse oder ein Global Player sein, aber nicht beides", sagte Tom Keatinge, Gründungsdirektor des Centre for Financial Crime and Security Studies beim britischen Think Tank RUSI, mit Blick auf den SEC-Vorsitzenden.

BinanceKryptowährungenFTX Geldpolitik

Meistgelesene News

  1. Galeria-Insolvenz: Schicksal von 12.000 Jobs hängt an BA-Entscheidung
  2. Gaming und Wetten: Krypto-Klage, GTA 6 und Aktivisten-Investor im Fokus
  3. SpaceX-Aktie: Könnte eine Investition von 5.000 Dollar Millionär machen?
  4. Take-Two-Aktie vor GTA-6-Release: Chance oder Risikofalle?
  5. Rheinmetall-Aktie legt 3 Prozent zu – Morgan Stanley beflügelt Rüstungssektor

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation:
Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London; SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung:
Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze.

Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen:
Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter.

In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten:
Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Stock Market Media Ltd. und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten:
Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde:
Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.